Anforderung von Dokumenten zur Ernährung an MTK-Schulen

Anfrage an: Main-Taunus-Kreis

Ich nehme Bezug auf das "Rahmenkonzept für den Ganztag und die Schulkindbetreuungen an Grundschulen im Main-Taunus-Kreis". In der dazugehörigen Anlage 1 (Die pädagogische Arbeit in den Schulkindbetreuungen in der Trägerschaft des Main-Taunus-Kreises) wird in Ziffer 10 zum Thema Ernährung auf zwei weitere Dokumente verwiesen:
- „Fortschreibung der Rahmenvereinbarung zur Essensversorgung an Schulen“
- „Eckpunktepapier für die Organisation und Finanzierung der Mittagessensversorgung an Schulen des MTK mit Ganztagsangebot“
Ich bitte Sie mir die zwei oben genannten Dokumente zu übersenden. Sofern weitere Dokumente relevant sind für die Ernährung an Schulen bitte ich ebenfalls um Übersendung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Januar 2021
  • Frist
    20. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich nehme Bezug …
An Main-Taunus-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anforderung von Dokumenten zur Ernährung an MTK-Schulen [#208970]
Datum
18. Januar 2021 01:15
An
Main-Taunus-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich nehme Bezug auf das "Rahmenkonzept für den Ganztag und die Schulkindbetreuungen an Grundschulen im Main-Taunus-Kreis". In der dazugehörigen Anlage 1 (Die pädagogische Arbeit in den Schulkindbetreuungen in der Trägerschaft des Main-Taunus-Kreises) wird in Ziffer 10 zum Thema Ernährung auf zwei weitere Dokumente verwiesen: - „Fortschreibung der Rahmenvereinbarung zur Essensversorgung an Schulen“ - „Eckpunktepapier für die Organisation und Finanzierung der Mittagessensversorgung an Schulen des MTK mit Ganztagsangebot“ Ich bitte Sie mir die zwei oben genannten Dokumente zu übersenden. Sofern weitere Dokumente relevant sind für die Ernährung an Schulen bitte ich ebenfalls um Übersendung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208970 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208970/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Main-Taunus-Kreis
Guten Tag Frau Antragsteller/in, Ihre Anfrage haben wir erhalten und bestätigen den Eingang Ihrer mail. Mit freu…
Von
Main-Taunus-Kreis
Betreff
WG: WG: Anforderung von Dokumenten zur Ernährung an MTK-Schulen [#208970]
Datum
25. Januar 2021 10:15
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Frau Antragsteller/in, Ihre Anfrage haben wir erhalten und bestätigen den Eingang Ihrer mail. Mit freundlichen Grüßen
Main-Taunus-Kreis
Sehr geehrte Antragsteller/in wir haben Ihren Antrag geprüft und kommen zu dem Ergebnis, das zu den von Ihnen ang…
Von
Main-Taunus-Kreis
Betreff
WG: WG: Anforderung von Dokumenten zur Ernährung an MTK-Schulen [#208970]
Datum
28. Januar 2021 16:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Antragsteller/in wir haben Ihren Antrag geprüft und kommen zu dem Ergebnis, das zu den von Ihnen angeforderten Unterlagen keinen Anspruch auf Übersendung besteht und begründen das wie folgt: Der Anspruch kann nicht auf § 80 HDSIG gestützt werden, da für dessen Anwendbarkeit gem. § 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG eine Satzung des Main-Taunus-Kreises erforderlich wäre, die die Anwendbarkeit des vierten Teils des HDSIG bestimmt. Eine solche Satzung des Main-Taunus-Kreises existiert jedoch nicht. Der Anspruch kann auch nicht aus § 3 Abs. 1 HUIG folgen, da die Fortschreibung der Rahmenvereinbarung zur Essensversorgung an Schulen und die Eckpunkte für die Organisation und Finanzierung der Mittagessensversorgung an Schulen des MTK mit Ganztagsangebot keine "Umweltinformationen" i.S.d. § 2 Abs. 3 UIG enthalten. Keine der in § 2 Abs. 3 UIG genannten Voraussetzungen für "Umweltinformationen" liegen hier vor. Insbesondere enthält Unterlagen keine Daten über den Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit, über die Lebensbedingungen des Menschen sowie Kulturstätten und Bauwerke i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 6 UIG. Ferner folgt ein Anspruch auf Übersendung der Unterlagen auch nicht aus § 2 Abs. 1 VIG. Denn hierbei ist schon der Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetzes nach § 1 VIG nicht eröffnet. Der Sinn und Zweck der Unterlagen ist nämlich lediglich ein attraktives Angebot der Essensversorgung an Schulen zu bieten. Die Unterlagen enthalten demnach keine Informationen zu Erzeugnissen i.S.d. Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchen nach § 1 Nr. 1 VIG und auch gem. § 1 Nr. 2 VIG keine Informationen zu Verbraucherprodukten, das dem § 2 Nr. 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterfällt. Im Übrigen liegen auch die Voraussetzungen des Anspruchs aus § 2 Abs. 1 VIG nicht vor. Insbesondere handelt es sich bei den Unterlagen nicht um eine Feststellung von Abweichungen von Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes und um keine aufgrund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anforderung von Dokumenten zur Ernährung an MTK-Schulen“ [#208970] [#208970]
