Änderungsantrag zum GuD Wedel

laut Drucksache 20/12890 (Antwort des Senats auf eine SKA des MdHB Jens Kerstan) liegt in Ihrer Behörde der Änderungsantrag zum geplanten Gaskraftwerk Wedel vor.

In der Drucksache 20/12890 wird unter Punkt 7 nur die geänderte el. Leistung genannt.
Bitte nennen Sie mir ergänzend die im Änderungsantrag genannte neue th. Leistung, getrennt nach den im Änderungsantrag aufgeführten Erzeugern (GuD, Heißwassererzeuger, etc).

Ergänzend senden Sie mir bitte den Änderungsantrag zu bzw. stellen Sie diesen zur Veröffentlichung ins Internet. Ich möchte Sie darauf hinweisen, daß laut der Drucksache die VWH GmbH mit städtischer Beteiligung Antragsstellerin des Verfahrens ist und diese Gesellschaft den verschärften Veröffentlichungspflichten des HH Transparenzgesetzes unterliegt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. September 2014
  • Frist
    14. Oktober 2014
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Änderungsantrag zum GuD Wedel [#7371]
Datum
11. September 2014 00:08
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
laut Drucksache 20/12890 (Antwort des Senats auf eine SKA des MdHB Jens Kerstan) liegt in Ihrer Behörde der Änderungsantrag zum geplanten Gaskraftwerk Wedel vor. In der Drucksache 20/12890 wird unter Punkt 7 nur die geänderte el. Leistung genannt. Bitte nennen Sie mir ergänzend die im Änderungsantrag genannte neue th. Leistung, getrennt nach den im Änderungsantrag aufgeführten Erzeugern (GuD, Heißwassererzeuger, etc). Ergänzend senden Sie mir bitte den Änderungsantrag zu bzw. stellen Sie diesen zur Veröffentlichung ins Internet. Ich möchte Sie darauf hinweisen, daß laut der Drucksache die VWH GmbH mit städtischer Beteiligung Antragsstellerin des Verfahrens ist und diese Gesellschaft den verschärften Veröffentlichungspflichten des HH Transparenzgesetzes unterliegt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage ist in der BSU eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: Änderungsantrag zum GuD Wedel [#7371]
Datum
11. September 2014 09:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage ist in der BSU eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, weil die Unterlagen zu Ihrer Anfrage recht umfangreich sind und hier nur i…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: Änderungsantrag zum GuD Wedel [#7371]
Datum
17. September 2014 10:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, weil die Unterlagen zu Ihrer Anfrage recht umfangreich sind und hier nur in Papierform vorliegen, gehen wir von einem hohen Aufwand aus, die Herausgabe rechtlich zu prüfen und ggf. zu schwärzen und zu digitalisieren. Die Frist zur Bescheidung Ihres Antrages nach § 13 Abs. 1 HmbTG wird daher gemäß § 13 Abs. 3 S. 1 HmbTG auf zwei Monate verlängert. Falls es zu einer Herausgabe der Unterlagen kommt, müssten Sie zudem mit entsprechenden Gebühren für die erheblichen Aufwände der Schwärzung und Digitalisierung rechnen. Sobald wir darüber genauere Angaben machen können, erhalten Sie erneut eine Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die Nachricht. 1. Die 2monatige Bearbeitungszeit nehme ich zur Kenntni…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Änderungsantrag zum GuD Wedel [#7371]
Datum
17. September 2014 11:56
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die Nachricht. 1. Die 2monatige Bearbeitungszeit nehme ich zur Kenntnis. Da Sie für die Beantwortung meiner Frage jedoch keine Digitalisierung vornehmen müssen, erwarte ich hier die Beantwortung meiner Frage innerhalb der üblichen gesetzlichen Frist. Zur Erinnerung hier nochmals die Frage: In der Drucksache 20/12890 wird unter Punkt 7 nur die geänderte el. Leistung genannt. Bitte nennen Sie mir ergänzend die im Änderungsantrag genannte neue th. Leistung, getrennt nach den im Änderungsantrag aufgeführten Erzeugern (GuD, Heißwassererzeuger, etc). 2. Sie können mir die Unterlagen gerne auch postalisch zukommen lassen, wenn Ihnen dies die Digitalisierung erspart. Es fällt mir jedoch schwer nachzuvollziehen, daß der Änderungsantrag nicht wie allgemein üblich zusätzlich digital vorliegen sollte. Ich rege an, dies nochmals intern zu prüfen. 3. Da der Änderungsantrag von öffentlichen Interesse ist und in einem Antragsverfahren genutzt wird, in dem die verfahrensführende Stelle in SH auch die Option hat, die Unterlagen wie auch die ursprünglichen Antragsunterlagen öffentlich zur Verfügung zu stellen, sind Schwärzungen offensichtlich nicht notwendig. Ebenso sind keine personenbezogenen Daten zu erwarten. Wenn Sie diese vornehmen, geschieht dies also nach Ihrem Gutdünken. Gleiches gilt für die rechtliche Prüfung. Ich weise in dem Zusammenhang auf Sinn und Zweck des Transparenzgesetzes hin. Im Falle von Gebühren im obigen Zusammenhang weise ich ebenfalls bereits jetzt darauf hin, daß ich dazu den Datenschutzbeauftragten einschalten werde. Wie auch bei einer verzögerten Beantwortung meiner expliziten Frage. Ich hoffe, dies wird nicht nötig sein, und hoffe auf die kooperative und gesetzlich gebotene Zusammenarbeit der Behörde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 7371 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, eine Herausgabe (Zusendung) der Originalantragunterlagen zur Einsichtnahme a…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: Änderungsantrag zum GuD Wedel [#7371]
