Änderungen des Hamburger Kirchensteuergesetzes vom 30.09.2014 betreffend das besondere Kirchgeld

Ich interessiere mich für die Entstehung der Änderung des Kirchensteuergesetzes vom 30.09.2014 (HmbGVBl. S. 433), hier spezifisch die im Entwurf unter 3.3.1 aufgeführte Änderung des §5 (Drucksache 20/12057, S. 3).

Bitte senden Sie mir alle Dokumente und Aufzeichnungen, die diese Änderung betreffen, u.a.

- Arbeiten zur Vorbereitung des Gesetzentwurfs im Hamburger Senat
- Informationsaustausch mit Kirchen und anderen Stellen zu diesem Thema
- Aktenzeichen von Entscheidungen Hamburger Gerichte zu diesem Thema

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Juni 2015
  • Frist
    21. Juli 2015
  • Kosten dieser Information:
    808,50 Euro
  • Ein:e Follower:in
Michael Ganß
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Michael Ganß
Betreff
Änderungen des Hamburger Kirchensteuergesetzes vom 30.09.2014 betreffend das besondere Kirchgeld [#10210]
Datum
18. Juni 2015 21:25
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Ich interessiere mich für die Entstehung der Änderung des Kirchensteuergesetzes vom 30.09.2014 (HmbGVBl. S. 433), hier spezifisch die im Entwurf unter 3.3.1 aufgeführte Änderung des §5 (Drucksache 20/12057, S. 3). Bitte senden Sie mir alle Dokumente und Aufzeichnungen, die diese Änderung betreffen, u.a. - Arbeiten zur Vorbereitung des Gesetzentwurfs im Hamburger Senat - Informationsaustausch mit Kirchen und anderen Stellen zu diesem Thema - Aktenzeichen von Entscheidungen Hamburger Gerichte zu diesem Thema
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Ganß <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Michael Ganß
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Ganß, zur Prüfung Ihres Antrages nach § 2 Abs. 7 HmbTG bitte ich um Mitteilung Ihrer gegenwä…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
WG: Änderungen des Hamburger Kirchensteuergesetzes vom 30.09.2014 betreffend das besondere Kirchgeld [#10210]
Datum
2. Juli 2015 14:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ganß, zur Prüfung Ihres Antrages nach § 2 Abs. 7 HmbTG bitte ich um Mitteilung Ihrer gegenwärtigen Wohnanschrift und Ihrer postalischen Anschrift. Nach erster überschlägiger Prüfung Ihres Antrages wird die Beantwortung keine Gebührenpflicht auslösen. Mit freundlichem Gruß Christian Volquardsen Referatsleiter -510- AO, VO, FGO, Datenschutz Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde - Steuerverwaltung Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg Tel.: +49 40 42823 1462 Fax.: +49 40 42823 2174 E-Fax: +49 40 427954 221 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> www.hamburg.de/fb/steuern/<http://www.hamburg.de/fb/steuern/> [Beschreibung: Beschreibung: <<E-Mail-Adresse>>
Michael Ganß
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Wohn- und Postanschrift finden Sie untenstehend. Mit freundlichen Grüß…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Michael Ganß
Betreff
AW: WG: Änderungen des Hamburger Kirchensteuergesetzes vom 30.09.2014 betreffend das besondere Kirchgeld [#10210]
Datum
2. Juli 2015 15:25
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Wohn- und Postanschrift finden Sie untenstehend. Mit freundlichen Grüßen Michael Ganß Anfragenr: 10210 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Ganß << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Finanzbehörde Hamburg
Ablehnung
Von
Finanzbehörde Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung
Datum
3. Juli 2015
Status
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Michael Ganß
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Michael Ganß
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Änderungen des Hamburger Kirchensteuergesetzes vom 30.09.2014 betreffend das besondere Kirchgeld " [#10210]
Datum
15. Juli 2015 19:40
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/10210 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil Stellungnahmen Dritter (in diesem Fall insbesondere Kirchen und andere Stellen) nicht den Bedingungen in §6 Abs. 1 HmbTG genügen, um von der Informationspflicht ausgenommen zu sein. Dies ist spezifisch in §6 Abs. 2 HmbTG geregelt. Außerdem habe ich noch folgende Frage: Im durch das HmbTG abgelösten HmbIFG war in §9 Abs. 6 vorgesehen, dass Informationen wie in diesem Fall nach Abschluss des Verfahrens zu veröffentlichen sind. Das hier in Frage stehende Verfahren wurde im Jahr 2014 abgeschlossen. Ist es tatsächlich so, dass das HmbTG in dieser Hinsicht hinter das HmbIFG zurückgeht, also de facto eine geringere Transparenz zur Folge hat? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Michael Ganß Anfragenr: 10210 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
