Anerkennung von DB-Fahrscheinen bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen auf den SPNV-Linien des NVR

1. Erfolgt eine Anerkennung der Tarifangebote der DB, im Speziellen auch eine Anerkennung der BahnCard 100, auch bei den nichtbundeseigenen EVU auf den SPNV-Linien des NVR? Auf welchen SPNV-Linien des NVR und bei welchen EVU erfolgt keine Anerkennung der Tarifangebote der DB oder der BahnCard 100?

2. Das EVU Rurtalbahn GmbH, welches die Linien RB 21 und RB 28 betreibt, erkennt zwar grundsätzlich die Tarifangebote der DB an, schließt aber unter anderem eine Anerkennung der BahnCard 100 außerhalb des Stadtgebiets Düren aus [1]. Auf welcher Grundlage erfolgt eine Anerkennung der Tarifangebote der DB und aus welchem Grund bzw. welcher Grundlage wird eine Anerkennung der BahnCard 100, welche ein reguläres Angebot der DB ist, durch das EVU ausgeschlossen?

3. Wird bei zukünftigen Ausschreibungen von SPNV-Linien durch den NVR eine Tarif- und Vertriebskooperation mit der DB gefordert, darauf hingewirkt oder auf eine andere Art und Weise sichergestellt, dass die Tarifangebote der DB, im Speziellen auch die BahnCard 100, durch die nichtbundeseigenen EVU auf den SPNV-Linien des NVR künftig oder weiterhin anerkannt werden?

[1] https://www.rurtalbahn.de/personenverkehr_1/tarifeundtickets#DB-Fahrausweise

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2020
  • Frist
    31. März 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Zweckverband go.Rheinland Details
Von
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Betreff
Anerkennung von DB-Fahrscheinen bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen auf den SPNV-Linien des NVR [#181483]
Datum
27. Februar 2020 13:47
An
Zweckverband go.Rheinland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Erfolgt eine Anerkennung der Tarifangebote der DB, im Speziellen auch eine Anerkennung der BahnCard 100, auch bei den nichtbundeseigenen EVU auf den SPNV-Linien des NVR? Auf welchen SPNV-Linien des NVR und bei welchen EVU erfolgt keine Anerkennung der Tarifangebote der DB oder der BahnCard 100? 2. Das EVU Rurtalbahn GmbH, welches die Linien RB 21 und RB 28 betreibt, erkennt zwar grundsätzlich die Tarifangebote der DB an, schließt aber unter anderem eine Anerkennung der BahnCard 100 außerhalb des Stadtgebiets Düren aus [1]. Auf welcher Grundlage erfolgt eine Anerkennung der Tarifangebote der DB und aus welchem Grund bzw. welcher Grundlage wird eine Anerkennung der BahnCard 100, welche ein reguläres Angebot der DB ist, durch das EVU ausgeschlossen? 3. Wird bei zukünftigen Ausschreibungen von SPNV-Linien durch den NVR eine Tarif- und Vertriebskooperation mit der DB gefordert, darauf hingewirkt oder auf eine andere Art und Weise sichergestellt, dass die Tarifangebote der DB, im Speziellen auch die BahnCard 100, durch die nichtbundeseigenen EVU auf den SPNV-Linien des NVR künftig oder weiterhin anerkannt werden? [1] https://www.rurtalbahn.de/personenverkehr_1/tarifeundtickets#DB-Fahrausweise
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181483 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181483 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anerkennung von DB-Fahrscheinen bei nichtbundese…
An Zweckverband go.Rheinland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anerkennung von DB-Fahrscheinen bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen auf den SPNV-Linien des NVR [#181483]
Datum
31. März 2020 02:58
An
Zweckverband go.Rheinland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anerkennung von DB-Fahrscheinen bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen auf den SPNV-Linien des NVR“ vom 27.02.2020 (#181483) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181483 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181483
Zweckverband go.Rheinland
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre heutige Nachricht. Wir bedauern, dass Sie noch keine Antwort er…
Von
Zweckverband go.Rheinland
Betreff
AW: Anerkennung von DB-Fahrscheinen bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen auf den SPNV-Linien des NVR [#181483]
Datum
31. März 2020 10:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre heutige Nachricht. Wir bedauern, dass Sie noch keine Antwort erhalten haben. Ihre Nachricht haben wir erneut an den zuständigen Fachbereich mit der Bitte, Ihnen zu antworten weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in wir kommen noch einmal zurück auf Ihre Eingabe vom 27.02. bzw. 31.03.2020. Wir bitte…
Von
Zweckverband go.Rheinland
Betreff
AW: Anerkennung von DB-Fahrscheinen bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen auf den SPNV-Linien des NVR [#181483]
Datum
9. April 2020 10:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir kommen noch einmal zurück auf Ihre Eingabe vom 27.02. bzw. 31.03.2020. Wir bitten Sie nochmals, die verzögerte Bearbeitung zu entschuldigen. Nachfolgende Rückmeldung aus dem zuständigen Fachbereich liegt uns nunmehr vor: zu 1) Aktuell erfolgt eine Anerkennung des DB-Tarifangebots auf allen nichtbundeeigenen EVU im NVR. In der Regel wird das volle Tarifangebot anerkannt. Einzige Ausnahme bildet derzeit die Rurtalbahn, die keine BahnCard100 anerkennt. Konkret betrifft dies die Linien RB 21 und RB 28. Zu 2) Eine Anerkennung der Tarifangebote der DB erfolgt auf Grundlage einer bilateralen Vereinbarung zwischen dem jeweiligen EVU und der Deutsche Bahn AG. Für diese Anerkennung gibt es Musterverträge, die jedoch in den bilateralen Verhandlungen verändert werden können. Dies scheint bei der Rurtalbahn der Fall zu sein. Zu 3) Bei zukünftigen Ausschreibungen wird vom NVR eine vollständige Anerkennung der geltenden Tarife gefordert. Dies schließt das gesamte Tarifportfolio der DB inkl. der BahnCard 100 ein. Wir wünschen Ihnen beste Gesundheit und ein frohes Osterfest. Mit freundlichen Grüßen