Andy Müller-Maguhn als Ziel ausländischer Geheimdienstaktionen

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Medienberichten zufolge ist Andy Müller-Maguhn, früherer Sprecher des Chaos Computer Clubs (CCC), gegenwärtig Ziel ausländischer Geheimdienstaktionen (siehe etwa https://www.heise.de/news/rC3-Handy-von-Assange-Mitstreiter-Mueller-Maguhn-offenbar-von-CIA-kompromittiert-5000205.html). Hierzu erbitte ich das Bundeskanzleramt um folgende Auskünfte:
1. Sind dem Bundeskanzleramt die oben angesprochenen Medienberichte bekannt?
2. Hat das Bundeskanzleramt Nachforschungen eingeleitet, um die Medienberichte zu prüfen, oder gedenkt es, dies zu tun? Wenn ja, welche Erkenntnisse wurden dabei gewonnen? Wenn nein, warum nicht?
3. Im letzten Absatz des o.g. Artikels heißt es: "Wie er der Überwachung entkommen könne, ist Müller-Maguhn bislang ein Rätsel." Wie gedenkt das Bundeskanzleramt, Bürger vor den Aktionen ausländischer Geheimdienste zu schützen, und an wen können sich betroffene Bürger, die von ausländischen Geheimdiensten beobachtet werden, wenden?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    28. Dezember 2020
  • Frist
    2. Februar 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Medienberichten zufolge ist Andy Müller-Maguhn, frühere…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Andy Müller-Maguhn als Ziel ausländischer Geheimdienstaktionen [#207374]
Datum
28. Dezember 2020 22:01
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Medienberichten zufolge ist Andy Müller-Maguhn, früherer Sprecher des Chaos Computer Clubs (CCC), gegenwärtig Ziel ausländischer Geheimdienstaktionen (siehe etwa https://www.heise.de/news/rC3-Handy-von-Assange-Mitstreiter-Mueller-Maguhn-offenbar-von-CIA-kompromittiert-5000205.html). Hierzu erbitte ich das Bundeskanzleramt um folgende Auskünfte: 1. Sind dem Bundeskanzleramt die oben angesprochenen Medienberichte bekannt? 2. Hat das Bundeskanzleramt Nachforschungen eingeleitet, um die Medienberichte zu prüfen, oder gedenkt es, dies zu tun? Wenn ja, welche Erkenntnisse wurden dabei gewonnen? Wenn nein, warum nicht? 3. Im letzten Absatz des o.g. Artikels heißt es: "Wie er der Überwachung entkommen könne, ist Müller-Maguhn bislang ein Rätsel." Wie gedenkt das Bundeskanzleramt, Bürger vor den Aktionen ausländischer Geheimdienste zu schützen, und an wen können sich betroffene Bürger, die von ausländischen Geheimdiensten beobachtet werden, wenden? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207374 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207374/
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 13IFG-02814-In 2020/NA 313 Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Andy Müller-Maguhn als Ziel ausländischer Geheimdienstaktionen [#207374]
Datum
4. Januar 2021 11:58
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 13IFG-02814-In 2020/NA 313 Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 28. Dezember 2020 und bitte Sie um die Übermittlung einer zustellungsfähigen Postanschrift. Diese ist für die weitere Bearbeitung (Bescheidung) des Verfahrens erforderlich. Mit freundlichen Grüßen

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Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 13IFG-02814-In 2020/NA 313 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit möchte ich an mei…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Andy Müller-Maguhn als Ziel ausländischer Geheimdienstaktionen [#207374]
Datum
20. Januar 2021 07:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 13IFG-02814-In 2020/NA 313 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit möchte ich an meine E-Mail vom 4. Januar 2021 erinnern und Sie nochmals darauf hinweisen, dass für die weitere Bearbeitung des Verfahrens die Übermittlung einer zustellungsfähigen Postanschrift zwingend notwendig ist. Bitte teilen Sie mir diese bis zum 29. Januar 2021 mit. Mit freundlichen Grüßen