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Anfrage: Abfallbeseitigung Stadt Essen

Auf welche Summe belaufen sich die Kosten für die Abfallentsorgung der Stadt Essen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. März 2018
  • Frist
    27. April 2018
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
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Betreff
Anfrage: Abfallbeseitigung Stadt Essen [#27252]
Datum
26. März 2018 10:32
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf welche Summe belaufen sich die Kosten für die Abfallentsorgung der Stadt Essen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Essen
Ihre Anfrage zum Thema "Abfallentsorgung der Stadt Essen" Hallo <Information-entfernt> auf Ihre A…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
Ihre Anfrage zum Thema "Abfallentsorgung der Stadt Essen"
Datum
28. März 2018 10:53
Status
Warte auf Antwort
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6,9 KB


Hallo <Information-entfernt> auf Ihre Anfrage zum Thema "Abfallentsorgung der Stadt Essen" kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Die Summe der gebührenfähigen, ansatzfähigen und kalkulierten Kosten aus der Gebührenbedarfsberechnung / Abfallgebührenkalkulation 2018 betragen im Einzelnen: Für Restmüllentsorgung 61.479.384,42 Euro Für Biomüllentsorgung 1.772.138,23 Euro Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihre Anfrage zum Thema "Abfallentsorgung der Stadt Essen" [#27252] Sehr geehrte Damen und Herren, v…
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Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage zum Thema "Abfallentsorgung der Stadt Essen" [#27252]
Datum
28. März 2018 11:41
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Was bedeutet im Zusammenhang Gebühren- und Ansatz fähig? Und wie schlüsseln sich die kosten auf? ... Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 27252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Essen
AW: Ihre Anfrage zum Thema "Abfallentsorgung der Stadt Essen" [#27252] Hallo <Information-entfernt>…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
AW: Ihre Anfrage zum Thema "Abfallentsorgung der Stadt Essen" [#27252]
Datum
28. März 2018 12:11
Status
Warte auf Antwort
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Hallo <Information-entfernt> Details zu den Berechnungen können Sie der entsprechenden Vorlage entnehmen, öffentlich einsehbar in unserem RatsInformationsSystem. Hier der Link: https://ris.essen.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZa_gZ8__9Z2Db__AhFhLu3s Mit freundlichen Grüßen
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AW: AW: Ihre Anfrage zum Thema "Abfallentsorgung der Stadt Essen" [#27252] Sehr geehrte Damen und Herren…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
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Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage zum Thema "Abfallentsorgung der Stadt Essen" [#27252]
Datum
28. März 2018 15:20
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte lassen Sie mir eine Übersicht der "... Flächen des Grünflächenreinigungsplanes (bisher Fachbereich Grün und Gruga)" die "... in den regelmäßigen Reinigungsturnus der EBE GmbH übergeben (wurden)" zukommen. ... Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 27252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Essen
AW: AW: Ihre Anfrage zum Thema "Abfallentsorgung der Stadt Essen" [#27252] Hallo <Information-entfern…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage zum Thema "Abfallentsorgung der Stadt Essen" [#27252]
Datum
3. April 2018 13:44
Status
Anfrage abgeschlossen
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Hallo <Information-entfernt> eine Übersicht der von Ihnen benannten Flächen liegt nicht vor und ist auch nicht Bestandteil der öffentlichen Vorlage. Sie stellt lediglich eine Arbeitsgrundlage für die mit der Durchführung beauftragten EBE GmbH dar. Die genauen Änderungen der Objektliste, die zur Kostensteigerung in der Abfallgebührensatzung 2018 geführt haben, beziehen sich nicht nur auf ein „Hinzukommen“ von Orten bzw. Flächen, sondern umfassen zum Beispiel auch die Anpassung von Reinigungsintervallen. Die Liste wird im Bestand gepflegt und aktualisiert. Die von Ihnen geforderte Liste (aller Änderungen durch