Anerkennung von Hochschulabschlüssen im Visumverfahren

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Wir bitten hiermit um Auskunft bezüglich der Anerkennung von Hochschulabschlüssen im Visumverfahren. Werden Hochschulzeugnisse als Personenstandsurkunden betrachtet und unterliegen diese deshalb der Legalisation dem Apostilleverfahren bzw. Urkundenüberprüfungsverfahren?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Juni 2020
  • Frist
    21. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir bitten hiermit …
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
Anerkennung von Hochschulabschlüssen im Visumverfahren [#189399]
Datum
19. Juni 2020 14:04
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir bitten hiermit um Auskunft bezüglich der Anerkennung von Hochschulabschlüssen im Visumverfahren. Werden Hochschulzeugnisse als Personenstandsurkunden betrachtet und unterliegen diese deshalb der Legalisation dem Apostilleverfahren bzw. Urkundenüberprüfungsverfahren?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189399/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Einga…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Anerkennung von Hochschulabschlüssen im Visumverfahren, Vg. Nr. 265-2020
Datum
24. Juni 2020 07:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beziehe ich mich auf Ihr Antwortschreiben vom 30.06.2020 mit dem Geschäftsze…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG: Anerkennung von Hochschulabschlüssen im Visumverfahren, Vg. Nr. 265-2020 [#189399]
Datum
7. Juli 2020 19:20
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beziehe ich mich auf Ihr Antwortschreiben vom 30.06.2020 mit dem Geschäftszeichen: 505-511.E IFG 265-2020. In dem Schreiben wird das Ermessen der deutschen Behörde nach § 438 ZPO erwähnt, die “unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls” darüber entscheidet, ob ein Nachweis zur Überprüfung der Echtheit vorgelegt werden muss. Hierzu wäre eine Erklärung zu den “Umständen des Einzelfalls” sehr hilfreich. Welche Kriterien gelten als maßgeblich, um diese Umstände anzunehmen? Könnten sich z.B. unterschiedliche Ermessensentscheidungen ergeben, wenn zwei verschiedene Antragsteller aus Brasilien einen Universitätsabschluss von der gleichen Universidade Federal do Paraná vorzeigen? Oder werden die Umstände anhand von Herkunftsland und/oder Universität festgemacht? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189399/
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anerkennung von Hochschulabschlüssen im Visumver…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG: Anerkennung von Hochschulabschlüssen im Visumverfahren, Vg. Nr. 265-2020 [#189399]
Datum
21. Juli 2020 14:56
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anerkennung von Hochschulabschlüssen im Visumverfahren“ vom 19.06.2020 (#189399) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189399/
Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 19.06.2020 wurde mit anliegendem Schreiben vom 30.06. beantwortet. …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Anerkennung von Hochschulabschlüssen im Visumverfahren, Vg. Nr. 265-2020
Datum
21. Juli 2020 16:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 19.06.2020 wurde mit anliegendem Schreiben vom 30.06. beantwortet. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Nachricht. Die Antwort vom 30.06. haben wir auch sorgfältig gelesen u…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG: Anerkennung von Hochschulabschlüssen im Visumverfahren, Vg. Nr. 265-2020 [#189399]
Datum
21. Juli 2020 17:25
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Nachricht. Die Antwort vom 30.06. haben wir auch sorgfältig gelesen und hätten nun gerne eine konkrete Antwort auf die aufgekommene Rückfrage, dessen Beantwortung noch offen geblieben ist. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189399/