Anfrage an die Landesregierung

In wie vielen Fällen und mit welcher Begründung haben in den Jahren 2013 bis 2019 die saarländischen

1. Finanzämter,
2. Finanzbehörden,
3. Polizeibehörden,
4. Arbeitsagenturen (SGB II) / Jobcenter,
5. Sozialbehörden (SGB XII),
6. BaFöG-Ämter,
7. Wohngeldstellen,
8. Realsteuergemeinden (nach § 1 Absatz 2 AO),
9. Unterhaltsvorschusskassen ,
10. und die Staatsanwaltschaft

Kontoabfragen vorgenommen?

Bitte nach Institution, Fallzahl, Jahr und Begründung einzeln aufschlüsseln.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Februar 2020
  • Frist
    5. März 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In wie vielen Fäl…
An Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage an die Landesregierung [#179015]
Datum
2. Februar 2020 21:31
An
Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In wie vielen Fällen und mit welcher Begründung haben in den Jahren 2013 bis 2019 die saarländischen 1. Finanzämter, 2. Finanzbehörden, 3. Polizeibehörden, 4. Arbeitsagenturen (SGB II) / Jobcenter, 5. Sozialbehörden (SGB XII), 6. BaFöG-Ämter, 7. Wohngeldstellen, 8. Realsteuergemeinden (nach § 1 Absatz 2 AO), 9. Unterhaltsvorschusskassen , 10. und die Staatsanwaltschaft Kontoabfragen vorgenommen? Bitte nach Institution, Fallzahl, Jahr und Begründung einzeln aufschlüsseln.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179015 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre untenstehende E-Mail, deren Erhalt und Weiterleitung an die zus…
Von
Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland
Betreff
AW: Anfrage an die Landesregierung [#179015]
Datum
5. Februar 2020 14:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre untenstehende E-Mail, deren Erhalt und Weiterleitung an die zuständige Abteilung in unserem Hause wir Ihnen hiermit gerne bestätigen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland
Ihre Nachricht an die Staatskanzlei vom 3. Februar 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage an die Staa…
Von
Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland
Betreff
Ihre Nachricht an die Staatskanzlei vom 3. Februar 2020
Datum
28. April 2020 13:14
Status
Warte auf Antwort
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29,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage an die Staatskanzlei des Saarlandes vom 3. Februar 2020 darf ich Ihnen mitteilen, dass ich Ihr Anliegen an die zuständigen Fachressorts weitergeleitet habe. Für die lange Bearbeitungsdauer bitte ich um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland
Kontenabfragen Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage per E-Mail vom 03.02.2020, an die Staatskanzlei vom …
Von
Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland
Betreff
Kontenabfragen
Datum
7. Mai 2020 09:47
Status
Warte auf Antwort
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3,4 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage per E-Mail vom 03.02.2020, an die Staatskanzlei vom 28. April 2020 teilen ich Ihnen aus dem Arbeitsbereich meiner Abteilung mit, dass nach unseren Ermittlungen im Bereich BAföG folgende Kontendaten abgerufen wurden: 2013 - 183 Fälle 2014 - 107 Fälle 2015 - keine Abfrage 2016 - 230 Fälle 2017 - 158 Fälle 2018 und 2019 wurde keine Abfragen gestartet (erst Anfang 2020 wurde diese für diese Jahre nachgeholt). Die Institutionen der Abfrage sind die saarländischen Ämter für Ausbildungsförderung. Begründung: § 41 Abs. 4 BAföG, wonach die Ämter für Ausbildungsförderung Personen, die Leistungen nach dem BAföG beziehen, regelmäßig im Wege des automatisierten Datenabgleichs daraufhin überprüfen dürfen, ob und welche Daten nach § 45d Abs. 1 des Einkommensteuergesetztes dem Bundeszentralamt für Steuern übermittelt worden sind. Ziel der Anfragen ist es, ggf. BAföG-Empfänger zu ermitteln, die ihre Vermögenverhältnisse nicht korrekt angegeben und deshalb Leistungen zu Unrecht bezogen haben. Die Informationen erhalten Sie wie gewünscht in elektronischer Form. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland
Sehr geehrteAntragsteller/in zuständigkeitshalber wurde uns Ihre Anfrage vom 03.02.2020 von Seiten der saarländis…
Von
Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland
Betreff
Ihre Anfrage an die Landesregierung vom 03.02.2020: Kontoabfragen von Arbeitsagenturen/Jobcenter (SGB II)
Datum
13. Mai 2020 07:45
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in zuständigkeitshalber wurde uns Ihre Anfrage vom 03.02.2020 von Seiten der saarländischen Staatskanzlei weitergeleitet. Das saarländische Arbeitsministerium übt die Rechtsaufsicht über die drei saarländischen Jobcenter in zugelassener kommunaler Trägerschaft aus. In unserer Eigenschaft als Rechtsaufsicht haben wir leider keine Kenntnis über die von Ihnen angeforderten Informationen, die entsprechenden Daten liegen uns nicht vor. Wir bitten Sie daher, sich direkt an die drei zugelassenen kommunalen Träger zu wenden. Mit freundlichen Grüßen