Anerkennung von Impfschäden
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Landesversorgungsamt beim Regierungspräsidium Stuttgart ist für die "Versorgung" von Impfschäden in Baden-Württemberg zuständig. Als solches schreibe ich Sie an mit der Bitte um Auskunft zu den folgenden Fragen, bei denen es um den Weg und die Zugänglichkeit einer Anerkennung eines Impfschadens geht.
Ich bitte Sie um fristgerechte Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie lange dauert das am längsten laufende Verfahren zur Anerkennung eines Impfschadens?
2. Wie lange dauern die Verfahren im Durchschnitt und im Median?
3. Wie hoch sind die Kosten, die Klägern / Impfgeschädigten für rechtliche Unterstützung (Rechtsanwalt, Gutachter etc.) entstehen? Sowohl in den Fällen, in denen die Anerkennung erfolgte, als auch in den Fällen, in denen keine Anerkennung erfolgte.
4. Gibt es einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei Klagen wegen eines (vermuteten) Impfschadens? Welche Voraussetzungen müssen bestehen, um Prozesskostenhilfe zur Führung eines Prozesses zur Anerkennung eines (vermuteten) Impfschaden zu erhalten?
5. Müssen Betroffene (bzw. Eltern) Gutachten von Gutachtern ihres Vertrauens selber bezahlen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum23. April 2020
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23. Mai 2020
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