Sehr geehrte
<< Anrede >>
ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:
https://fragdenstaat.de/a/208970/
Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet.
Als berufstätige Eltern eines demnächst schulpflichtigen Kindes sind wir auf die Nachmittagsbetreuung in der Grundschule hier im Ort angewiesen. Wenn ich diese in Anspruch nehme werde ich verpflichtet das Essensangebot zu bezahlen. Das Essensangebot entspricht leider nicht unseren speziellen Bedürfnissen. Vom vorgeschriebenen Schulcaterer wird leider nicht dazu angeboten. Ohne die Nutzung des Schulessensangebots wird aber die Nachmittagsbetreuung im für uns erforderlichen Umfang nicht ermöglicht.
Die von mir beim Main-Taunus-Kreis (MTK) angeforderten Dokumente werden im Rahmenkonzept für den Ganztag und die Schulkindbetreuungen an Grundschulen im Main-Taunus-Kreis in Ziffer 10 zur Ernährung in der dazugehörigen Anlage erwähnt (
https://www.webkita2.de/mtkids/infoportal/infos/Rahmenkonzept?0). Dort steht, dass diese Dokumente Näheres zur Ernährung an MTK-Schulen regeln. Das Rahmenkonzept stellt die verbindlichen organisatorischen, strukturellen und pädagogischen Grundlagen für die ganztägig arbeitenden Schulen und die Arbeit in den Betreuungseinrichtungen des Kreises dar. Es bietet einen Orientierungsrahmen und Unterstützung für Eltern, Schulen, Kommunen, Schulkindbetreuungen sowie für weitere Kooperationspartner und Interessierte.
Dieser ist die Basis für die Schulkindbetreuung & in dem Zusammenhang abzuschließenden Verträge. Die Informationen sollten den Eltern herausgegeben werden. Als betroffene Eltern möchten wir die dazugehörigen Details erfahren, insbesondere welche Regelungen für Kinder mit speziellen Ernährungsbedürfnissen (wg. Unverträglichkeiten, Allergien oder aus religiösen bzw. weltanschaulichen Gründen) vorgesehen sind.
Wir interessieren uns als betroffene Eltern insbesondere für die Details bezüglich der Vorgaben zu Ernährung an der uns zugeordneten MTK-Schule, um herauszufinden ob der Schulcaterer verpflichtet ist auch Kindern mit speziellen Ernährungsbedürfnissen gerecht zu werden oder ob eine Befreiung von der Essenspflicht möglich ist. Ich versuche herauszufinden auf welcher Grundlage die Essenspflicht bei der Nachmittagsbetreuung basiert und warum sonst ein Betreuungsplatz verweigert wird. Selbstverständlich würden wir unserem Kind selbst ausreichend Essen mitgeben falls der Caterer nicht auf die speziellen Bedürfnisse eingehen kann.
Leider hat der MTK die Herausgabe der Dokumente abgelehnt. Daher bitte ich Sie in der Angelegenheit zu vermitteln. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anhänge:
- 208970.pdf
Anfragenr: 208970
Antwort an:
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