Anfrage an den Landesbranddirektor bzgl. Empfehlungen und Löschverfahren für Elektrofahrzeuge

1. Gibt es ein einheitliches Löschverfahren für Elektrofahrzeuge oder wird dies derzeit noch Angestrebt? Wenn nein, weshalb? Wenn ja, bitte Senden Sie uns dieses Löschverfahren zu.
2. Welche Landkreise in Baden-Württemberg verfügen über Spezialbehälter für das Löschen/Kühlen von Elektrofahrzeugen mit entsprechendem Akku oder haben diese bestellt? Bitte wenn möglich Kreis, Anzahl der Spezialcontainer und Standort angeben.
3. Welche Landkreise in Baden-Württemberg verwenden normale Absetzmulden für das Löschen/Kühlen von Elektroautos mit entsprechendem Akku? Bitte Kreis und Standort angeben.
4. Wird die Anschaffung von Spezialbehältern durch die Landesregierung, dem Landesbranddirektor oder einer anderen Stelle empfohlen? Wenn nein, warum?
5. Wo können sich Feuerwehren für das Löschen von Elektrofahrzeugen schulen lassen, wie hoch ist dort die Auslastung und gibt es ein Förderprogramm?
6. Beim jüngsten Brandfall in Winnenden half ein Spezialcontainer der Porsche-Werksfeuerwehr. Ist bekannt, wie oft ein entsprechender Container bei einer Werksfeuerwehr angefordert wurde?
7. Ist bekannt mit welcher Begründung die Automobilhersteller selbst Spezialcontainer verwenden?
8. Empfehlen die Automobilhersteller in Baden-Württemberg den Einsatz von Spezialcontainern?
9. Wie stark Kontaminiert ist das Wasser beim Löschen eines Brandes von Elektrofahrzeugen mit entsprechendem Akku? Gibt es eine Einschätzung des Umweltamtes?
10. Ist bekannt wie hoch die Kosten für einen Spezialcontainer bzw. Abrollbehälter Hochvolt ca. sind?
11. Gibt es von den Feuerwehren oder Landkreisen Forderungen, Problemschilderungen oder Fragen zum Umgang bzgl. dem Löschen von Elektrofahrzeugen? Wenn ja, welche?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. September 2019
  • Frist
    18. Oktober 2019
  • Kosten dieser Information:
    76,50 Euro
  • 0 Follower:innen
Philip Köngeter
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Gibt e…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
Philip Köngeter
Betreff
Anfrage an den Landesbranddirektor bzgl. Empfehlungen und Löschverfahren für Elektrofahrzeuge [#166859]
Datum
18. September 2019 22:13
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Gibt es ein einheitliches Löschverfahren für Elektrofahrzeuge oder wird dies derzeit noch Angestrebt? Wenn nein, weshalb? Wenn ja, bitte Senden Sie uns dieses Löschverfahren zu. 2. Welche Landkreise in Baden-Württemberg verfügen über Spezialbehälter für das Löschen/Kühlen von Elektrofahrzeugen mit entsprechendem Akku oder haben diese bestellt? Bitte wenn möglich Kreis, Anzahl der Spezialcontainer und Standort angeben. 3. Welche Landkreise in Baden-Württemberg verwenden normale Absetzmulden für das Löschen/Kühlen von Elektroautos mit entsprechendem Akku? Bitte Kreis und Standort angeben. 4. Wird die Anschaffung von Spezialbehältern durch die Landesregierung, dem Landesbranddirektor oder einer anderen Stelle empfohlen? Wenn nein, warum? 5. Wo können sich Feuerwehren für das Löschen von Elektrofahrzeugen schulen lassen, wie hoch ist dort die Auslastung und gibt es ein Förderprogramm? 6. Beim jüngsten Brandfall in Winnenden half ein Spezialcontainer der Porsche-Werksfeuerwehr. Ist bekannt, wie oft ein entsprechender Container bei einer Werksfeuerwehr angefordert wurde? 7. Ist bekannt mit welcher Begründung die Automobilhersteller selbst Spezialcontainer verwenden? 8. Empfehlen die Automobilhersteller in Baden-Württemberg den Einsatz von Spezialcontainern? 9. Wie stark Kontaminiert ist das Wasser beim Löschen eines Brandes von Elektrofahrzeugen mit entsprechendem Akku? Gibt es eine Einschätzung des Umweltamtes? 10. Ist bekannt wie hoch die Kosten für einen Spezialcontainer bzw. Abrollbehälter Hochvolt ca. sind? 11. Gibt es von den Feuerwehren oder Landkreisen Forderungen, Problemschilderungen oder Fragen zum Umgang bzgl. dem Löschen von Elektrofahrzeugen? Wenn ja, welche?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Philip Köngeter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Philip Köngeter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philip Köngeter
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Köngeter, Ihre LIFG-Anfrage vom 18. September 2019 haben wir erhalten und hausintern an die zu…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
WG: Anfrage an den Landesbranddirektor bzgl. Empfehlungen und Löschverfahren für Elektrofahrzeuge [#166859]
Datum
19. September 2019 10:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Köngeter, Ihre LIFG-Anfrage vom 18. September 2019 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Köngeter, die konkrete Beantwortung Ihrer 11 Fragen bedarf schätzungsweise eines Verwaltungsa…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
WG: Anfrage an den Landesbranddirektor bzgl. Empfehlungen und Löschverfahren für Elektrofahrzeuge [#166859]
Datum
11. Oktober 2019 08:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Köngeter, die konkrete Beantwortung Ihrer 11 Fragen bedarf schätzungsweise eines Verwaltungsaufwandes von 0,5 Stunden einer Arbeitskraft gehobener Dienst und 0,5 Stunden einer Arbeitskraft höherer Dienst. Die Gebühr nach der Gebührenverordnung des Innenministeriums in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift Kostenfestsetzung würde somit schätzungsweise 76,50 Euro betragen. Eine einfache Auskunft mit einem geringfügigem Aufwand liegt somit nicht vor. Wir weisen Sie aber gerne darauf hin, dass zum Thema Löschen von Elektrofahrzeugen folgende Dokumente online abgerufen werden können: Unterstützung der Feuerwehren bei der speziellen Problematik des Löschens von brennenden Elektroautos; Landtags-Drucksache 16/5872 https://www.landtag-bw.de/files/live/... Brandschutz für Elektrofahrzeuge im Verkehr und Tiefgarage/Hausgarage; Landtags-Drucksache 16/6680 https://www.landtag-bw.de/files/live/... Landesfeuerwehrschule: Einsatzhinweise für alternativ angetriebene Fahrzeuge und alternative Energieträger https://www.lfs-bw.de/Fachthemen/Eins... Bitte teilen Sie uns bis spätestens 15. November 2019 mit, ob Sie trotz der bereits veröffentlichten Informationen Ihren Antrag aufrecht erhalten. In diesem Fall werden wir die gebührenpflichtige Auskunft erstellen. Sofern wir bis zum genannten Termin keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag zurückziehen. Mit freundlichen Grüßen