die Satzung 2018) könnte daher nur durch einen sehr hohen Verwaltungsaufwand erstellt werden. Zum Hintergrund: Die Auswahl der Flächen der jährlich aktualisierten Objektliste unterfällt dem Fachbereich Grün und Gruga der Stadt Essen und betrifft Flächen, die unter §5 Abs. 6 S. 2 u. 3 LAbfG NRW (Entsorgung wilden Mülls von den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken) einzuordnen sind. Es handelt sich hierbei nicht um öffentliche Straßen, Wege und Plätze, da die Beseitigung wilden Mülls in diesen Bereichen über den Entsorgungsvertrag zwischen der Stadt Essen und der EBE abgedeckt und im Rahmen des Festpreises abgegolten ist. Mit freundlichen Grüßen
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AW: AW: AW: Ihre Anfrage zum Thema "Abfallentsorgung der Stadt Essen" [#27252] Sehr geehrte Damen und He…
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Betreff
AW: AW: AW: Ihre Anfrage zum Thema "Abfallentsorgung der Stadt Essen" [#27252]
Datum
3. April 2018 14:41
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die erschöpfende Nachricht. Allerdings frage ich mich, wenn die Straßen- und Wegereinigung bereits Gegenstand der geschlossenen Vertragswerke ist, warum es in den einzelnen Stadtteilen aussieht, wie auf dem Hof einer Recyclinganlage des dualen Systems... Kann man sagen, dass die Stadt unter dem Auftrag des kostendeckenden Handelns seinen Obliegenheiten nicht ordentlich nachkommt? ... Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 27252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Essen
Ihre Anfrage vom 27.03.2018 Sehr <Information-entfernt> ich melde mich auf Ihre Anfrage vom 27.03.2018: Di…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
Ihre Anfrage vom 27.03.2018
Datum
3. April 2018 16:36
Status
Sehr <Information-entfernt> ich melde mich auf Ihre Anfrage vom 27.03.2018: Die Stadt Essen hat die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH mit Sammlung, Transport, Behandlung und Verwertung der der städtischen Entsorgungspflicht unterliegenden Abfälle beauftragt. Für diesen Auftrag zahlt die Stadt Essen einen Festpreis an die EBE, der über Gebühren refinanziert wird. Im Wesentlichen handelt es sich um die Aufstellung und Leerung der Restmülltonnen, zu den Leistungen aus dem Vertrag gehört aber auch die Beseitigung von verbotswidrigen Abfallablagerungen im öffentlichen Verkehrsraum. Da dies jedoch im Festpreis enthalten ist, können die Kosten hierfür nicht einzeln beziffert werden. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihre Anfrage vom 27.03.2018 [#27252] Sehr geehrte Damen und Herren, wie hoch sind die Kosten für die Straßenr…
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 27.03.2018 [#27252]
Datum
14. April 2018 09:05
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie hoch sind die Kosten für die Straßenreinigung. Zur Erklärung: als ich die Kosten für die Abfallbeseitigung abfragte, bin ich selbstverständlich davon ausgegangen, dass hierunter auch die Kosten für die Straßen- und Flächenreinigung inbegriffen sind. ... Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 27252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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AW: AW: Ihre Anfrage vom 27.03.2018 [#27252] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „A…
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Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage vom 27.03.2018 [#27252]
Datum
27. April 2018 08:26
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage: Abfallbeseitigung Stadt Essen“ vom 26.03.2018 (#27252) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 27252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Essen
AW: AW: Ihre Anfrage vom 27.03.2018 [#27252] Hallo <Information-entfernt> Ihre Nachricht kann nicht nachv…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage vom 27.03.2018 [#27252]
Datum
27. April 2018 09:44
Status
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Hallo <Information-entfernt> Ihre Nachricht kann nicht nachvollzogen werden. Auf Ihre Anfrage vom 26.3. zum Thema "Abfallentsorgung der Stadt Essen" wurde am 28.3. und am 3. April geantwortet. Auf Ihre letzte Frage vom 3. April " Kann man sagen, dass die Stadt unter dem Auftrag des kostendeckenden Handelns seinen Obliegenheiten nicht ordentlich nachkommt?" wurde keine Antwort mehr versendet, da ich dabei von einer rhetorischen Frage ausging. Falls Sie diese Frage tatsächlich als "noch offen" betrachten lautet die Antwort: "Nein, das kann man nicht sagen." Mit freundlichen Grüßen