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Datum
20. Juli 2015 10:31
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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. Juli 2015 17:50
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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
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Datum
31. Juli 2015 16:08
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Michael Ganß
Sehr geehrte Damen und Herren, ja, ich habe bereits schriftlich Widerspruch eingelegt mit der Begründung, dass St…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Michael Ganß
Betreff
AW: AW: <SPAMVERDACHT>Vermittlung bei Anfrage "Änderungen des Hamburger Kirchensteuergesetzes vom 30.09.2014 betreffend das besondere Kirchgeld " [#10210]
Datum
31. Juli 2015 16:15
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ja, ich habe bereits schriftlich Widerspruch eingelegt mit der Begründung, dass Stellungnahmen Dritter (in diesem Fall insbesondere Kirchen und andere Stellen) nicht den Bedingungen in §6 Abs. 1 HmbTG genügen, um von der Informationspflicht ausgenommen zu sein. Mit freundlichen Grüßen Michael Ganß Anfragenr: 10210 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
19. August 2015 11:46
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Finanzbehörde Hamburg
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Von
Finanzbehörde Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. September 2015
Status
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Michael Ganß
S0130-2015/011-51 [#10210] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht und die Übersendung…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Michael Ganß
Betreff
S0130-2015/011-51 [#10210]
Datum
30. September 2015 18:34
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht und die Übersendung der Stellungnahmen. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass ich noch einmal nachhaken muss, da meine Anfrage noch nicht vollständig beantwortet ist. Ich bat neben den übersandten Stellungnahmen auch noch um folgendes: 1. Arbeiten zur Vorbereitung des Gesetzentwurfs im Hamburger Senat 2. Informationsaustausch mit Kirchen und anderen Stellen zu diesem Thema Mit dem ersten Punkt sind bspw. auch Entwürfe, vorbereitende Notizen und vorbereitende Vermerke gemeint. Zum zweiten Punkt fehlt noch die Korrespondenz mit anderen Stellen als denjenigen, deren Stellungnahmen Sie übersandt haben. Hierzu dürften mindestens die Stellungnahmen der anderen in Hamburg als K.d.ö.R. registrierten Religionsgemeinschaften, die ja unmittelbar durch die Gesetzesänderung betroffen sind, gehören. Ebenso der Informationsaustausch mit der Arbeitsgruppe "Harmonisierung der Kirchensteuergesetze der Länder", bzw. der für deren Belange federführenden Behörde. Mit freundlichen Grüßen Michael Ganß Anfragenr: 10210 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Finanzbehörde Hamburg
Kein Nachrichtentext
Von
Finanzbehörde Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
6. Oktober 2015
Status
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Michael Ganß
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Michael Ganß
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Änderungen des Hamburger Kirchensteuergesetzes vom 30.09.2014 betreffend das besondere Kirchgeld " [#10210]
Datum
18. Oktober 2015 19:30
