Anfrage
das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte im Juli 2010 entschieden, dass das Befestigen von gewerblichen Visitenkarten an Autos auf öffentlichen Parkplätzen eine „genehmigungspflichtige Sondernutzung“ darstellt.
(OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 12. 7. 2010, Az. IV-4RBs 25/10 und IV-4Ws 57/10 Owi)
Da ich jede Woche gewerbliche Visitenkarten an meinem Auto kleben habe und mich das immer mehr stört, möchte ich gerne wissen, welchen Unternehmen Sie das Anbringen von gewerblichen Visitenkarten nach erlaubt haben.
Bitte stellen Sie eine Übersicht aller erlaubten Unternehmen zur Verfügung.
Anfrage erfolgreich
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Datum3. Oktober 2014
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7. November 2014
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