Anfrage

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Bitte senden Sie mir die Standortbescheinigung und das technische Datenblatt für folgende Standorte zu:
- Standortbescheinigungs-Nr.: 670550 Datum der Erteilung: 02.02.2001
- Standortbescheinigungs-Nr.: 670812 Datum der Erteilung: 20.02.2019
- Standortbescheinigungs-Nr.: 660161 Datum der Erteilung: 09.10.1998
- Standortbescheinigungs-Nr.: 670090 Datum der Erteilung: 23.02.2015

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Mai 2019
  • Frist
    19. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie mi…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage [#143320]
Datum
17. Mai 2019 20:32
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir die Standortbescheinigung und das technische Datenblatt für folgende Standorte zu: - Standortbescheinigungs-Nr.: 670550 Datum der Erteilung: 02.02.2001 - Standortbescheinigungs-Nr.: 670812 Datum der Erteilung: 20.02.2019 - Standortbescheinigungs-Nr.: 660161 Datum der Erteilung: 09.10.1998 - Standortbescheinigungs-Nr.: 670090 Datum der Erteilung: 23.02.2015 Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in der Standort mit der Bescheinigungsnummer 660161 existiert nicht mehr. Erst nach der…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Anfrage [#143320]
Datum
21. Mai 2019 08:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in der Standort mit der Bescheinigungsnummer 660161 existiert nicht mehr. Erst nach der Novellierung der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder am 22.08.2013 sind für die Betreiber die Meldungen der Außerbetriebnahme und der Inbetriebnahme verpflichtend. Da die Anlage erstmalig 1998 in unseren Unterlagen aufgeführt ist, kann ich keinen Termin für Außerbetriebnahme nennen. Fälschlicherweise wird der Standort noch in der EMF-Datenbank angezeigt. Eine Korrektur wird schnellstmöglich erfolgen. Die drei weiteren genannten Standortbescheinigungen füge ich als Anlage bei. Es fallen für Sie keine Gebühren an. Freundliche Grüße