Anforderungen und Spezifikation Software Nothilfe für Studierende
Anfrage an:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Die Anforderungen des BMBF an die Software und das Tool für die Beantragung der Nothilfe für Studierende, welche an die entwickelnde Firma gestellt wurden und die Spezifikationen der Software und des Tools durch die entwickelnde Firma.
Anfrage abgelehnt
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Datum1. Juli 2020
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4. August 2020
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2 Follower:innen
Franziska C
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte<< Anrede >>
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anforde…
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Details
- Von
- Franziska C
- Betreff
- Anforderungen und Spezifikation Software Nothilfe für Studierende [#191846]
- Datum
- 1. Juli 2020 10:23
- An
- Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte<< Anrede >>
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anforderungen des BMBF an die Software und das Tool für die Beantragung der Nothilfe für Studierende, welche an die entwickelnde Firma gestellt wurden und die Spezifikationen der Software und des Tools durch die entwickelnde Firma.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Franziska C
Anfragenr: 191846
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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https://fragdenstaat.de/a/191846/
Postanschrift
Franziska C
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<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
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Mit freundlichen Grüßen
Franziska C
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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Heinemannstr. 2
53175 Bonn
Az.: 415 -18501/90(2020)
Bonn, 21. Juli 20…
- Von
- Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Betreff
- WG: Anforderungen und Spezifikation Software Nothilfe für Studierende [#191846]
- Datum
- 21. Juli 2020 10:35
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Heinemannstr. 2
53175 Bonn
Az.: 415 -18501/90(2020)
Bonn, 21. Juli 2020
Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 1. Juli 2020
Sehr geehrte Frau << Adresse entfernt >>,
vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 1. Juli 2020, mit dem Sie nach den „Anforderungen des BMBF an die Software und das Tool für die Beantragung der Nothilfe für Studierende, welche an die entwickelnde Firma gestellt wurden und die Spezifikationen der Software und des Tools durch die entwickelnde Firma“ fragen. Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten:
Im Rahmen der Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) (Zuschuss für Studierende in Notlagen) erhält das Deutsche Studentenwerk e.V. (DSW) eine Zuwendung aus Mitteln des BMBF (Projektförderung). In dem zugrunde liegenden Bewilligungsbescheid gegenüber dem DSW ist mit Bezug zum IT-Tool für die Beantragung Folgendes als Teil der Vorhabenbeschreibung ausgeführt: „Beauftragung eines IT Tools zur webbasierten Antragstellung durch die Studierenden und deren Auswertung/Bearbeitung durch das jeweils zuständige STW [Studenten- oder Studierendenwerk] (Bundeseinheitliche Portallösung mit Cloud-Speicherung, Antragsmaske mit Upload-Optionen“).
Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren im Übrigen nicht nachkommen, da uns die entsprechenden Informationen nicht vorliegen. Zwischen dem BMBF und dem mit der Erstellung des IT Tools durch das DSW beauftragten Unternehmen besteht keine unmittelbare rechtliche Beziehung. Das Informationsfreiheitsgesetz normiert keine Informationsbeschaffungspflicht zu Lasten der Behörde, so dass wir nicht verpflichtet sind, die von Ihnen gewünschten Informationen zu beschaffen.
Diese Antwort ergeht gebührenfrei.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, Heinemannstraße 2, 53175 Bonn einzureichen.
Mit freundlichen Grüßen
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