Anerkannte Lehrgänge der Bundeswehr zum Nachweis §19 FeV

Anerkannte Lehrgänge der Bundeswehr zum Nachweis §19 FeV

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Mai 2019
  • Frist
    25. Juni 2019
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anerkannte Lehrg…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
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Betreff
Anerkannte Lehrgänge der Bundeswehr zum Nachweis §19 FeV [#145262]
Datum
22. Mai 2019 22:28
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anerkannte Lehrgänge der Bundeswehr zum Nachweis §19 FeV
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Z6b-28g-09-03-04#10 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen. Sie wird so rasch wie mögli…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
AW: Anerkannte Lehrgänge der Bundeswehr zum Nachweis §19 FeV [#145262]
Datum
24. Mai 2019 13:18
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Z6b-28g-09-03-04#10 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen. Sie wird so rasch wie möglich bearbeitet. Sie erhalten zunächst diese Zwischennachricht samt Information über Ihre Rechte (anbei). Ich bitte um eine kurze Bestätigung. Hermann Daiber Referatsleiter Z6b in der Zentralabteilung Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Kaiser-Friedrich-Ring 75 65185 Wiesbaden Tel.: +49 (611) 815 2070 Fax: +49 (611) 32 717 2070 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> www.wirtschaft.hessen.de Von: Antragsteller/in Antragsteller/in [#145262] <<Name und E-Mail-Adresse>> Gesendet: Mittwoch, 22. Mai 2019 22:37 An: Info (HMWEVW) <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: Anerkannte Lehrgänge der Bundeswehr zum Nachweis §19 FeV [#145262] Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anerkannte Lehrgänge der Bundeswehr zum Nachweis §19 FeV Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich die die verwendung dieser Daten zur Erfüllung Ihrer Aufgaben a…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anerkannte Lehrgänge der Bundeswehr zum Nachweis §19 FeV [#145262]
Datum
25. Mai 2019 10:15
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich die die verwendung dieser Daten zur Erfüllung Ihrer Aufgaben ausschließlich zu dem Zweck der Beantwortung meiner Fragen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 145262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Anerkannte Lehrgänge der Bundeswehr zum Nachweis § 19 FeV Z6b-28g-09-03-04#10 Ihre Anfrage vom 22. Mai 2019 Sehr…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
Anerkannte Lehrgänge der Bundeswehr zum Nachweis § 19 FeV
Datum
6. Juni 2019 15:25
Status
Anfrage abgeschlossen
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Z6b-28g-09-03-04#10 Ihre Anfrage vom 22. Mai 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in leider kann nur mitgeteilt werden, dass "Anerkannte Lehrgänge der Bundeswehr zum Nachweis § 19 FeV" im Ministerium nicht bekannt sind. Ergänzend gebe ich zur Rechtslage folgenden Hinweis: Nach § 19 Abs. 1 S. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) müssen Bewerber um eine Fahrerlaubnis an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Der Nachweis über die Teilnahme an einer solchen Schulung kann gemäß § 19 Abs. 2 S. 1 FeV auch durch die Bescheinigung eines Trägers der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der Bundeswehr, der Polizei oder der Bundespolizei, geführt werden. Der Fahrerlaubnisbewerber kann also bei Antragstellung eine Erste-Hilfe-Bescheinigung der Bundeswehr vorlegen. Sollte aus der Bescheinigung hervorgehen, dass der Antragsteller bei der Bundeswehr eine Erste-Hilfe-Schulung über mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten absolviert hat, steht der Anerkennung nichts entgegen. Sollten Sie weitere Fragen haben, so können Sie sich gerne an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen