Anerkannte Erlebnispädagogische Ausbildung

Informationen ob es in NRW eine anerkannte Ausbildung oder Studium zum Erlebnispädagogen gibt und wenn ja Senden Sie mir die entsprechenden Dokumente dazu zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Dezember 2015
  • Frist
    29. Januar 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anerkannte Erlebnispädagogische Ausbildung [#12283]
Datum
28. Dezember 2015 14:37
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen ob es in NRW eine anerkannte Ausbildung oder Studium zum Erlebnispädagogen gibt und wenn ja Senden Sie mir die entsprechenden Dokumente dazu zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
28. Dezember 2015 14:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Sylvia Löhrmann oder das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in in NRW gibt es im Bereich der Bildungsgänge der Berufskollegs keine anerkannte Ausbil…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Anerkannte Erlebnispädagogische Ausbildung [#12283]
Datum
29. Dezember 2015 09:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in in NRW gibt es im Bereich der Bildungsgänge der Berufskollegs keine anerkannte Ausbildung zum Erlebnispädagogen. Bezüglich der Frage nach einem entsprechenden Studium habe ich Ihre Anfrage an das Wissenschaftsministerium weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Hallo, besten Dank für Ihre schnelle Antwort und das Weiterleiten meiner Frage. Mit freundlichen Grüßen Antragst…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anerkannte Erlebnispädagogische Ausbildung [#12283]
Datum
29. Dezember 2015 10:32
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Hallo, besten Dank für Ihre schnelle Antwort und das Weiterleiten meiner Frage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12283 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre im Betreff genannte Anfrage habe ich zuständigkeitshalber erhalten. In NRW biet…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Anerkannte Erlebnispädagogische Ausbildung [#12283], Ihre Anfrage per E-Mail vom 28.12.2015
Datum
7. Januar 2016 11:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre im Betreff genannte Anfrage habe ich zuständigkeitshalber erhalten. In NRW bieten die Hochschulen keinen Studiengang an, der die Bezeichnung "Erlebnispädagogik" trägt. Gleichwohl ist nicht auszuschließen, dass einige Studiengänge im Bereich der Pädagogik oder auch des Sports erlebnispädagogische Elemente beinhalten bzw. eine solche Vertiefung im Laufe des Studiums anbieten. Diesbezügliche Informationen werden hier jedoch nicht erfasst; sie wären nur über die einzelnen Hochschulen zu bekommen. Mit freundlichen Grüßen