201x_bka_elaman_erganzungsvertrag

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Änderungen zum Vertrag mit Elaman/Gamma über Staatstrojaner

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Ergänzungsvereinbarung
zum
„Vertrag über die Erstellung eines Gesamtsystems“
vom 13./14.03.2013

Inhalt

1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile dieses Ergänzungsvertrages
1.1  Vertragsgegenstand
1.2 Vergütung
1.3 _ Vertragsbestandteile*
1.3.1 dieser Vertragstext und die folgenden Anlagen:
-2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen
2.1 Leistungen bis zur Abnahme
3 Leistungen der Auftragnehmerin zur Erstellung der Sofiwai®
3.1 Überlassung von angepasster Standardsoftware auf Zeit»
3.1.1 Leistungsumfang
3.1.2 Mitteilung über Anpassungen der Standardsoffware* auf Quellcodeebene
3.1.3 Bereitstellung der angepassten Standaräsoftware*
3.2 Sonstige Leistungen zur Softwareerstellung
3.2.1 Leistungsumfang
3.2.2 Vergütung
4 Weitere Leistungen nach:der Abnahme
Weiterentwicklung und Anpassung.der Software nach der Abnahme
5 Termin- und Leistunssplan
6 Weitere Pflichter der Aul\ragnehmerin
Allgemeine Sicherhe‘santcrderungen
7 Abnahme
7.1. Gegenstand der Abnahme
7.2 Vereinbarungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und zur Erklärung der Abnahme
8 Weitere Vereinbarungen
8.1 Offenlegung des Quellcodes*
82 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit

 

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1

Ergänzungsvertrag zum Vertrag über die Erstellung eines
Gesamtsystems vom 13./14.03.2013

 

zwischen

der Bundesrepublik Deutschland
vertreten durch das Bundesministerium des Innern,

dieses vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern,
Brühler Straße 3, 53119 Bonn

— im Folgenden „Auftraggeberin“ genannt —

und

 

  

Be — den Geschäftsführer EEE

— im Folgenden „Auftragnehmerin" genannt —

wird folgender Ergänzungsvertrag geschlossen:

ı Gegenstand, Vergütung umd Bestandteile dieses Ergän-
zungsvertrages

1.1 Vertragsgegenstand

Mit diesem Ergänzungsv£ertrag zum Vaprag über die Erstellung eines Gesamtsystems vom 13./14.03.2013
(nachstehend: Erstellungsvertrag)»sollen Leistungserweiterungen, -anpassungen und -ergänzungen entgelt-
lich gemäß Angebot der Auftragnehmerin vom 09.07.15 (siehe auch Anlage 7) vereinbart sowie Präzisie-
rungen hinsichtlich»der Leistungsbestandteile getroffen werden. Soweit die Parteien hier nicht ausdrücklich
Abweichendes vereinbart haben, gelten die Bestimmungen, Bedingungen und Vereinbarungen aus dem
Vergabeverfahren, Az. 33.10 — 1839/12, nebst Erstellungsvertrag sowie allen Anlagen und Nebenabreden
unverändert fort.

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus diesem Vertrag, insbesondere aus den in Nummer 1.3
genannten Dokumenten.

12 Vergütung

X Der Pauschalfestpreis* beträgt Bee] netto. Die einzelnen Anteile am PALSENANZEIPIEIE
werden nachfolgend nicht gesondert ausgewiesen.

U Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* sind einzelne Leistungen, die gesondert vergütet
werden.
[| Der Pauschalfestpreis* beträgt . Die einzelnen Anteile am Pauschalfestpreis* werden nachfol-
gend gesondert ausgewiesen.
[| Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* sind einzelne Leistungen, die gesondert verglitet
werden.
[| Es wird kein Pauschalfestpreis* vereinbart. Die Vergütungen werden nachfolgend gesondert ausge-

EVA
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Ergänzungsvertrag zum Vertrag über die Erstellung eines
Gesamtsystems vom 13./14.03.2013

 

 

wiesen.
X Der Zahlungsplan ergibt sich aus nachfolg ee Übersicht.
Termin Art der Zahlung Ber 00000]

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X Einzelheiten zur Vergütung ergeben sich dar.iber hinaus aus der Vergütungszusammenstellung in
Anlage Nr. 7

Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt eiüheitlich der Euro als Währung.
Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

13 Vertragsbestandteilc*
Es gelten als Vertragsbestancieile:

1.3.1 dieser Vertrag stextuud die folgenden Anlagen:
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Ergänzungsvertrag zum Vertrag über die Erstellung eines
Gesamtsystems vom 13./14.03.2013

 

Anlagen zum Ergänzungsvertrag

   
 
