Anerkannte Impfschäden nach §60 und §61 IfSG für die Jahre 2020, 2021 und 2022

Anzahl der offiziell anerkannten Impfschäden nach §60 und §61 IfSG für die Jahre 2020, 2021 und 2022. Die Daten bitte aufschlüsseln nach Impfstoff und Kalendermonat.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Mai 2022
  • Frist
    15. Juni 2022
  • 3 Follower:innen
Rainer Rehak (Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V.)
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der off…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
Rainer Rehak (Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V.)
Betreff
Anerkannte Impfschäden nach §60 und §61 IfSG für die Jahre 2020, 2021 und 2022 [#248985]
Datum
13. Mai 2022 18:53
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der offiziell anerkannten Impfschäden nach §60 und §61 IfSG für die Jahre 2020, 2021 und 2022. Die Daten bitte aufschlüsseln nach Impfstoff und Kalendermonat.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rainer Rehak Anfragenr: 248985 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248985/ Postanschrift Rainer Rehak << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rainer Rehak (Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V.)

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Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Rehak, Ihre Anfrage hat mich heute erreicht. Anbei erhalten Sie die Statistiken über die zum…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
WG: 10694 Anerkannte Impfschäden nach §60 und §61 IfSG für die Jahre 2020, 2021 und 2022 [#248985]
Datum
16. Mai 2022 17:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rehak, Ihre Anfrage hat mich heute erreicht. Anbei erhalten Sie die Statistiken über die zum 31.12.2020 und 2021 anerkannten Versorgungsberechtigten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), aufgeschlüsselt nach der Art der Impfung. Ebenfalls beigefügt ist die ausschließlich für die Corona-Impfung geführte Statistik über Erstanträge (AL 1 Covid), aufgeschlüsselt nach Impfstoffen, für 2020/2021 sowie bis 31.03.2022. Für alle anderen Impfungen wird keine Statistik über Erstanträge mit der Erfassung der Art der Impfung oder der Impfstoffe geführt, diese fließen lediglich in die Statistik der insgesamt anerkannten Versorgungsberechtigten zum 31.12. eines jeden Jahres ein. Eine statistische Aufschlüsselung nach Monaten erfolgt ebenfalls nicht. Mit freundlichen Grüßen