Anforderungen an Digitalfunkstationen

- Inwieweit müssen die Standorte von Digitalfunkstationen mit Fahrzeugen erreichbar sein? (Redundante Anfahrtswege, Befahrbarkeit der Wege mit LKW-Gespannen)
- Wie lange müssen Digitalfunkstationen bei Stromausfall autark arbeiten können? Wie (NEAs, Batteriesysteme, erneuerbare Energien) wird die Ausfallsicherheit hergestellt?
- Welche Stelle(n) ist/sind bei einer Störung mit der Beseitigung betraut? Gibt es hierbei eine Frist, in der die Station erreicht werden muss?
- Können per Kabel angebundene Stationen bei einer Störung auch per Richtfunk betrieben werden?
- Wie viele mobile Ersatzsysteme gibt es in den jeweiligen Bundesländern?

Ergebnis der Anfrage

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    12. November 2022
  • Frist
    16. Dezember 2022
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Inwieweit müsse…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anforderungen an Digitalfunkstationen [#263132]
Datum
12. November 2022 12:56
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Inwieweit müssen die Standorte von Digitalfunkstationen mit Fahrzeugen erreichbar sein? (Redundante Anfahrtswege, Befahrbarkeit der Wege mit LKW-Gespannen) - Wie lange müssen Digitalfunkstationen bei Stromausfall autark arbeiten können? Wie (NEAs, Batteriesysteme, erneuerbare Energien) wird die Ausfallsicherheit hergestellt? - Welche Stelle(n) ist/sind bei einer Störung mit der Beseitigung betraut? Gibt es hierbei eine Frist, in der die Station erreicht werden muss? - Können per Kabel angebundene Stationen bei einer Störung auch per Richtfunk betrieben werden? - Wie viele mobile Ersatzsysteme gibt es in den jeweiligen Bundesländern?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263132 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263132/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Auskunftsersuchen nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) "Anford…
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ihre IFG-Anfrage "Anforderungen an Digitalfunkstationen [#263132]" vom 12. November 2022, hier: Eingangsbestätigung und Mitteilung der voraussichtlichen Gebührenhöhe
Datum
22. November 2022 20:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Auskunftsersuchen nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) "Anforderungen an Digitalfunkstationen [#263132]" vom 12. November 2022 habe ich mit dem Geschäftszeichen St3-100 102/9#119 erfasst. Ihrer Bitte um Bereitstellung von Informationen hinsichtlich der "Anforderungen an Digitalfunkanlagen" kann ich nicht mit einer einfachen Auskunft nachkommen, welche gem.§ 10 Absatz 1 Satz 2 IFG gebührenfrei ergehen würde. Für schriftliche Auskünfte ist gem. § 10 IFG i.V.m. § 1 Absatz 1 IFGGebV (Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz) i.V.m. Nr. 1.2 der Anlage zu § 1 Abs. 1 ein Gebührenbeitrag zwischen 30 und 250 Euro vorgesehen. Sofern ich nicht bis zum 30. November 2022 eine Rückmeldung Ihrerseits vorliegen habe, gehe ich davon aus, dass Sie Ihr Auskunftsersuchen aufrecht erhalten möchten. Ich werde Ihnen alsdann die Antwort fristgemäß übersenden. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Guten Morgen Herr/Frau [geschwärzt], es ist sehr schade, das für die Beantwortung meiner Fragen Kosten anfallen w…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage "Anforderungen an Digitalfunkstationen [#263132]" vom 12. November 2022, hier: Eingangsbestätigung und Mitteilung der voraussichtlichen Gebührenhöhe [#263132]
Datum
23. November 2022 07:27
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Morgen Herr/Frau [geschwärzt], es ist sehr schade, das für die Beantwortung meiner Fragen Kosten anfallen würden. Daher ziehe ich meinen Antrag zurück. Beste Grüße [geschwärzt] Anfragenr: 263132 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre zügige Rückmeldung. Ich möchte Ihnen mitteilen, dass…
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ihre IFG-Anfrage "Anforderungen an Digitalfunkstationen [#263132]" vom 12. November 2022, hier: IFG-Verwaltungsverfahren eingestellt
Datum
24. November 2022 18:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre zügige Rückmeldung. Ich möchte Ihnen mitteilen, dass ich das Verwaltungsverfahren zu Ihrer IFG-Anfrage "Anforderungen an Digitalfunkstationen [#263132]" vom 12. November 2022 auf Basis Ihrer Nachricht vom 23. November 2023 eingestellt habe. Mit freundlichem Gruß