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Anfrage: Adressdaten der kommunalen Bewerber

1. Eine Einschätzung der bei Ihnen Anfang Oktober eingegangenen Mail der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Baden-Württemberg mit der Aufforderung die Adressdaten der Bewerber nicht mehr auf den Stimmzetteln abzudrucken.
2. Informationen zu bestehenden Änderungswünschen an der kommunalen Wahlordnung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Oktober 2019
  • Frist
    13. November 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Eine Einschät…
An Staatsministerium Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage: Adressdaten der kommunalen Bewerber [#168562]
Datum
14. Oktober 2019 15:26
An
Staatsministerium Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Eine Einschätzung der bei Ihnen Anfang Oktober eingegangenen Mail der << Adresse entfernt >>, << Adresse entfernt >> mit der Aufforderung die Adressdaten der Bewerber nicht mehr auf den Stimmzetteln abzudrucken. 2. Informationen zu bestehenden Änderungswünschen an der kommunalen Wahlordnung. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Staatsministerium Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. Oktober 2019, in der Sie sich über die Veröffentlichun…
Von
Staatsministerium Baden-Württemberg
Betreff
WG: Anfrage: Adressdaten der kommunalen Bewerber [#168562]
Datum
15. Oktober 2019 13:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. Oktober 2019, in der Sie sich über die Veröffentlichung von Adressdaten bei kommunalen Wahlen erkundigen. Ich bitte Sie um Verständnis, dass eine Beantwortung Ihres Anliegens aus dem Staatsministerium nicht erfolgen kann. Das Staatsministerium plant die Landespolitik und berät den Ministerpräsidenten bei der ressortübergreifenden Koordination der verschiedenen Landesministerien. Es bereitet unter anderem die Sitzungen des Kabinetts vor und organisiert die Zusammenarbeit mit dem Landtag. Verfassungsrechtlich vorgegeben gilt das sogenannte Ressortprinzip. Danach leitet jeder Minister, innerhalb der Richtlinien der Regierungspolitik, seinen Geschäftsbereich selbständig unter eigener Verantwortung. Ihr Schreiben habe ich daher an das Innenministerium Baden-Württemberg weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Staatsministerium Baden-Württemberg
Veröffentlichung der Adressen der Bewerberinnen und Bewerber bei Kommunal- wahlen Sehr Antragsteller/in vielen Dan…
Von
Staatsministerium Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Veröffentlichung der Adressen der Bewerberinnen und Bewerber bei Kommunal- wahlen
Datum
29. Oktober 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben, mit dem Sie sich dafür aussprechen, dass die Adres-sen der Bewerberinnen und Bewerber nicht mehr auf den Stimmzetteln für die Kommunalwahlen angegeben werden, und um eine entsprechende Änderung der Kommunalwahlordnung bitten. Das von Ihnen parallel angeschriebene Staatsministerium hat ebenfalls das Innenministerium um Beantwortung gebeten. Wie das Innenministerium bereits in der Ihnen bekannten Antwort zu der Kleinen Anfrage 16/6809 ausgeführt hat, wäre es grundsätzlich denkbar, die Kommunalwahlordnung dahingehend zu ändern, dass in den amtlichen Bekanntmachungen und den Stimmzetteln anstelle der vollständigen Anschrift der Bewerberinnen und Bewerber nur der Wohnort und ggf. ein Ortsteil angegeben wird. In dieser Antwort (zu Frage 6) wird jedoch weiter dargelegt, dass es auch gewichtige Gründe für die Angabe der kompletten Anschrift gibt. Eine Änderung muss deshalb unter Abwägung der Vor- und Nachteile gut überlegt werden. Das Innenministerium prüft nach jeder Kommunalwahl, ob Änderungen in den kom-munalwahlrechtlichen Vorschriften erforderlich oder sinnvoll sind. Hierzu werden zu gegebener Zeit die – derzeit noch nicht vorliegenden – Erfahrungsberichte der Kommunen und Rechtsaufsichtsbehörden sowie Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern, Parteien und Wählervereinigungen und sonstigen Beteiligten ausgewertet und danach in Betracht kommende Rechtsänderungen mit den kommunalen Landesverbänden erörtert. In diese Prüfung werden wir auch die Frage, ob künftig anstelle der vollständigen Anschrift der Bewerberinnen und Bewerber nur der Wohnort oder ein Ortsteil angegeben werden soll, einbeziehen.
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.