 
 
   
 

Bezeichnung

 

 

Angebot om 28.01.15

 

8 Standardisierende Leistungsbeschreibung (SLB) vom 02.10.2012
9 Mustervereinbarung Auftragsdatenverarbeitung BMI

10

 

EVB-IT System-AGB Vers. 2.0 v. 19.09.2012

VOL/B Fassung 2003

 

  

1.3.2 die Ergänzenden Vertrs: gebedirgung en für. die Erstellung eines Gesamtsystems (EVB-IT Sys-
tem-AGB) in der bei‘ fertrage ‘zeichnung geltenden Fassung,

1.3.3 die Allgemeinen.Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOLI/B) in der bei
Vertragszeichn.ung geitenden Fassung.

Die EVB-IT Systen "AGB Vers. 2.0 i.d.F.v.. 19.09.2012 (Anl. 13) und die VOL/B (Anl. 14) werden in der bei
Vertragsschluss geltenden Fassung vereinbart und als Anlagen beigefügt. Die aktuell jeweils gültigen Fas-
sungen können unter hito://www.cio.bund.de und die VOL/B unter http://www.bmwi.de eingesehen werden.

Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von $ 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten
der Auftragnehmerin bzw. den sonstigen von der Auftragnehmerin beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag
Regelungen in den EVB-IT System-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine ander-
weitige Vereinbarung in den EVB-IT System-AGB zugelassen ist.

Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

> Übersicht über die vereinbarten Leistungen

2.1 Leistungen bis zur Abnahme
X Überlassung von angepasster Standardsoftware* auf Zeit
X Sonstige Leistungen gemäß nachfolgender tabellarischer Übersicht:

Lfd. Nummer Realisierungszeitpunkt
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Ergänzungsvertrag zum Vertrag über die Erstellung eines
Gesamtsystems vom 13./14.03.2013
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Ergänzungsvertrag zum Vertrag über die Erstellung eines
Gesamtsystems vom 13./14.03.2013

 

 

 

3 Leistungen der Auftragnehmerin zur Erstellung der Software

3.1 Überlassung von angepasster Standardsoftware* auf Zeit

3.1.1 Leistungsumfang

Die Auftragnehmerin überlässt der Auftraggeberin die nachstehend aufgeführte angepasste Standardsoft-
ware* Bo und räumt ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht nach erfolgter Abnahme
ein. Optional kann eine Verlängerung beauftragt werden.
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgt auf Wunsch der Auftragnehmeri

rin die vollständige Deinstallation der
Software auf allen a: der Auftraggeberin. Bis zur Lieferung der mm ist die

durch die Auftragnehmerin bereitzustellen. Eine = kostenpflichtige Nutzung.der

    
    
 
  

  
 

Software durch die Auftraggeberin erfolgt erst nach Abnahme der

Produktbezeichnung Zu liefernde Version’ Mindestvertragsdauer in Monaten Automatische Verlängerung
und -beschreibung, um Anzahl Monate?

Produkt-Nr.

 

 

 

A = Überlassung der bei Abnahme aktueller: Version anden enfalls Versionsnummer eintragen
Das Mietverhältnis verlängert sich um die vereinhäiten iv \önate, wenn es nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der
Mietdauer gekündigt wird.

3.1.2 Mitteilung über Anpas ungen der Standardsoftware*auf Quellcodeebene

2 Die Standardsofiware‘ aus Nummer 3.1.1lfd. Nr. 1 wird im Sinne von Ziffer 2. 3. 1.3 EVB-IT System-
AGB auf Quelicoderhene angepasst.

E& Die Aufträgnehmerin erklärt, dass sie die Anpassungen nicht in den Standard aufnehmen

wirg.
El Die Auittagnehmerin erklärt, dass sie
E sämtliche Anpassungen in die Standardsoftware* aufnehmen wird.
© die Anpassungen gemäß Anlage Nr. EM in die Standardsoftware* aufnehmen
wird.

3.1.3 Bereitstellung der angepassten Standardsoftware*

Die Auftragnehmerin stellt der Auftraggeberin die angepasste Standardsoftware* wie folgt zur Verfügung:
L] gemäß Nummer 3.1.1lfd. Nr. ____ auf Datenträger: Typ: _____, Kennzeichnung: ,

[| gemäß Nummer 3.1.1lfd. Nr. in folgender Form: ,

X gemäß Nummer 3.1.1lfd. Nr. 1 wie in Anlage Nr. 1, 2, 7 und 10 Ziff. 2.10 beschrieben.
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Ergänzungsvertrag zum Vertrag über die Erstellung eines
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32 Sonstige Leistungen zur Softwareerstellung

3,251 Leistungsumfang
RX Der Umfang der sonstigen Leistungen zur Softwareerstellung ergibt sich aus Anlage Nr. 1,2, 7 u. 11.

