Anerkennung von Hochschulabschlüssen im Visumverfahren
Wir bitten hiermit um Auskunft bezüglich der Anerkennung von Hochschulabschlüssen im Visumverfahren. Werden Hochschulzeugnisse als Personenstandsurkunden betrachtet und unterliegen diese deshalb der Legalisation dem Apostilleverfahren bzw. Urkundenüberprüfungsverfahren?
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Datum19. Juni 2020
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21. Juli 2020
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Anerkennung von Hochschulabschlüssen im Visumverfahren [#189399]
- Datum
- 19. Juni 2020 14:04
- An
- Auswärtiges Amt
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Auswärtiges Amt
- Betreff
- Anfrage nach dem IFG: Anerkennung von Hochschulabschlüssen im Visumverfahren, Vg. Nr. 265-2020
- Datum
- 24. Juni 2020 07:42
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Anfrage nach dem IFG: Anerkennung von Hochschulabschlüssen im Visumverfahren, Vg. Nr. 265-2020 [#189399]
- Datum
- 7. Juli 2020 19:20
- An
- Auswärtiges Amt
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Betreff
- AW: Anfrage nach dem IFG: Anerkennung von Hochschulabschlüssen im Visumverfahren, Vg. Nr. 265-2020 [#189399]
- Datum
- 21. Juli 2020 14:56
- An
- Auswärtiges Amt
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Auswärtiges Amt
- Betreff
- Anfrage nach dem IFG: Anerkennung von Hochschulabschlüssen im Visumverfahren, Vg. Nr. 265-2020
- Datum
- 21. Juli 2020 16:43
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
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- Betreff
- AW: Anfrage nach dem IFG: Anerkennung von Hochschulabschlüssen im Visumverfahren, Vg. Nr. 265-2020 [#189399]
- Datum
- 21. Juli 2020 17:25
- An
- Auswärtiges Amt
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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