Anerkennung von Todesfällen nach Impfung im Säuglingsalter

Anfrage an: Paul-Ehrlich-Institut

Ich möchte wissen wieviele Todesfälle, die im Zusammenhang mit Impfungen (egal welcher) seit dem Jahr 2000 gemeldet wurden, bei Säuglingen bis zu einem Jahr, als Impfschaden anerkannt wurden und welche Nachweise dafür erfolgreich erbracht worden sind.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. November 2019
  • Frist
    20. Dezember 2019
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte wissen w…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anerkennung von Todesfällen nach Impfung im Säuglingsalter [#170495]
Datum
16. November 2019 20:32
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte wissen wieviele Todesfälle, die im Zusammenhang mit Impfungen (egal welcher) seit dem Jahr 2000 gemeldet wurden, bei Säuglingen bis zu einem Jahr, als Impfschaden anerkannt wurden und welche Nachweise dafür erfolgreich erbracht worden sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Paul-Ehrlich-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in das Paul-Ehrlich-Institut begutachtet keine Impfschäden. Die Impfschadensregulierung…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
AW: Anerkennung von Todesfällen nach Impfung im Säuglingsalter [#170495]
Datum
28. November 2019 10:50
Status
Warte auf Antwort
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6,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in das Paul-Ehrlich-Institut begutachtet keine Impfschäden. Die Impfschadensregulierung in Deutschland erfolgt nach § 60 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Für Die Begutachtung und Anerkennung von Impfschäden sind die Versorgungsämter der Bundesländer zuständig. Dem Paul-Ehrlich-Institut liegen keine Informationen über alle anerkannten Impfschäden mit Todesfolge bei unter 1-Jährigen vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Antwort. Verstehe ich das richtig: 1. Beim Paul-Ehrlich-Institut werd…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anerkennung von Todesfällen nach Impfung im Säuglingsalter [#170495]
Datum
28. November 2019 15:11
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Antwort. Verstehe ich das richtig: 1. Beim Paul-Ehrlich-Institut werden zwar Impfschadensverdachtsfälle gemeldet und erfasst, das PEI erhält jedoch keinerlei Rückmeldung über eventuelle Impfschadens-Anerkennungen? 2. Das Paul-Ehrlich-Institut hat keinerlei Daten über verifizierte Impfschäden und kann daher mögliche nachweisliche Schäden nicht beziffern und also auch nicht überprüfen, ob ein Impfstoff sich tatsächlich als gefährlich erweist? 3. Niemand, der sich auf die Daten des PEI bezieht kann also erfassen, wie viele der gemeldeten Impfschadensverdachtsfälle anerkannt, also verifiziert wurden und wie viele nicht? Verstehe ich das richtig? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170495 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170495

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anerkennung von Todesfällen nach Impfung im Säug…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anerkennung von Todesfällen nach Impfung im Säuglingsalter [#170495]
Datum
20. Dezember 2019 06:59
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anerkennung von Todesfällen nach Impfung im Säuglingsalter“ vom 16.11.2019 (#170495) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170495 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170495