Darüber hinaus verpflichtet sich die Auftragnehmerin zur Mitwirkung in erforderlichem Umfang bei
der gemäß Ziff. 16.8.2 des Erstellungsvertrages und Ziff. 1.2 Anlage 8 (SLB) vereinbarten Software-

prüfung.

352.2 Vergütung

 

a Weitere Leistungen nach der Abnahm«

Weiterentwicklung und Anpassung der Software nach der Abnahme

X Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Software regelmäßig an sich ändernde Gegebenheiten
und Bedürfnisse zur Aufrechterhaltung der.bestimmmungsgemäßen Verwendbarkeit anzupassen so-
wie entsprechend Anlage Nr. 11 weiterzueniwickeln und zu optimieren.

Es besteht Einigkeit dahingehend, dass ale in Anlage 11 näher bezeichneten Leistungen
auf Basis der bisherigen vertraglichen Vereinbarungen zu erbringen sind, soweit sie in der Anlage 11
nicht als bereits erledigt neschrieben werden und technisch realisierbar sind.
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5 Termin- und Leistungsplan
X Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus folgender Tabelle:

Bezeichnung der zu erbringenden | Art des Leistungszeit Leistungsort
Leistung Termins | (Datum oder Zeit- (einschließlich
MS", BB?, | punkt nach Zu- Anschrift)
BBTA”, | schlagserteilung)
TA*, VE?

Ba

 

 

 

 

 

 

ET
Bu
a
a

 

 

 

 

 

MS = Meilenstein

BB = Termin der Betriabsbereitschaftserklärung

BBTA = Termin der Beiriebsbersitschaftserklärung zur Teilabnahme
TA = Teilabnahimetermir

VE = Vertragserfüllungstermin*

a BB on»

6 Weitere Pflichten der Auftragnehmerin
Die Auftragnehmerin hat folgende weitere Pflichten:

Allgemeine Sicherheitsanforderungen
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, für die Laufzeit des Vertrages:

X bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Ziff. 16.8.1
Erstellungsvertrag zu beachten;

& sich der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. 1 zu unterstellen;
& folgende weitere Regelungen aus den Anlagen 1, 3 und 9 einzuhalten.

7 Abnahme

7ı Gegenstand der Abnahme
Der Abnahmegegenstand ist die Software im Sinne dieses Vertrages und, soweit in Ziff. 5 vereinbart, die

PVAi
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Gesamtsystems vom 13./14.03.2013

 

 

einer Teilabnahme unterliegenden, in sich abgeschlossenen und funktional nutzbaren Teile der Software.

&
&

72

RX

Ergänzende Vereinbarungen zum Gegenstand der Abnahme gemäß Anlage Nr. 1, 6, 8 und Ziff.
16.8.2 Erstellungsvertrag.

Das Gesamtsystem beinhaltet jeweils die aktuellste Version der vereinbarten Software* zum Zeit-
punkt des Beginns der Erklärung der Betriebsbereitschaft*.

Vereinbarungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und zur
Erklärung der Abnahme

Die Regelungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und der Abnahme ergeben sich aus Anlage
Nr. 1, 6, 8 und Ziff. 16.8.2 Erstellungsvertrag (abweichend von Ziffer 12 EVB-IT System-AGB).

Die Parteien sind hinsichtlich der Anlagen 8 (SLB) und 10 (Änderungsanforderungen) darüber einig,
dass die Änderungsanforderungen die entsprechenden SLB Regelungen abschließend. konkretisie-
ren. u Er

Bei Erfüllung der in den Änderungsanforderungen benannten technischen Spezifikationen gelten die
entsprechenden Anforderungen der SLB als erfüllt.

Die Feststellung der SLB-Konformität nach durchgeführter Softwarepri 5, entsprechend Ziff.
16.8.2 Erstellungsvertrag durch eine externe unabhängige.Stelle (9 a WW) ist für beide Parteien
abschließend.

 

s Weitere Vereinbarungen

8.1

Offenlegung des Quellcodes“

 

Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit

 

8.2
X Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 21 EVB-IT System-AGB ergeben sich Regelungen zur
Geheimhaltung.bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. 1, 3, 8, 9 und Ziff. 16.8.1 Erstellungsvertrag.
een |
Ort Datum Ort Datum
Auftragnehmerin Auftraggeberin
Unterschrift Auftragnehmerin (Name in Druckschrift) Unterschrift Auftraggeberin (Name in Druckschrift)

EVA
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