Andy Müller-Maguhn als Ziel ausländischer Geheimdienstaktionen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Medienberichten zufolge ist Andy Müller-Maguhn, früherer Sprecher des Chaos Computer Clubs (CCC), gegenwärtig Ziel ausländischer Geheimdienstaktionen (siehe etwa https://www.heise.de/news/rC3-Handy-von-Assange-Mitstreiter-Mueller-Maguhn-offenbar-von-CIA-kompromittiert-5000205.html). Hierzu erbitte ich das Bundeskanzleramt um folgende Auskünfte:
1. Sind dem Bundeskanzleramt die oben angesprochenen Medienberichte bekannt?
2. Hat das Bundeskanzleramt Nachforschungen eingeleitet, um die Medienberichte zu prüfen, oder gedenkt es, dies zu tun? Wenn ja, welche Erkenntnisse wurden dabei gewonnen? Wenn nein, warum nicht?
3. Im letzten Absatz des o.g. Artikels heißt es: "Wie er der Überwachung entkommen könne, ist Müller-Maguhn bislang ein Rätsel." Wie gedenkt das Bundeskanzleramt, Bürger vor den Aktionen ausländischer Geheimdienste zu schützen, und an wen können sich betroffene Bürger, die von ausländischen Geheimdiensten beobachtet werden, wenden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum28. Dezember 2020
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2. Februar 2021
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