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/10210 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil die veranschlagten Gebühren der Behörde (808 EUR) viel zu hoch sind. Soweit ich es beurteilen kann, beträgt die veranschlagte Gebühr mehr als das anderthalbfache der maximal möglichen Gebühr nach HmbTGGebO (1.1.2 Erteilung von Auskünften mit besonderem Prüfungsaufwand, 500 EUR). Es ist außerdem nicht ersichtlich, weshalb ein Aufwand von 12.5 Stunden notwendig sein sollte für die Vorbereitung, Schwärzung und Versendung der Dokumente. Insbesondere dürfte es wenig bis keine Informationen geben, die zu schwärzen sind. Dabei bitte ich besonders zu beachten, dass Namen und Dienstanschriften von Behördenmitarbeitern nach Informationsfreiheitsgesetz zugänglich gemacht werden sollen und demzufolge keine Notwendigkeit besteht, diese zu schwärzen. Da nach eigener Auskunft der Behörde keine Informationen anderer Stellen in den betroffenen Unterlagen vorhanden sind, besteht auch in dieser Hinsicht keine Notwendigkeit, Informationen zu schwärzen. Ich kann in der HmbTGGebO auch keine Grundlage erkennen, die eine Gebühr zuließe, die sich anhand von Arbeitsstunden berechnet. Zudem scheint mir der Stundensatz von 63 EUR für eine einfache Tätigkeit sehr hoch (mehr als 10.000 EUR hochgerechnet auf eine Vollzeitstelle). Auch die aufgeführten Gründe zu 3. betreffend die Arbeitsgruppe "Harmonisierung der Kirchensteuergesetze der Länder" sind nicht nachvollziehbar: §6 Abs. 2 Nr. 1 bezieht sich explizit nur auf nicht abgeschlossene Vorgänge. Der hier betroffene Vorgang ist jedoch im Jahr 2014 vollständig abgeschlossen worden. Meine Anfrage umfasst auch in keiner Weise Informationen, die zeitlich nach dem Gesetzesbeschluss liegen. Die genannte Begründung ist ein Totschlagargument, denn "Themen" sind ja nie abgeschlossen. Das Transparenzgesetz spricht aber nicht von "Themen", sondern von Entscheidungen. Auch §6 Abs. 3 Nr. 1 ist entgegen der Auffassung der Behörde im vorliegenden Fall nicht berührt, da die Bekanntgabe der Informationen die Beziehungen zu anderen Bundesländern wohl kaum "erheblich gefährden" könnte. Hier besteht auch der Unterschied zum IZG-SH, der eine Übertragung des von der Behörde zitierten Urteils nicht erlaubt, denn das IZG-SH spricht in dem betroffenen §9 Abs. 1 Nr. 2 lediglich von "nachteiligen Auswirkungen", wobei selbst dies aufgrund der Winzigkeit des hier betroffenen Nischenthemas kaum vorstellbar ist. Ich rüge das Verhalten der Behörde, das sich nicht konform zum Zweck des Hamburgischen Transparenzgesetz verhält (§1). Es macht den Anschein, dass seitens der Behörde kein Wille besteht, "die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen." Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Michael Ganß Anfragenr: 10210 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Finanzbehörde Hamburg
Kein Nachrichtentext
Von
Finanzbehörde Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
5. November 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Finanzbehörde Hamburg
Kein Nachrichtentext
Von
Finanzbehörde Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
30. November 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Michael Ganß
S0130-2015/011-51 [#10210] Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom 30.11.15 un…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Michael Ganß
Betreff
S0130-2015/011-51 [#10210]
Datum
30. September 2016 15:52
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom 30.11.15 und bitte Sie, mir folgende darin aufgeführte Dokumente zu übersenden: 1. Stellungnahme Nordkirche Landeskirchenamt vom 21.3.14. Diese Stellungnahme war nicht in den Dokumenten enthalten, die Sie mir am 16.9.15 zugesandt haben. 2. Stellungnahme SK vom 4.4.14 3. SK-PL 14-, HmbgDB, Justizbehörde (Stellungnahme) vom 15.4.14 4. Stellungnahme JB vom 24.4.14 5. Behörde für Justiz u. Gleichstellung (Kirchensteuergesetz) vom 30.4.14 6. Vorlage Deputation vom 2.5.15 7. Erläuterungen für die Deputation vom 20.5.14 Außerdem bitte ich Sie, mich über den Stand Ihrer Bemühungen zu unterrichten, die Sie in Ihren Schreiben vom 5.11.15 und 30.11.15 angekündigt haben. Bitte übersenden Sie mir die bereits bei Ihnen eingegangenen Rückmeldungen der von Ihnen angeschriebenen Länder und Institutionen. Mit freundlichen Grüßen Michael Ganß Anfragenr: 10210 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Finanzbehörde Hamburg
Kein Nachrichtentext
Von
Finanzbehörde Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
12. Oktober 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Finanzbehörde Hamburg
Automatische Antwort: [#10210] Ich bin wieder am 31.10.2016 wieder am Arbeitsplatz erreichbar. In dringenden Fälle…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
Automatische Antwort: [#10210]
Datum
25. Oktober 2016 18:17
Status
Ich bin wieder am 31.10.2016 wieder am Arbeitsplatz erreichbar. In dringenden Fällen sprechen Sie bitte Frau Harms <<E-Mail-Adresse>> Tel: 42823-2472) an. Ihre Nachricht wird nicht weitergeleitet.
