Änderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Das Kabinett hat Änderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften beschlossen. Wichtige Neuerungen sind eine stärkere Überwachung des Online-Handels und eine bessere Rückverfolgbarkeit von Produkten.

Ich bitte mir eine PDF der Vorlage / der Regierungsentwurfs zu übermitteln, da diese noch nicht online zu finden sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Oktober 2020
  • Frist
    17. November 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Kabinett hat Än…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
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Betreff
Änderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches [#200710]
Datum
13. Oktober 2020 16:16
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Kabinett hat Änderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften beschlossen. Wichtige Neuerungen sind eine stärkere Überwachung des Online-Handels und eine bessere Rückverfolgbarkeit von Produkten. Ich bitte mir eine PDF der Vorlage / der Regierungsentwurfs zu übermitteln, da diese noch nicht online zu finden sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200710/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag …
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Änderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches [#200710]
Datum
15. Oktober 2020 09:31
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
DatenschutzerklrungBMEL_IFGVIGUIG.pdf
188,6 KB
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Staat“ vom 13.10.2020 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Ihr Antrag vom 13.10.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem Antrag vom 13.10.2020 übersende ich anliegendes S…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Ihr Antrag vom 13.10.2020
Datum
6. November 2020 10:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem Antrag vom 13.10.2020 übersende ich anliegendes Schreiben nebst Anhang. Das Schreiben wird ausschließlich per E-Mail versendet. Mit freundlichen Grüßen