Anforderung der CIA/KgU-Akten
im Rahmen der NSA-Affäre 2013 äußerte Herr Bstu Jahn, dass nunmehr der Aktenbestand der CIA-KgU-Akten aus den USA angefordert werden muss. Da mir das Bundesarchiv Koblenz bestätigte, dass der in die USA verbrachte Aktenbestand zur CIA-KgU nur unvollständig an Deutschland zurückgegeben wurde, habe ich bei Herrn Bstu Jahn angefragt, ob eine Anforderung des in den USA verbliebenen Aktenbestandes zu deutschen Bürgern bereits erfolgt ist.Sein Sekretariat ließ mir mitteilen:" Herr Jahn ist nicht verpflichtet Akten aus dem Ausland anzufordern!" Ich bitte deshalb um Mitteilung wer für die Anforderung der CIA-KgU-Akten deutscher Bürger in den USA zuständig ist und ggf ob dies bereits erfolgt ist.
Information nicht vorhanden
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Datum22. Februar 2017
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28. März 2017
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