Anforderung deutscher Sicherheitsbehörden

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Sämtliche Unterlagen seit 2009, die die Anforderung deutscher Sicherheitsbehörden durch einen anderen Staat betreffen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. August 2015
  • Frist
    2. Oktober 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Unterl…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
Anforderung deutscher Sicherheitsbehörden [#11225]
Datum
31. August 2015 21:08
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Unterlagen seit 2009, die die Anforderung deutscher Sicherheitsbehörden durch einen anderen Staat betreffen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage. Allerdings bitte ich Sie, Ihre Anfrage näher…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Anforderung deutscher Sicherheitsbehörden [#11225]
Datum
3. September 2015 11:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage. Allerdings bitte ich Sie, Ihre Anfrage näher zu erläutern, da nicht verständlich ist, was Sie mit "Anforderung deutscher Sicherheitsbehörden durch einen anderen Staat" meinen. Ohne Konkretisierung können hier keine amtlichen Informationen identifiziert werden. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, es geht mir um Unterlagen seit 2009, die eine Unterstützung im Ausland durch deuts…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
AW: AW: Anforderung deutscher Sicherheitsbehörden [#11225]
Datum
3. September 2015 21:01
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, es geht mir um Unterlagen seit 2009, die eine Unterstützung im Ausland durch deutsche Sicherheitsbehörden (Polizei, Geheimdienste, Katastrophenschutz etc.) betreffen, z.B. Unterstützung bei der Ausbildung, bei Großlagen etc. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11225 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Ihre IFG-Anfrage zu Anforderungen dt. Sicherheitsbehörden , Vg. 230-2015 Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätig…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre IFG-Anfrage zu Anforderungen dt. Sicherheitsbehörden , Vg. 230-2015
Datum
11. September 2015 11:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sowie Ihrer Erläuterungen hierzu. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Bitte beachten Sie hierzu folgenden Hinweis: - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Entgegen Ihrer Annahme handelt es sich nicht um eine einfache Anfrage. Eine erste Prüfung Ihrer sehr allgemein gestellten Anfrage ergab, dass es sehr schwierig ist, hierzu amtliche Informationen im umfangreichen Aktenbestand des Auswärtigen Amts zu identifizieren, zumal hierzu keine Gesamtliste geführt wird. Ihre Anfrage dürfte die Zuständigkeit von zahlreichen verschiedenen Referaten im Hause berühren. Die Prüfung und Sichtung wird sich daher entsprechend schwierig und zeitaufwändig gestalten. Um die Bearbeitung zu beschleunigen, wäre es hilfreich, wenn Sie Ihre Anfrage näher eingrenzen könnten, z.B. auf eine bestimmte Region oder darauf, welche konkreten Informationen (statt "sämtliche Unterlagen") Sie erbitten. Bei der von Ihnen in der bisherigen Form gestellten Anfrage dürften Gebühren im oberen Bereich des genannten Gebührenrahmens anfallen. Eine genaue Prognose ist nicht möglich, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag weiter eingrenzen können, oder ob Sie Ihren Antrag -auch in Anbetracht der o.g. Ausführungen zu möglichen Gebühren- in der bisherigen Form aufrechterhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihre IFG-Anfrage zu Anforderungen dt. Sicherheitsbehörden , Vg. 230-2015 [#11225] Sehr geehrte Damen und Herr…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage zu Anforderungen dt. Sicherheitsbehörden , Vg. 230-2015 [#11225]
Datum
15. Dezember 2015 19:31
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Anforderung deutscher Sicherheitsbehörden" vom 31.08.2015 (#11225) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 75 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11225 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Ihre IFG-Anfrage zu Anforderungen dt. Sicherheitsbehörden , Vg. 230-2015 Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beacht…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre IFG-Anfrage zu Anforderungen dt. Sicherheitsbehörden , Vg. 230-2015
Datum
23. Dezember 2015 10:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie hierzu unser Schreiben vom 11.09.2015, welches ich Ihnen zu Ihrer Information nochmals beifüge. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre IFG-Anfrage zu Anforderungen dt. Sicherheitsbehörden , Vg. 230-2015 [#11225] Sehr geehrte Damen und Herr…
An Auswärtiges Amt Details
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Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage zu Anforderungen dt. Sicherheitsbehörden , Vg. 230-2015 [#11225]
Datum
11. Februar 2016 19:27
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Anforderung deutscher Sicherheitsbehörden" vom 31.08.2015 (#11225) wurde von Ihnen immer noch nicht beantwortet. Es sind über fünf Monate vergangen. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Ich habe den Eindruck, die Beantwortung der Anfrage wird verschleppt. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11225 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
AW: Ihre IFG-Anfrage zu Anforderungen dt. Sicherheitsbehörden , Vg. 230-2015 [#11225] Sehr geehrtAntragsteller/in…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage zu Anforderungen dt. Sicherheitsbehörden , Vg. 230-2015 [#11225]
Datum
12. Februar 2016 12:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Nachricht vom 11.02.2016 kann ich Ihnen mitteilen, dass wir seit dem 11.09.2015 auf eine Nachricht von Ihnen auf unsere Rückfragen warten. Dies teilte ich Ihnen bereits am 23.12.2015 mit. Ihre Anfrage konnte seit diesem Zeitpunkt nicht weiter bearbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen
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AW: AW: Ihre IFG-Anfrage zu Anforderungen dt. Sicherheitsbehörden , Vg. 230-2015 [#11225] Sehr geehrte Damen und H…
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Von
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Betreff
AW: AW: Ihre IFG-Anfrage zu Anforderungen dt. Sicherheitsbehörden , Vg. 230-2015 [#11225]
Datum
13. Februar 2016 09:10
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag wird natürlich aufrechterhalten und auch nicht weiter als usprünglich (alle Unterlagen ab 2009) eingegrenzt. Auf das Sichten und Kopieren von Zeitungsartikeln, Gesetzentwürfen oder anderweitig öffentlichen Informationen kann verzichtet werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11225 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Auswärtiges Amt
=?iso-8859-1?Q?_Informationsfreiheitsgesetz;_hier: _Anforderung_deutscher_?= Sicherheitsbehörden durch einen ander…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
=?iso-8859-1?Q?_Informationsfreiheitsgesetz;_hier: _Anforderung_deutscher_?= Sicherheitsbehörden durch einen anderen Staaat
Datum
5. April 2016 09:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts zu Ihrer o.g. IFG-Anfrage. Mit freundlichen Grüßen