Anforderung an die Schulen nach dem Infektionsschutzgesetz
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Anforderungen bzw. Maßnahmen müssen die Schulen für Öffnung am 27.04 hinsichtlich des Infektionsschutzgesetztes erfüllen bzw. treffen?
Insbesondere für Lehrer und Schüler sowie deren Angehörige welche durch etwaige (Vor-)Erkrankungen ein erhöhtes Risiko tragen.
Weiterhin bitte ich um folgende Stellungnahme:
Ist es aus hygienischer Sicht sinnvoll auf Trocknungssysteme für Hände zu verzichten?
(Insbesondere in Zeiten von Corona)
Falls nein:
Kann ich bzw. Sollte ich auf die Nutzung von alternativen wie Papierhandtüchern bestehen, sollten diese nicht verfügbar sein?
Im Allgemeinen gelten und wie der nachfolgende Artikel darstellt, gelten derartige Systeme unhygienisch.
Link: https://www1.wdr.de/wissen/technik/warmluft-trockner-unhygienisch-100.html
Als Schüler der "Berufliche[en] Oberschule der Stadt Nürnberg - BON (B13)“ habe ich ein besonderes Interesse an den Informationen. Daher bitte ich höflichst und sofern möglich, mir die erbetenen Unterlagen vor Eröffnung der Schulen zukommen zu lassen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Fallen wiedererwarten dennoch Kosten an, so ziehe ich in Betracht, ab einer Gebühr von mehr als 10€, meine Anfrage ggf. zurückzuziehen.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum19. April 2020
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23. Mai 2020
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