Anerkannte Erlebnispädagogische Ausbildung

Informationen ob es in Rheinland-Pfalz eine anerkannte Ausbildung oder Studium zum Erlebnispädagogen gibt und wenn ja Senden Sie mir die entsprechenden Dokumente dazu zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Dezember 2015
  • Frist
    29. Januar 2016
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Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informatione…
An Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anerkannte Erlebnispädagogische Ausbildung [#12281]
Datum
28. Dezember 2015 14:35
An
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen ob es in Rheinland-Pfalz eine anerkannte Ausbildung oder Studium zum Erlebnispädagogen gibt und wenn ja Senden Sie mir die entsprechenden Dokumente dazu zu.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage nach dem Transparenzgesetz zum Thema "Anerkannte erlebnispädagogische Ausbildung" Sehr geeh…
Von
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Transparenzgesetz zum Thema "Anerkannte erlebnispädagogische Ausbildung"
Datum
19. Januar 2016 13:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in leider verfügt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur selbst über keine Informationen über eine Ausbildung oder ein Studium zur Erlebnispädagogik. Möglicherweise ist dies Bestandteil eines Pädagogikstudiums. Deswegen empfehle ich Ihnen zum einen, mit den Hochschulen des Landes, die einen Studiengang in Pädagogik anbieten, Kontakt aufzunehmen und sich dort beraten zu lassen. Darüber hinaus kann ich Ihnen noch den Hinweis auf das Weiterbildungsportal geben. Dort können Sie in die Suchmaske "Erlebnispädagogik" eingeben und nach Angeboten in diesem Bereich suchen. Auch hier müssten Sie dann jedoch den Anbieter kontaktieren und sich von ihm beraten lassen, ob das, was Sie sich vorstellen, in dem Angebot enthalten ist. Das Weiterbildungsportal erreichen Sie unter folgendem Link: http://weiterbildungsportal.rlp.de/ Sofern Sie Fragen zu den Voraussetzungen einer staatlichen Anerkennung im Bereich Sozialpädagogik oder Soziale Arbeit haben, wäre das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen die zuständige Stelle. Mit freundlichen Grüßen