Anforderung der Satzung des Vereins: "Bündnis für Menschlichkeit und Toleranz e.V."

Satzung des Vereins: "Bündnis für Menschlichkeit und Toleranz im Landkreis Kusel e.V."
Sitz: Kusel (Dr.-Albert-Jung-Str. 11, 66869 Kusel).
VR 30674, Amtsgericht Kaiserslautern

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Januar 2018
  • Frist
    13. Februar 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Satzung des Ve…
An Amtsgericht Kaiserslautern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anforderung der Satzung des Vereins: "Bündnis für Menschlichkeit und Toleranz e.V." [#26075]
Datum
10. Januar 2018 21:27
An
Amtsgericht Kaiserslautern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Satzung des Vereins: "Bündnis für Menschlichkeit und Toleranz im Landkreis Kusel e.V." Sitz: Kusel (Dr.-Albert-Jung-Str. 11, 66869 Kusel). VR 30674, Amtsgericht Kaiserslautern
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Amtsgericht Kaiserslautern
Anforderung der Satzung des Vereins: "Bündnis für Menschlichkeit und Toleranz e. V." BlSlg6-49-8/18 Se…
Von
Amtsgericht Kaiserslautern
Betreff
Anforderung der Satzung des Vereins: "Bündnis für Menschlichkeit und Toleranz e. V."
Datum
12. Januar 2018 11:05
Status
Warte auf Antwort
BlSlg6-49-8/18 Sehr geehrtAntragsteller/in entsprechend § 3 Abs.4 des Landestransparenzgesetztes findet dieses für Gerichte nur Anwendung, soweit sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Die Entscheidung der Gewährung von Akteneinsicht in Registerakten unterliegt nicht der Gerichtsverwaltung, sondern dem zuständigen Sachbearbeiter der Registerakte, sodass das Landestransparenzgesetz hier nicht einschlägig ist. Der Anwendungsbereich des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), in § 1 VIG geregelt, ist hier ebenfalls nicht betroffen. Ihre Anfrage vom 10.01.2018 habe ich daher an das Registergericht zur Entscheidung über Ihr Begehren auf Akteneinsicht bzw. Übersendung von Auszügen aus der Akte weitergeleitet. Kaiserslautern, 12.01.2018 Direktor des Amtsgerichts ( Dr. Hartmann ) Astrid Denig Justizbeschäftigte _______ Amtsgericht Kaiserslautern -Verwaltungsabteilung- Bahnhofstraße 24 67655 Kaiserslautern Telefon: 0631 3721-301 Telefax: 0631 3721-307 <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> www.agkl.justiz.rlp.de<http://www.agkl.justiz.rlp.de/>