Michael Ganß
AW: [#10210] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mitteilung. zu 1) Angesichts der hohen Geb…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Michael Ganß
Betreff
AW: [#10210]
Datum
25. Oktober 2016 18:17
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mitteilung. zu 1) Angesichts der hohen Gebühren ziehe ich meinen Antrag teilweise zurück und bitte lediglich um Zusendung der Stellungnahme Nordkirche Landeskirchenamt vom 21.3.14. Diese Stellungnahme war nicht in den Dokumenten enthalten, die Sie mir am 16.9.15 zugesandt haben. Falls hierfür Gebühren anfallen sollten, bitte ich um vorherige Mitteilung. zu 2) Ich halte meine Rechtsauffassung in diesem Punkt aufrecht, ziehe meinen Widerspruch jedoch allein aus Kostengründen zurück. zu 3) Mein Antrag betreffend die Korrespondenz mit Ländern und Institutionen ist kein neuer Antrag nach HmbTG, sondern ich verlange Akteneinsicht nach § 29 HmbVwVfG. Bitte teilen Sie mir vorab mit, welche Gebühren hierfür anfallen würden. Mit freundlichen Grüßen Michael Ganß Anfragenr: 10210 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Finanzbehörde Hamburg
Kein Nachrichtentext
Von
Finanzbehörde Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. November 2016
Status
Michael Ganß
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Michael Ganß
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Änderungen des Hamburger Kirchensteuergesetzes vom 30.09.2014 betreffend das besondere Kirchgeld “ [#10210]
Datum
23. November 2016 17:04
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/10210 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Auffassung der Behörde in offensichtlichem Widerspruch zu § 29 HmbVwVfG steht. Im Rahmen meiner ursprünglichen Anfrage nach dem HmbTG hatte die Behörde lt. eigener Auskunft Stellungnahmen von Ländern und Institutionen eingeholt (s. Schreiben der Behörde vom 12.10.16). Mein Auskunftsersuchen nach §29 HmbVwVfG bezieht sich auf diese Stellungnahmen, wobei das Verwaltungsverfahren meine ursprüngliche HmbTG-Anfrage ist. 1. Meine Anfrage nach HmbTG ist keine Steuerangelegenheit, so dass keine Ausnahme nach § 2 (2) 1 HmbVwVfG zur Anwendung kommen kann. 2. Ich bin als Antragsteller Beteiligter des Verwaltungsverfahrens, was sich unmittelbar aus § 13 (1) 1 HmbVwVfG ergibt: "Beteiligte sind Antragsteller und Antragsgegner". 3. Es handelt sich bei der fraglichen Korrespondenz nicht um "Entwürfe zu Entscheidungen und Arbeiten zu Ihrer unmittelbaren Vorbereitung", die eine Ausnahme nach § 29 (1) S. 2 rechtfertigen könnte. Und selbst wenn dies so wäre, widerspricht sich die Behörde, wenn sie einerseits ihre Begründung darauf stützt, das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen, aber im unmittelbar darauffolgenden Satz schreibt, dass sie den Vorgang als abgeschlossen betrachte. 4. Dass der Auskunftsanspruch die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigen soll ist völlig abwegig. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Michael Ganß Anfragenr: 10210 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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