Anforderung der CIA/KgU-Akten

Anfrage an: Auswärtiges Amt

im Rahmen der NSA-Affäre 2013 äußerte Herr Bstu Jahn, dass nunmehr der Aktenbestand der CIA-KgU-Akten aus den USA angefordert werden muss. Da mir das Bundesarchiv Koblenz bestätigte, dass der in die USA verbrachte Aktenbestand zur CIA-KgU nur unvollständig an Deutschland zurückgegeben wurde, habe ich bei Herrn Bstu Jahn angefragt, ob eine Anforderung des in den USA verbliebenen Aktenbestandes zu deutschen Bürgern bereits erfolgt ist.Sein Sekretariat ließ mir mitteilen:" Herr Jahn ist nicht verpflichtet Akten aus dem Ausland anzufordern!" Ich bitte deshalb um Mitteilung wer für die Anforderung der CIA-KgU-Akten deutscher Bürger in den USA zuständig ist und ggf ob dies bereits erfolgt ist.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Februar 2017
  • Frist
    28. März 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: im Rahmen der NS…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
Anforderung der CIA/KgU-Akten [#20443]
Datum
22. Februar 2017 08:51
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Rahmen der NSA-Affäre 2013 äußerte Herr Bstu Jahn, dass nunmehr der Aktenbestand der CIA-KgU-Akten aus den USA angefordert werden muss. Da mir das Bundesarchiv Koblenz bestätigte, dass der in die USA verbrachte Aktenbestand zur CIA-KgU nur unvollständig an Deutschland zurückgegeben wurde, habe ich bei Herrn Bstu Jahn angefragt, ob eine Anforderung des in den USA verbliebenen Aktenbestandes zu deutschen Bürgern bereits erfolgt ist.Sein Sekretariat ließ mir mitteilen:" Herr Jahn ist nicht verpflichtet Akten aus dem Ausland anzufordern!" Ich bitte deshalb um Mitteilung wer für die Anforderung der CIA-KgU-Akten deutscher Bürger in den USA zuständig ist und ggf ob dies bereits erfolgt ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anforderung der CIA/KgU-Akten“ vom 22.02.2017 …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anforderung der CIA/KgU-Akten [#20443]
Datum
28. März 2017 08:33
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anforderung der CIA/KgU-Akten“ vom 22.02.2017 (#20443) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20443 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Auswärtiges Amt
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10160344] Anforderung der CIA/KgU-Akten [#20443]
Datum
30. März 2017 14:31
Status
Anfrage abgeschlossen
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes vom 22. Februar 2017. Leider kommen wir erst jetzt dazu, Ihnen zu antworten. Zu Ihrer Frage liegen dem Auswärtigen Amt keine Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz gem. § 2 Nr. 1 IFG vor. Bezüglich Ihres Anliegens möchten wir Ihnen außerdem mitteilen, dass wir die Zuständigkeit hinsichtlich der von Ihnen angefragten Unterlagen beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) sehen. Eine Antwort von dort hatten Sie ja bereits erhalten. Mit freundlichen Grüßen