Anforderung der Konzepte der Fa. Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft im Landkreis Vorpommern-Rügen

Antrag nach dem IFG M-V (vorab per E-Mail)

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

das Bundessozialgericht verhandelte am 30.01.2018 in 6 Verfahren über die Angemessenheit von Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte in mehreren Kreisen.

„Die obersten Sozialrichter in Kassel haben nun festgestellt, dass die Berechnungsgrundlagen, die von einigen Jobcentern angewendet werden, um die Zuschüsse für Hartz-IV-Empfänger festzulegen, nicht zulässig seien.“
https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/bundessozialgericht-beanstandet-wohnkostenzuschuesse-bei-jobcentern-100.html

Sämtliche Verfahren betrafen angeblich „schlüssige Konzepte“ der Fa. Analyse & Konzepte, Hamburg.

Das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte benennt auf dem firmeneigenen Internetauftritt 16 bisher unveröffentlichte Urteile des Sozialgerichts Stralsund um damit die geschuldete Schlüssigkeit der vorgelegten Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft zu bestätigen.

Weitergehende Recherchen zeigen, dass offensichtlich kein Konzept für den Landkreis Vorpommern-Rügen und auch keine Fortschreibung im Volltext veröffentlicht sind.

Nach der BSG-Rechtsprechung genügt bereits diese fehlende Überprüfbarkeit der Daten, die Nicht-Schlüssigkeit der Konzepte zu begründen.

Bitte benennen Sie mir die entsprechenden Gültigkeitszeiten und übersenden Sie mir die vollständigen Konzepte und Fortschreibungen von Analyse & Konzepte im Volltext als pdf-Dateien. Es ist wahrscheinlich, dass sämtliche Konzepte an der Kritik des BSG scheitern und damit nachträglich als rechtswidrig eingestuft werden müssen.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG).