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AW: AW: AW: Ihre Anfrage vom 27.03.2018 [#27252] Sehr geehrte Damen und Herren, bitte entschuldigen Sie.... hier …
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Von
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Betreff
AW: AW: AW: Ihre Anfrage vom 27.03.2018 [#27252]
Datum
30. April 2018 13:36
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte entschuldigen Sie.... hier noch einmal die konkretisierte Frage Erweiterung vom 14.4... "Sehr geehrte Damen und Herren, wie hoch sind die Kosten für die Straßenreinigung. Zur Erklärung: als ich die Kosten für die Abfallbeseitigung abfragte, bin ich selbstverständlich davon ausgegangen, dass hierunter auch die Kosten für die Straßen- und Flächenreinigung inbegriffen sind. ..." ... Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 27252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Essen
Automatische Antwort: AW: AW: Ihre Anfrage vom 27.03.2018 [#27252] Sehr <Information-entfernt> ich bin vom …
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
Automatische Antwort: AW: AW: Ihre Anfrage vom 27.03.2018 [#27252]
Datum
30. April 2018 13:36
Status
Sehr <Information-entfernt> ich bin vom 30. April bis 4. Mai nicht im Dienst. Bitte wenden Sie sich an meine Kollegin Isabel Razanica <<E-Mail-Adresse>> Ihre E-Mail wird nicht automatisch weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Essen
Ihre Anfrage zur Straßenreinigung Sehr <Information-entfernt> in Vertretung von Frau Trilling beantworte ic…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
Ihre Anfrage zur Straßenreinigung
Datum
3. Mai 2018 16:03
Status
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Sehr <Information-entfernt> in Vertretung von Frau Trilling beantworte ich Ihnen gern Ihre Frage: Auch die Straßen- und Flächenreinigung ist mit der EBE vertraglich geregelt: Die Stadt Essen betreibt die Straßenreinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze innerhalb geschlossener Ortslage sowie der Ortsdurchfahrten der Bundes-, Landes-und Kreisstraßen als öffentliche Einrichtung. Mit der Durchführung der ihr obliegenden Pflichten hat die Stadt Essen die EBE GmbH als Dritte beauftragt oder die Reinigung auf die Grundstückseigentümer übertragen. Das Straßenreinigungsverzeichnis als Bestandteil der städtischen Reinigungssatzung gibt hier Aufschluss, welche Straßen sich in der Reinigungspflicht der Stadt (also Durchführung durch die EBE GmbH, sog. A1 - Straßen) und welche Straßen sich in der Reinigungspflicht der Anlieger (sog. A2 - Straßen) befinden. Vereinbart ist auch hier ein Festpreis, so dass eine Zuordnung zu einzelnen Straßen oder Wegen/Plätzen nicht möglich ist. Die öffentliche Vorlage zur Änderung der Satzung der Stadt Essen über die Straßenreinigung und den Winterdienst und über die Erhebung von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren gibt dazu mehr Aufschluss: https://www.essen.de/rathaus/aemter/ordner_15/satzungen/Satzungen_Entsorgung.de.html Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage zur Straßenreinigung [#27252] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Wer ü…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage zur Straßenreinigung [#27252]
Datum
4. Mai 2018 09:10
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Wer überwacht denn die Einhaltung der Pläne? ... Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 27252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Essen
Automatische Antwort: Ihre Anfrage zur Straßenreinigung [#27252] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für I…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
Automatische Antwort: Ihre Anfrage zur Straßenreinigung [#27252]
Datum
4. Mai 2018 09:10
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Am 4.5. bin ich nicht im Presseamt erreichbar. Ich werde mich nach meiner Rückkehr zeitnah um Ihr Anliegen kümmern. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an meine Kollegin Isabel Razanica <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.