Datum
3. Februar 2021 01:03
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/208970/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Als berufstätige Eltern eines demnächst schulpflichtigen Kindes sind wir auf die Nachmittagsbetreuung in der Grundschule hier im Ort angewiesen. Wenn ich diese in Anspruch nehme werde ich verpflichtet das Essensangebot zu bezahlen. Das Essensangebot entspricht leider nicht unseren speziellen Bedürfnissen. Vom vorgeschriebenen Schulcaterer wird leider nicht dazu angeboten. Ohne die Nutzung des Schulessensangebots wird aber die Nachmittagsbetreuung im für uns erforderlichen Umfang nicht ermöglicht. Die von mir beim Main-Taunus-Kreis (MTK) angeforderten Dokumente werden im Rahmenkonzept für den Ganztag und die Schulkindbetreuungen an Grundschulen im Main-Taunus-Kreis in Ziffer 10 zur Ernährung in der dazugehörigen Anlage erwähnt (https://www.webkita2.de/mtkids/infoportal/infos/Rahmenkonzept?0). Dort steht, dass diese Dokumente Näheres zur Ernährung an MTK-Schulen regeln. Das Rahmenkonzept stellt die verbindlichen organisatorischen, strukturellen und pädagogischen Grundlagen für die ganztägig arbeitenden Schulen und die Arbeit in den Betreuungseinrichtungen des Kreises dar. Es bietet einen Orientierungsrahmen und Unterstützung für Eltern, Schulen, Kommunen, Schulkindbetreuungen sowie für weitere Kooperationspartner und Interessierte. Dieser ist die Basis für die Schulkindbetreuung & in dem Zusammenhang abzuschließenden Verträge. Die Informationen sollten den Eltern herausgegeben werden. Als betroffene Eltern möchten wir die dazugehörigen Details erfahren, insbesondere welche Regelungen für Kinder mit speziellen Ernährungsbedürfnissen (wg. Unverträglichkeiten, Allergien oder aus religiösen bzw. weltanschaulichen Gründen) vorgesehen sind. Wir interessieren uns als betroffene Eltern insbesondere für die Details bezüglich der Vorgaben zu Ernährung an der uns zugeordneten MTK-Schule, um herauszufinden ob der Schulcaterer verpflichtet ist auch Kindern mit speziellen Ernährungsbedürfnissen gerecht zu werden oder ob eine Befreiung von der Essenspflicht möglich ist. Ich versuche herauszufinden auf welcher Grundlage die Essenspflicht bei der Nachmittagsbetreuung basiert und warum sonst ein Betreuungsplatz verweigert wird. Selbstverständlich würden wir unserem Kind selbst ausreichend Essen mitgeben falls der Caterer nicht auf die speziellen Bedürfnisse eingehen kann. Leider hat der MTK die Herausgabe der Dokumente abgelehnt. Daher bitte ich Sie in der Angelegenheit zu vermitteln. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 208970.pdf Anfragenr: 208970 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208970/

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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrteAntragsteller/in der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist berechtigt, K…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anforderung von Dokumenten zur Ernährung an MTK-Schulen“ [#208970] [#208970]
Datum
9. Februar 2021 10:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist berechtigt, Kommunen zur Auskunft aufzufordern, wenn sie gegen das hessische Informationsfreiheitsrecht verstoßen (§ 89 Abs. 3 S. 3 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz -HDSIG-). Das setzt aber eine kommunale Informationsfreiheitssatzung im Sinne von § 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG voraus, die der Main-Taunus-Kreis nicht erlassen hat, wozu er nach dem Gesetz auch nicht verpflichtet ist. Für das HUIG und VIG besitzt der Hessische Beauftragte keine Zuständigkeit. Von daher besteht keine Möglichkeit, in der Angelegenheit tätig zu werden. Sie können den Unterzeichner auch gerne anrufen, wenn Sie noch Rückfragen haben (O611 1408 136). Mit freundlichen Grüßen