Datum
22. September 2014 09:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, eine Herausgabe (Zusendung) der Originalantragunterlagen zur Einsichtnahme an Sie, wie unter Nr. 2 Ihrer Mail vom 17.09.14 gewünscht, ist grundsätzlich nicht möglich. Alternativ können wir Ihnen die Einsichtnahme in die Unterlagen hier in der BSU ermöglichen. Wir müssen aber zunächst mit der Genehmigungsbehörde in Schleswig-Holstein und dem Vorhabenträger noch klären, ob Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu schwärzen sind. Hinsichtlich der gewünschten Zusammenstellung von Leistungsdaten zu Aggregaten aus dem genehmigten Vorhaben möchten wir Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass die weitere Bearbeitung Ihrer Frage aufgrund des damit für uns verbundenen Aufwandes mit Kosten verbunden sein wird. Hinsichtlich des mit der Beantwortung verbundenen Verwaltungsaufwandes wird sich die Gebühr für die Beantwortung (ohne Akteneinsicht mit ggf. erforderlicher Aktenschwärzung) voraussichtlich im Bereich 150 - 200 € bewegen. Falls Sie an einer kostenpflichtigen Beantwortung interessiert sind, teilen Sie uns dies bitte unter Angabe Ihrer Postadresse für die Zustellung des Gebührenbescheides mit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Änderungsantrag zum GuD Wedel" [#7371]
Datum
22. September 2014 10:48
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/7371 Ich bin der Meinung, die Veröffentlichung der Unterlagen wird zu Unrecht abgelehnt. Es geht bei dem gesamten Vorgang um ein Vorhaben eines Unternehmens mit städtischer Beteiligung. Das Vorhaben ist gesellschaftlich relevant, weil es direkte Auswirkungen auf den Hamburger Haushalt und parallel das Wohnumfeld vieler HamburgerInnen in Hamburgs Westen hat. Es ist auch grundsätzlich nicht ersichtlich, warum in einem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren wie dem Genehmigungsverfahren zum Bau eines Kraftwerks zwar die ursprünglichen Antragsunterlagen öffentlich sein sollen, ein Änderungsantrag innerhalb des Verfahrens jedoch nicht. Davon unabhängig: Da es sich hier deshalb um ein städtisches Vorhaben handelt, greift meiner Meinung nach hier die Veröffentlichungspflicht des Transparenzgesetzes. Da die Unterlagen ja auch bereits vorliegen (siehe mail-Verkehr), sind die aufgerufenen Kosten nicht nachvollziehbar. Die wechselnden Antworten der BSU lassen auch keine schlüssige Argumentation zu, da die Argumente zur Verweigerung der Offenlegung von mail zu mail wechseln. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 7371 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, da mir Ihre Argumentation willkürlich erscheint und aus meiner Sicht gegen das Tra…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Änderungsantrag zum GuD Wedel" [#7371]
Datum
22. September 2014 10:50
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, da mir Ihre Argumentation willkürlich erscheint und aus meiner Sicht gegen das Transparenzgestz verstößt, habe ich den Datenschutzbeauftragten eingeschaltet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 7371 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. September 2014 08:55
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, unsere Anfragen bei Genehmigungsbehörde und Antragstellerin/ Vorhabenträgeri…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: Änderungsantrag zum GuD Wedel [#7371]
Datum
6. Oktober 2014 10:05
Status
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, unsere Anfragen bei Genehmigungsbehörde und Antragstellerin/ Vorhabenträgerin bzgl. zu schwärzender Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse haben ergeben, dass in den uns vorliegenden Änderungsantragsunterlagen KEINE Schwärzungen erforderlich sind. Sie können daher nun gern die Unterlagen hier in der BSU einsehen und dazu mit unserer Amtsverwaltung (hier: Frau Heesch, Tel.: 428 40 - 52 56) einen Termin zur Einsichtnahme vereinbaren. Die Beantwortung Ihrer Fragen ist mit Verwaltungsaufwand verbunden, für die gemäß Gebührenordnung zum Transparenzgesetz entsprechend des Aufwandes eine Gebühr zu erheben ist. Hinsichtlich des mit der Beantwortung verbundenen Verwaltungsaufwandes wird sich die Gebühr für die Beantwortung voraussichtlich im Bereich 150 - 200 € bewegen. Falls Sie an einer kostenpflichtigen Beantwortung interessiert sind, teilen Sie uns dies bitte unter Angabe Ihrer Postadresse für die Zustellung des Gebührenbescheides mit. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich konnte inzwischen an anderer Stelle Einsicht nehmen. Ein Auskunft Ihrerseits …
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Änderungsantrag zum GuD Wedel [#7371]
Datum
2. November 2014 20:34
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich konnte inzwischen an anderer Stelle Einsicht nehmen. Ein Auskunft Ihrerseits ist entsprechend nicht mehr notwendig. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 7371 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>