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. April 2019
  • Frist
    25. Mai 2019
  • Kosten dieser Information:
    320,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: d…
An Landkreis Vorpommern-Rügen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anforderung der Konzepte der Fa. Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft im Landkreis Vorpommern-Rügen [#132625]
Datum
22. April 2019 08:11
An
Landkreis Vorpommern-Rügen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Bundessozialgericht verhandelte am 30.01.2018 in 6 Verfahren über die Angemessenheit von Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte in mehreren Kreisen. „Die obersten Sozialrichter in Kassel haben nun festgestellt, dass die Berechnungsgrundlagen, die von einigen Jobcentern angewendet werden, um die Zuschüsse für Hartz-IV-Empfänger festzulegen, nicht zulässig seien.“ https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/bundessozialgericht-beanstandet-wohnkostenzuschuesse-bei-jobcentern-100.html Sämtliche Verfahren betrafen angeblich „schlüssige Konzepte“ der Fa. Analyse & Konzepte, Hamburg. Das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte benennt auf dem firmeneigenen Internetauftritt 16 bisher unveröffentlichte Urteile des Sozialgerichts Stralsund um damit die geschuldete Schlüssigkeit der vorgelegten Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft zu bestätigen. Weitergehende Recherchen zeigen, dass offensichtlich kein Konzept für den Landkreis Vorpommern-Rügen und auch keine Fortschreibung im Volltext veröffentlicht sind. Nach der BSG-Rechtsprechung genügt bereits diese fehlende Überprüfbarkeit der Daten, die Nicht-Schlüssigkeit der Konzepte zu begründen. Bitte benennen Sie mir die entsprechenden Gültigkeitszeiten und übersenden Sie mir die vollständigen Konzepte und Fortschreibungen von Analyse & Konzepte im Volltext als pdf-Dateien. Es ist wahrscheinlich, dass sämtliche Konzepte an der Kritik des BSG scheitern und damit nachträglich als rechtswidrig eingestuft werden müssen. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Anforderung der Konzepte der Fa. Analyse & Konzepte zu…
An Landkreis Vorpommern-Rügen Details
Von
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Betreff
AW: Anforderung der Konzepte der Fa. Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft im Landkreis Vorpommern-Rügen [#132625]
Datum
17. Juni 2019 07:40
An
Landkreis Vorpommern-Rügen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Anforderung der Konzepte der Fa. Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft im Landkreis Vorpommern-Rügen“ vom 22.04.2019 (#132625) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 132625 Antwort an: [geschwärzt]
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AW: Anforderung der Konzepte der Fa. Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft im Landkreis Vorpommern-Rügen [#132625]
An Landkreis Vorpommern-Rügen Details
Von
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Via
Fax
Betreff
AW: Anforderung der Konzepte der Fa. Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft im Landkreis Vorpommern-Rügen [#132625]
Datum
17. Juni 2019 07:41
An
Landkreis Vorpommern-Rügen
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
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39,1 KB
Landkreis Vorpommern-Rügen
Ihre E-Mail vom 17.06.2019 - Anforderung Konzepte KdU LK Vorp.-Rügen Sehr [geschwärzt], am 17. Juni 2019 wandten …
Von
Landkreis Vorpommern-Rügen
Betreff
Ihre E-Mail vom 17.06.2019 - Anforderung Konzepte KdU LK Vorp.-Rügen
Datum
18. Juni 2019 14:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], am 17. Juni 2019 wandten Sie sich an den Landkreis Vorpommern-Rügen bezgl. Ihres Antrages nach dem IFG M-V zu den Konzepten der Firma Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft im LK V-R. Sie baten um Stand der Bearbeitung. In der Anlage erhalten Sie mein Schreiben, welches ich Ihnen am 28. Mai 2019 zusandte. Dieses müsste bei Ihnen spätestens am 03. Juni 2019 zugegangen sein. Die in dem Schreiben genannte Frist haben Sie verstreichen lassen, so dass ich davon ausging, dass Sie den Antrag nicht weiter verfolgen. Sollte Ihnen das Schreiben unbekannt sein, gebe ich eine neue Frist bis zum 21. Juni 2019. Sollten Sie der Gebührenerhebung nicht zustimmen, bzw. innerhalb der Frist nicht reagieren, gehe ich erneut von einer Rücknahme des Antrages aus. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] ************************************* [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ************************************* [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgeset…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anforderung der Konzepte der Fa. Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft im Landkreis Vorpommern-Rügen“ [#132625] [#132625]
Datum
25. Januar 2020 14:35
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LIFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/132625 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Erhebung von Gebühren nicht zur Vermeidung der Informationsfreiheit missbraucht werden darf. Das ist höchst richterlich entschieden. Dieses Vorgehen dient lediglich der Verschleierung und Behinderung der Betroffenen an der Wahrnehmung der Rechte der Betroffenen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 132625.pdf - 2019-06-17_2-fax.pdf - 2019-06-18_1-MitteilungberGebhr-113.06.05-00060005P000340884.PDF Anfragenr: 132625 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/132625
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anforderung der Konzepte der Fa. Analyse & K…
