Anerkennung von Impfschäden

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Das Landesversorgungsamt beim Regierungspräsidium Stuttgart ist für die "Versorgung" von Impfschäden in Baden-Württemberg zuständig. Als solches schreibe ich Sie an mit der Bitte um Auskunft zu den folgenden Fragen, bei denen es um den Weg und die Zugänglichkeit einer Anerkennung eines Impfschadens geht.
Ich bitte Sie um fristgerechte Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie lange dauert das am längsten laufende Verfahren zur Anerkennung eines Impfschadens?
2. Wie lange dauern die Verfahren im Durchschnitt und im Median?
3. Wie hoch sind die Kosten, die Klägern / Impfgeschädigten für rechtliche Unterstützung (Rechtsanwalt, Gutachter etc.) entstehen? Sowohl in den Fällen, in denen die Anerkennung erfolgte, als auch in den Fällen, in denen keine Anerkennung erfolgte.
4. Gibt es einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei Klagen wegen eines (vermuteten) Impfschadens? Welche Voraussetzungen müssen bestehen, um Prozesskostenhilfe zur Führung eines Prozesses zur Anerkennung eines (vermuteten) Impfschaden zu erhalten?
5. Müssen Betroffene (bzw. Eltern) Gutachten von Gutachtern ihres Vertrauens selber bezahlen?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. April 2020
  • Frist
    23. Mai 2020
  • 8 Follower:innen
Dietmar Ferger
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> Das Landesversorgungsamt beim Regierungspräsi…
An Regierungspräsidium Stuttgart Details
Von
Dietmar Ferger
Betreff
Anerkennung von Impfschäden [#185214]
Datum
23. April 2020 18:02
An
Regierungspräsidium Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> Das Landesversorgungsamt beim Regierungspräsidium Stuttgart ist für die "Versorgung" von Impfschäden in Baden-Württemberg zuständig. Als solches schreibe ich Sie an mit der Bitte um Auskunft zu den folgenden Fragen, bei denen es um den Weg und die Zugänglichkeit einer Anerkennung eines Impfschadens geht. Ich bitte Sie um fristgerechte Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wie lange dauert das am längsten laufende Verfahren zur Anerkennung eines Impfschadens? 2. Wie lange dauern die Verfahren im Durchschnitt und im Median? 3. Wie hoch sind die Kosten, die Klägern / Impfgeschädigten für rechtliche Unterstützung (Rechtsanwalt, Gutachter etc.) entstehen? Sowohl in den Fällen, in denen die Anerkennung erfolgte, als auch in den Fällen, in denen keine Anerkennung erfolgte. 4. Gibt es einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei Klagen wegen eines (vermuteten) Impfschadens? Welche Voraussetzungen müssen bestehen, um Prozesskostenhilfe zur Führung eines Prozesses zur Anerkennung eines (vermuteten) Impfschaden zu erhalten? 5. Müssen Betroffene (bzw. Eltern) Gutachten von Gutachtern ihres Vertrauens selber bezahlen? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dietmar Ferger Anfragenr: 185214 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185214 Postanschrift Dietmar Ferger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Regierungspräsidium Stuttgart
Sehr geehrte Damen und Herren, Punkt 1-4 haben wir mit E-Mail vom 18.Februar 2020 bereits beantwortet. Hierauf ver…
Von
Regierungspräsidium Stuttgart
Betreff
AW: Anerkennung von Impfschäden [#185214]
Datum
24. April 2020 13:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Punkt 1-4 haben wir mit E-Mail vom 18.Februar 2020 bereits beantwortet. Hierauf verweisen wir. Zu 5. Der Sachverhalt wird von Amts wegen ermittelt. Das Verwaltungsverfahren ist kostenfrei. Im Gerichtsverfahren besteht gem. § 109 Sozialgerichtsgesetz die Möglichkeit ein Gutachten auf eigene Kosten erheben zu lassen. Das Gericht entscheidet dann je nach Ausgang des Verfahrens, ob die Kosten übernommen werden. Die Auskunft haben wir ihnen gem. § 3 Nr. 1 LIFG als antragsberechtigter natürlicher Person erteilt. Einer Veröffentlichung auf Internetportalen widersprechen wir ausdrücklich. Regierungspräsidium Stuttgart Referat 101
Dietmar Ferger
Sehr geehrte<< Anrede >> Eine Antwort auf die Fragen 1 bis 4 habe ich leider nicht erhalten. Wann un…
An Regierungspräsidium Stuttgart Details
Von
Dietmar Ferger
Betreff
AW: Anerkennung von Impfschäden [#185214]
Datum
24. April 2020 14:03
An
Regierungspräsidium Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Eine Antwort auf die Fragen 1 bis 4 habe ich leider nicht erhalten. Wann und wie wollen Sie diese gesendet haben? Auf welcher rechtlichen Grundlage widersprechen Sie der Veröffentlichung Ihrer Antwort auf "Internetportalen"? "Frag den Staat" ist dabei ein Internetportal, auf dem Ihre Antwort jetzt veröffentlich ist. Es ist auch eine allgemein gültige Antwort, die auch verbreitet werden darf und sollte, und keine "persönliche" Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Ferger Mitglied des Kreistages im Landkreis Lörrach Anfragenr: 185214 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185214 Postanschrift Dietmar Ferger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Dietmar Ferger
Sehr geehrte<< Anrede >> Ihre Mail vom 18.2. (bzw. der Hinweis darauf) war bei mir im Spam-Filter hän…
An Regierungspräsidium Stuttgart Details
Von
Dietmar Ferger
Betreff
AW: Anerkennung von Impfschäden [#185214]
Datum
24. April 2020 14:17
An
Regierungspräsidium Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Ihre Mail vom 18.2. (bzw. der Hinweis darauf) war bei mir im Spam-Filter hängengeblieben. Ich habe sie gefunden. Vielen Dank. Bleibt noch die Frage, auf welcher Grundlage sie einer Veröffentichung Ihrer Mitteilungen bwz. Antworten widersprechen. Nach §11 LIFG wären Sie eher verpflichtet, diese Fragen öffentlich zugänglich, leicht zu finden und für jeden verständlich zu beantworten. Dieses vermisse ich. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Ferger Mitglied des Kreistages Lörrach Anfragenr: 185214 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185214 Postanschrift Dietmar Ferger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>