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Anfrage aktueller ÖPNV Bedarfsplan

Aktuellster ÖPNV Bedarfsplan (Sommer 2020) und falls gegeben etwaige Analysen zur Auswirkung der COVID-19 Pandemie auf den ÖPNV Bedarfsplan bzw. Einschätzung der Planbarkeit vor diesem komplexen Hintergrund.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. August 2020
  • Frist
    12. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage aktueller ÖPNV Bedarfsplan [#194923]
Datum
10. August 2020 19:04
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktuellster ÖPNV Bedarfsplan (Sommer 2020) und falls gegeben etwaige Analysen zur Auswirkung der COVID-19 Pandemie auf den ÖPNV Bedarfsplan bzw. Einschätzung der Planbarkeit vor diesem komplexen Hintergrund.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194923 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194923/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in nachstehend darf ich Ihnen auf Ihre E-Mail vom 10.08.2020 – Antrag nach dem Informa…
Von
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Anfrage aktueller ÖPNV Bedarfsplan [#194923]
Datum
10. September 2020 13:33
Status
Anfrage abgeschlossen
image002.jpg
8,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in nachstehend darf ich Ihnen auf Ihre E-Mail vom 10.08.2020 – Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG zum ÖPNV-Bedarfsplan – antworten. Momentan befindet sich das Landesverkehrsmodell Nordrhein-Westfalen im Aufbau. Für die Erstellung der Prognose für das Jahr 2035 wird neben der Betrachtung einiger anderer Parameter auch etwaige Auswirkungen der COVID-19 Pandemie mit betrachtet. Das Landesverkehrsmodell wird die Grundlage unter anderem für den ÖPMV-Bedarfsplan des Landes Nordrhein-Westfalen bilden. Mit der Fertigstellung des neuene ÖPNV-Bedarfsplans ist nicht vor 2023 zu rechnen. Bis dahin gilt der aktuelle ÖPNV-Bedarfsplan fort. Im Zuge einer Übergangsregelung können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen dringende und wirtschaftlich sinnvolle Projekte in die vordringlichen Stufe 1 des bestehenden ÖPNV-Bedarfsplans aufgenommen werden. In der Landtagsvorlage 14/383 – zu der der Ausschuss für Bauen und Verkehr am 11.05.2006 sein Einvernehmen erklärt hat – ist die Integrierte Gesamtverkehrsplanung Nordrhein-Westfalen dargestellt: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/d…. Der ÖPNV-Bedarfsplan (damals Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan, Teil Schiene) ist in den Anlagen 5 bis 7 dargestellt. Die dort in Anlage 6 dargestellte vordringliche Stufe 1 des ÖPNV-Bedarfsplans erhalten Sie nachstehend in einer aktualisierten Fassung einschließlich der nachträglich aufgenommenen Projekte: a) Vorhaben im Netz der DB AG Die Umsetzung nachfolgender, disponibler Vorhaben wird davon abhängig gemacht, dass die Aufgabenträger die erforderlichen Bestellgarantien abgeben und die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung stehen. LageVon LageNach Erndtebrück Landesgrenze Hessen Siegen, Hbf Landesgrenze Hessen Paderborn, Hbf Bielefeld-Brackwede Duisburg, Hbf Düsseldorf, Hbf Düsseldorf, Hbf Neuss, Hbf Essen, Hbf Essen, Steele Ost Mettmann, Stadtwald Wuppertal, Vohwinkel Mettmann, Stadtwald Wülfrath, Mitte Wülfrath, Mitte Düsseldorf, Flughafenbahnhof Mönchengladbach, Hbf Wegberg, Dalheim, Grenze D/NL Neukirchen-Vluyn Moers Aachen, Hbf Herzogenrath Aachen, Rothe Erde Aachen, Hbf Aachen, Rothe Erde Stolberg, Hbf Langerwehe Düren Herzogenrath Herzogenrath, Grenze D/NL Euskirchen Meckenheim Meckenheim Bonn Köln, Dellbrück Bergisch Gladbach Köln, Frankfurter Straße Gummersbach Münster, Hbf Coesfeld Münster, Hbf Gronau Aachen Maastricht (Via Avantis) Moers Kamp-Lintfort Kerpen-Horrem Bedburg (Ausbau zur Erft-S-Bahn) Kaarst Neuss, Hbf (Elektrifizierung Regiobahn) Düsseldorf, Gerresheim Wuppertal, Dornap (Elektrifizierung Regiobahn) Mettmann Wuppertal (Verlängerung Regiobahn) Harsewinkel Verl Münster Sendenhorst 16 prioritäre Maßnahmen des Paketes „Robustes Netz“ Details s. https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/ dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-2225.pdf b) Kommunale Vorhaben LageVon LageNach Dortmund, Aplerbeck Dortmund, Aplerbeck-Süd Dortmund, Clarenberg Dortmund, Benninghofen Dortmund, Körne Am Zenthof Dortmund, Aplerbeck Bf Dortmund, Westerfilde Dortmund, Aplerbeck Bochum, Langendreer (S) Bochum, Unterstraße / Bochum, Papenholz/Crengeldanz Bielefeld, Milse Bielefeld, Milse Ost Düsseldorf, Am Steinberg Düsseldorf, Universität Ost/Botanischer Garten Düsseldorf, Hbf Düsseldorf, Graf-Adolf-Platz Düsseldorf, Kaiserslauterner Straße Düsseldorf, Universität-West Mülheim, Kaiserplatz Mülheim, Hbf Mülheim, Heuweg Mülheim, Brüsseler Allee Brühl Alfter Hürth, Hermülheim Hürth, Zentrum Köln, Ollenhauerring Köln, Görlinger Zentrum Essen, B.Beitz-B. (Altendorfer Straße) Essen, Frohnhauser Straße Essen, Frintrop Neue Mitte Oberhausen Bielefeld, Lohmannshof Bielefeld, Dürer Straße Düsseldorf, Freiligrathplatz Düsseldorf, Flughafen-Terminal Duisburg Neumühler Straße Duisburg Bahnhofstraße Für diese Auskunft fallen keine Gebühren an. Mit freundlichen Grüßen