An Landkreis Vorpommern-Rügen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anforderung der Konzepte der Fa. Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft im Landkreis Vorpommern-Rügen“ [#132625] [#132625]
Datum
25. Januar 2020 14:38
An
Landkreis Vorpommern-Rügen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anforderung der Konzepte der Fa. Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft im Landkreis Vorpommern-Rügen“ vom 22.04.2019 (#132625) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 246 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Die Erhebung von Gebühren ist nach höchst richterlicher Rechtsprechung nicht dahin gehend zu missbrauchen, um die Informationsfreiheit zu unterminieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 132625 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/132625
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anforderung der Konzepte der Fa. Analyse & K…
An Landkreis Vorpommern-Rügen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anforderung der Konzepte der Fa. Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft im Landkreis Vorpommern-Rügen“ [#132625] [#132625]
Datum
31. Januar 2020 19:45
An
Landkreis Vorpommern-Rügen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anforderung der Konzepte der Fa. Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft im Landkreis Vorpommern-Rügen“ vom 22.04.2019 (#132625) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 252 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ergänzend zur Einschaltung des Datenschutzbeauftragten bitte ich um die Information, was Sie an den digital vorliegenden Konzepten überhäuft "Anonymisieren" möchten? Mir liegen Dutzende von Konzepten vor, in keiner Veröffentlichung finden sich Anonymisierungen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 132625 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/132625
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anforderung der Konzepte der Fa. Analyse & K…
An Landkreis Vorpommern-Rügen Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage „Anforderung der Konzepte der Fa. Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft im Landkreis Vorpommern-Rügen“ [#132625] [#132625]
Datum
29. Februar 2020 21:20
An
Landkreis Vorpommern-Rügen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anforderung der Konzepte der Fa. Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft im Landkreis Vorpommern-Rügen“ vom 22.04.2019 (#132625) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 281 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 132625 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/132625
Landkreis Vorpommern-Rügen
Konzepte und Fortschreibungen von "Analyse EI: Konzepte . . . Das Bundessozialgerichts hatte sich am 30. Jan…
Von
Landkreis Vorpommern-Rügen
Via
Briefpost
Betreff
Konzepte und Fortschreibungen von "Analyse EI: Konzepte
Datum
3. März 2020
Status
Warte auf Antwort
. . . Das Bundessozialgerichts hatte sich am 30. Januar 2019 in 5 Fällen mit der Schlüssigkeit des der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft zu Grunde gelegten Konzeptes zu befassen. Das Gericht hatte zu entscheiden, ob die herangezogenen Angemessenheitswerte auf einem schlüssigen Konzept basieren. Ob die beklagten Jobcenter sich alle der Firma Analyse & Konzepte bedienten, entzieht sich meiner Kenntnis. Das Bundessozialgericht jedenfalls kam zu dem Ergebnis, dass die Konzepte der beklagten Jobcenter nicht schlüssig sind und eine Absenkung der Kosten der Unterkunft auf die aus deren Konzepten resultierenden Angemessenheitswerte rechtswidrig ist. Richtig ist, dass der Landkreis Vorpommern-Rügen in der Vergangenheit die Firma Analyse & Konzepte beauftragt hatte, den sich aus § 22 Abs. 1 SGB 11 und § 35 SGB XII unbestimmten Rechtsbegriff der Angemessenheit zu konkretisieren, d. h. Angemessenheitswerte zu ermitteln. Das aus diesem Auftrag resultierende Konzept der Firma Analyse 8: Konzepte vom 31 . Oktober 2016 wurde jedoch mit Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 11 . Juli 2017 zum Aktenzeichen L 10 AS 333 / 16 als unschlüssig erachtet. Dementsprechend kann ich Ihnen weder einen Gültigkeitszeitraum benennen, noch kann ich Ihnen eine Fortschreibung des ursprünglichen Konzepts zur Verfügung stellen. . . .
<< Anfragesteller:in >>
AW: Konzepte und Fortschreibungen von "Analyse EI: Konzepte [#132625] Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehr…
An Landkreis Vorpommern-Rügen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Konzepte und Fortschreibungen von "Analyse EI: Konzepte [#132625]
Datum
7. März 2020 18:09
An
Landkreis Vorpommern-Rügen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in zuerst möchte ich mich für die erste Rückmeldung bedanken. In Bezug auf das nicht schlüssige Konzept bitte ich um kurzfristige Übersendung als pdf-Datei. Dies dürfte keinen nennenswerten Aufwand bedeuten, da keine Anonymisierungen erforderlich sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 132625 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/132625

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Landkreis Vorpommern-Rügen
AW: Konzepte und Fortschreibungen von "Analyse EI: Konzepte [#132625] Sehr geehrteAntragsteller/in erneut mu…
Von
Landkreis Vorpommern-Rügen
Betreff
AW: Konzepte und Fortschreibungen von "Analyse EI: Konzepte [#132625]
Datum
16. Juni 2020 10:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in erneut muss ich mich für meine späte Reaktion entschuldigen. Aufgrund der Pandemie wurden mir vorübergehend andere Aufgaben zugewiesen. Beigefügt möchte ich Ihnen aber nun das unschlüssige Konzept übermitteln. Mit freundlichen Grüßen