Anerkennung von Studienleistungen/Prüfungsleistungen aus Österreich

Eine Übersicht darüber, welche Studienleistungen/Prüfungsleistungen der vier relevanten österreichischen staatlichen medizinischen Universitäten/Fakultäten (Wien, Graz, Innsbruck und Linz) in den vergangenen drei Jahren als äquivalent zu welchen Studienleistungen/Prüfungsleistungen für das Fach Humanmedizin nach jeweils geltender Approbationsordnung durch das Landesprüfungsamt anerkannt wurden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Oktober 2015
  • Frist
    1. Dezember 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anerkennung von Studienleistungen/Prüfungsleistungen aus Österreich [#11755]
Datum
30. Oktober 2015 12:33
An
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht darüber, welche Studienleistungen/Prüfungsleistungen der vier relevanten österreichischen staatlichen medizinischen Universitäten/Fakultäten (Wien, Graz, Innsbruck und Linz) in den vergangenen drei Jahren als äquivalent zu welchen Studienleistungen/Prüfungsleistungen für das Fach Humanmedizin nach jeweils geltender Approbationsordnung durch das Landesprüfungsamt anerkannt wurden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Nordrhein-Westfalen
Studium in Österreich Sehr geehrtAntragsteller/in in Beantwortung Ihrer o. g. Anfrage darf ich Sie auf das Intern…
Sehr geehrtAntragsteller/in in Beantwortung Ihrer o. g. Anfrage darf ich Sie auf das Internetangebot der Bezirksregierung Düsseldorf verweisen, dem Sie allgemeine Informationen über die Anerkennung von im Inland und Ausland erworbenen Studienleistungen entnehmen können. Zugleich möchte ich um Verständnis bitten, dass ich bei über 2500 Antragsverfahren (In- und Ausland ) im Jahr keine Möglichkeit habe, abstrakte Rechtsfragen zur Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen- und Studienzeiten zu beantworten. Zu Ihrer weiteren Information ist ein Merkblatt beigefügt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Studium in Österreich [#11755] Sehr geehrt<< Anrede >> haben Sie Dank für Ihr Schreiben vom 27. …
An Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Studium in Österreich [#11755]
Datum
27. November 2015 12:36
An
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> haben Sie Dank für Ihr Schreiben vom 27. November d. J. Sie bitten darin um Verständnis dafür, „dass [Sie] bei über 2500 Antragsverfahren (In- und Ausland ) im Jahr keine Möglichkeit habe, abstrakte Rechtsfragen zur Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen- und Studienzeiten zu beantworten.“ Ich erlaube mir, darauf hinweisen, dass meine Anfrage sich keineswegs auf eine abstrakte Rechtsfrage bezieht, sondern ihr Gegenstand im Gegenteil äußerst konkret ist. Ich hatte konkret danach gefragt, welche Studienleistungen/Prüfungsleistungen der vier relevanten österreichischen staatlichen medizinischen Universitäten/Fakultäten (Wien, Graz, Innsbruck und Linz) in den vergangenen drei Jahren als äquivalent zu welchen Studienleistungen/Prüfungsleistungen für das Fach Humanmedizin nach jeweils geltender Approbationsordnung durch das Landesprüfungsamt anerkannt wurden. Ich weise ergänzend darauf hin, dass Ihr Haus sich in einem ganz ähnlichen Fall grundsätzlich durchaus in der Lage gesehen hat, der entsprechenden Anfrage zu entsprechen, siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/anerkennung-von-studienleistungen-von-universitaten-in-der-eu-fur-das-fach-humanmedizin/. Ich bitte vor diesem Hintergrund um erneute Prüfung meiner Anfrage. Vielen herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11755 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Nordrhein-Westfalen
AW: Studium in Österreich [#11755] Sehr geehrtAntragsteller/in unter Bezugnahme auf meine E-Mail, muss ich Ihnen …
Von
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Studium in Österreich [#11755]
Datum
27. November 2015 12:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in unter Bezugnahme auf meine E-Mail, muss ich Ihnen dennoch mitteilen, dass konkrete Auskünfte zu den von Ihnen aufgeführten Universitäten im Ausland / Österreich nicht möglich sind. Das Landesprüfungsamt führt keine Listen, so dass ich Ihnen auch kein entsprechendes Material zur Verfügung stellen kann. Die Prüfung der Anerkennung von Studienleistungen und der Anrechnung von Studienzeiten, die an den Universitäten in Österreich erbracht worden sind, kann nur bzw. erst erfolgen, wenn im Einzelfall ein konkreter Antrag mit entsprechenden überprüfbaren Studienunterlagen vorgelegt wird. Die Anerkennung von Studienleistungen und Anrechnung von Studienzeiten unterliegt einem ständigen Wandel, insbesondere bei den Modellstudiengängen/Medizin in Österreich und ist und wird eine auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Entscheidung auch in der Zukunft sein und bleiben. Ich hoffe, Ihnen dennoch behilflich gewesen zu sein. Im Übrigen konnte auch in dem von Ihnen benannten Vergleichsfall keine anderslautenden abschließende Auskunft erteilt worden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Studium in Österreich [#11755] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle und hilf…
An Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Studium in Österreich [#11755]
Datum
27. November 2015 14:56
An
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle und hilfreiche Antwort. Ich hoffe Sie verzeihen, dass ich mir erlaube, meiner Verwunderung darüber Ausdruck zu verleihen, dass es dem LPA in Ermangelung einer objektiven Dokumentation früherer Anerkennungen gelingt, den Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung zu wahren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11755 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>