Anfallende Kosten externer Bewerber für die Zulassung zur Abiturprüfung

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Gemäß Kapitel 2, "Abiturprüfung für andere Bewerberinnen und Bewerber" (§§ 59–64) der Gymnasialschulordnung (GSO) besteht die Möglichkeit, als externer Bewerber eine Hochschulreife zu erlangen. Fallen dafür Kosten an? Falls ja, wie hoch?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen vielmals für Ihre Mühe.

Freundliche Grüße

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Juni 2018
  • Frist
    29. Juli 2018
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Gemäß Kapitel 2, "Abiturprüfung für andere Be…
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
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Betreff
Anfallende Kosten externer Bewerber für die Zulassung zur Abiturprüfung [#31370]
Datum
29. Juni 2018 15:38
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Gemäß Kapitel 2, "Abiturprüfung für andere Bewerberinnen und Bewerber" (§§ 59–64) der Gymnasialschulordnung (GSO) besteht die Möglichkeit, als externer Bewerber eine Hochschulreife zu erlangen. Fallen dafür Kosten an? Falls ja, wie hoch? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen vielmals für Ihre Mühe. Freundliche Grüße
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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