Anerkennung von Impfschäden

1. Wie viele Menschen in Schleswig-Holstein haben, nach Kenntnis der Landesregierung, durch von der ständigen Impfkommission StIKo empfohlene Schutzimpfungen im letzten erfassten Zehnjahreszeitraum eine gesundheitliche Schädigung erlitten, und um welche Art der gesundheitlichen Schädigung handelte es sich hierbei?
2. Wie viele Anträge auf Entschädigung wurden in den jeweiligen Jahren des letzten erfassten Zehnjahreszeitraums jeweils in Schleswig-Holstein wegen eines Impfschadens gestellt und bewilligt bzw. abgelehnt?
3. Auf welche Art und Weise wurden und werden diese Anträge geprüft, und welche Prüfungsmaßstäbe werden hierbei angesetzt?
4. Aus welchen Gründen wurden Anträge auf Entschädigung im letzten erfassten Zehnjahreszeitraum abgelehnt?
5. Auf welche Summen beliefen sich jeweils die jährlichen Zahlungen für Entschädigungen für anerkannte Impfschäden in den einzelnen Jahren des letzten erfassten Zehnjahreszeitraums?

Sollte die Auskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diese Anfrage nicht zuständig sein, bitte ich, sie an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Januar 2020
  • Frist
    24. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele …
An Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anerkennung von Impfschäden [#175922]
Datum
25. Januar 2020 09:02
An
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Menschen in Schleswig-Holstein haben, nach Kenntnis der Landesregierung, durch von der ständigen Impfkommission StIKo empfohlene Schutzimpfungen im letzten erfassten Zehnjahreszeitraum eine gesundheitliche Schädigung erlitten, und um welche Art der gesundheitlichen Schädigung handelte es sich hierbei? 2. Wie viele Anträge auf Entschädigung wurden in den jeweiligen Jahren des letzten erfassten Zehnjahreszeitraums jeweils in Schleswig-Holstein wegen eines Impfschadens gestellt und bewilligt bzw. abgelehnt? 3. Auf welche Art und Weise wurden und werden diese Anträge geprüft, und welche Prüfungsmaßstäbe werden hierbei angesetzt? 4. Aus welchen Gründen wurden Anträge auf Entschädigung im letzten erfassten Zehnjahreszeitraum abgelehnt? 5. Auf welche Summen beliefen sich jeweils die jährlichen Zahlungen für Entschädigungen für anerkannte Impfschäden in den einzelnen Jahren des letzten erfassten Zehnjahreszeitraums? Sollte die Auskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diese Anfrage nicht zuständig sein, bitte ich, sie an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175922 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG habe ich zuständigkeitshalber an das Landesam…
Von
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Betreff
Anerkennung von Impfschäden [#175922]
Datum
27. Januar 2020 11:20
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG habe ich zuständigkeitshalber an das Landesamt für soziale Dienste des Landes Schleswig-Holstein weitergeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Sehr geehrteAntragsteller/in wie erbeten, bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 20.01.2020. Ihre mail, bzgl…
Von
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Betreff
Anerkennung von Impfschäden (#175922)
Datum
4. Februar 2020 10:55
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr geehrteAntragsteller/in wie erbeten, bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 20.01.2020. Ihre mail, bzgl. der Anfrage die Anerkennung von Impfschäden betreffend, ist am 27.01.2020 mich weitergeleitet worden. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Ihre Anfrage vom 25.01.2020 Sehr << Antragsteller:in >> vorausschickend möchte ich anmerken, dass die…
Von
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Betreff
Ihre Anfrage vom 25.01.2020
Datum
26. Februar 2020 13:56
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> vorausschickend möchte ich anmerken, dass die Bearbeitung der Anträge nach dem IfSG erst seit 2015 zentral im Dienstsitz Lübeck bearbeitet wird. Daher kann ich Ihnen verlässliche Auskünfte erst ab 2015 geben, da mir für den vorhergehenden Zeitraum keine vollständigen Statistiken vorliegen. Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgende Auskünfte geben ( Stand 26.02.2020): Zu 1) und 2) 2015 wurden 5 Anträge gestellt. Davon wurden 3 bewilligt und 2 abgelehnt. 2016 wurden 3 Anträge gestellt. Davon wurde 1 abgelehnt. 2 Fälle sind noch offen. 2017 wurden 4 Anträge gestellt. Davon wurden 3 abgelehnt. 1 Fall ist noch offen. 2018 wurden 11 Anträge gestellt. Davon wurden 8 abgelehnt. 1 Antragsrücknahme. 2 Fälle sind noch offen. 2019 wurden 8 Anträge gestellt. Davon wurden 4 abgelehnt. 1 Antragsrücknahme. 3 Fälle sind noch offen. Unter Bezugnahme auf Ihre Frage zu 1) kann ich Ihnen nur die Personenzahl nennen, die einen Antrag nach dem IfSG gestellt haben ( s.o.) Ob darüber hinaus, Personen aufgrund von empfohlenen Schutzimpfungen gesundheitliche Schädigungen erlitten haben, kann ich nicht sagen. Alle 3 Personen, deren Antrag bewilligt wurde, haben aufgrund der Impfung eine gesundheitliche Schädigung erlitten. Hinsichtlich der konkreten Schädigungsfolge kann ich Ihnen keine Auskunft geben, da dieses statistisch nicht erfasst wird. Zu 3) Es werden Befundberichte beigezogen. Die Befundberichte werden durch den ärztlichen Dienst ausgewertet um festzustellen, welche gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt und inwieweit die geltend gemachte Schädigungsfolge ursächlich auf die durchgeführte Impfung zurückzuführen ist. Sollten die Befundberichte zur Feststellung der Schädigungsfolgen oder der Kausalität nicht für ausreichend erachtet werden, wird eine Begutachtung durchgeführt. Die Feststellungen richten sich nach den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht. Zu 4) Die Ablehnungsgründe werden statistisch nicht erfasst, so dass mir eine Auskunft nicht möglich ist. Zu 5)
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Ihre Anfrage vom 25.01.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vorausschickend möchte ich anmerken, dass die Bearbeitun…
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Sehr geehrteAntragsteller/in vorausschickend möchte ich anmerken, dass die Bearbeitung der Anträge nach dem IfSG erst seit 2015 zentral im Dienstsitz Lübeck erfolgt. Daher kann ich Ihnen verlässliche Auskünfte erst ab 2015 geben, da mir für den vorhergehenden Zeitraum keine vollständigen Statistiken vorliegen. Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgende Auskünfte geben ( Stand 26.02.2020): Zu 1) und 2) 2015 wurden 5 Anträge gestellt. Davon wurden 3 bewilligt und 2 abgelehnt. 2016 wurden 3 Anträge gestellt. Davon wurde 1 abgelehnt. 2 Fälle sind noch offen. 2017 wurden 4 Anträge gestellt. Davon wurden 3 abgelehnt. 1 Fall ist noch offen. 2018 wurden 11 Anträge gestellt. Davon wurden 8 abgelehnt. 1 Antragsrücknahme. 2 Fälle sind noch offen. 2019 wurden 8 Anträge gestellt. Davon wurden 4 abgelehnt. 1 Antragsrücknahme. 3 Fälle sind noch offen. Unter Bezugnahme auf Ihre Frage zu 1) kann ich Ihnen nur die Personenzahl nennen, die einen Antrag nach dem IfSG gestellt haben ( s.o.). Ob darüber hinaus Personen aufgrund von empfohlenen Schutzimpfungen gesundheitliche Schädigungen erlitten haben kann ich nicht sagen. Alle 3 Personen, deren Antrag bewilligt wurde, haben aufgrund der Impfung eine gesundheitliche Schädigung erlitten. Hinsichtlich der konkreten Schädigungsfolge kann ich Ihnen keine Auskunft geben, da dieses statistisch nicht erfasst wird. Zu 3) Es werden Befundberichte beigezogen. Die Befundberichte werden durch den ärztlichen Dienst ausgewertet um festzustellen, welche gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt und inwieweit die geltend gemachte Schädigungsfolge ursächlich auf die durchgeführte Impfung zurückzuführen ist und welcher Grad der Schädigungsfolge gegeben ist. Sollten die Befundberichte zur Feststellung der Schädigungsfolgen oder der Kausalität nicht für ausreichend erachtet werden, wird eine Begutachtung durchgeführt. Nach Auswertung der Befundberichte und / oder der eingeholten Gutachten fertigt der versorgungsärztliche Dienst eine Stellungnahme. In dieser Stellungnahme führt der ärztl. Dienst aus, welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei der Person vorliegen und welche dieser Gesundheitsstörungen ursächlich auf die Impfung zurückzuführen ist und wie hoch der Grad dieser Schädigungsfolge zu bemessen ist. Die Feststellungen richten sich nach den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht. Zu 4) Die Ablehnungsgründe werden statistisch nicht erfasst, so dass mir eine Auskunft nicht möglich ist. Zu 5) Eine genaue Auflistung der gezahlten Leistungen ist nach Rücksprache mit der haushaltsführenden Stelle nicht möglich, da einige Posten, z.B. Fahrtkostenerstattungen, im Rahmen der Beweiserhebungskosten abzurechnen sind. Eine genaue Differenzierung innerhalb dieser Kosten ist nicht möglich. Die folgende Auflistung umfasst daher die geleisteten Zahlungen ohne die Beweiserhebungskosten. Danach ergeben sich folgende Zahlungen : 2015 - 3.094.407,83 € 2016 – 3.355.962,09 € 2017 – 3.271.714,41 € 2018 – 3.431.739,51 € 2019 – 3.519.335,38 € Es tut mir leid, Ihnen keine umfassen Auskünfte geben zu können. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage vom 25.01.2020 [#175922] Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen sehr für die Beantwortung! …
An Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Details
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 25.01.2020 [#175922]
Datum
28. Februar 2020 12:55
An
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen sehr für die Beantwortung! Mit herzlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175922 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>