Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
Z6b-28g-09-03-04#10
Sehr
geehrteAntragsteller/in
Ihre Anfrage ist hier eingegangen. Sie wird so rasch wie möglich bearbeitet. Sie erhalten zunächst diese Zwischennachricht samt Information über Ihre Rechte (anbei). Ich bitte um eine kurze Bestätigung.
Hermann Daiber
Referatsleiter Z6b in der
Zentralabteilung
Hessisches Ministerium für Wirtschaft,
Energie, Verkehr und Wohnen
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden
Tel.: +49 (611) 815 2070
Fax: +49 (611) 32 717 2070
E-Mail:
<<E-Mail-Adresse>>
www.wirtschaft.hessen.de
Von:
Antragsteller/in Antragsteller/in [#145262] <
<Name und E-Mail-Adresse>>
Gesendet: Mittwoch, 22. Mai 2019 22:37
An: Info (HMWEVW) <
<Name und E-Mail-Adresse>>
Betreff: Anerkannte Lehrgänge der Bundeswehr zum Nachweis §19 FeV [#145262]
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anerkannte Lehrgänge der Bundeswehr zum Nachweis §19 FeV
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen