Anfrage Anzahl an versendeten E-Mails, Briefen und Faxnachrichten im Jahr 2019 gesamt

im Rahmen einer Recherche benötigen wir folgende Informationen gestaffelt nach Bundesministerium:

Anzahl versendeter E-Mails gesamt 2019

Anzahl versendeter Faxe gesamt 2019

Anzahl verschickter Briefe gesamt 2019

Wir bedanken uns für Ihre Mühen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Februar 2020
  • Frist
    31. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: im Rahmen einer Rec…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage Anzahl an versendeten E-Mails, Briefen und Faxnachrichten im Jahr 2019 gesamt [#181604]
Datum
28. Februar 2020 11:49
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Rahmen einer Recherche benötigen wir folgende Informationen gestaffelt nach Bundesministerium: Anzahl versendeter E-Mails gesamt 2019 Anzahl versendeter Faxe gesamt 2019 Anzahl verschickter Briefe gesamt 2019 Wir bedanken uns für Ihre Mühen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181604 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181604
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
IFG Antrag; GZ: Z14 O4010-0289/010 - hier: Bitte um Mitteilung der ladungsfähigen Adresse Sehr geehrteAntragstelle…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
IFG Antrag; GZ: Z14 O4010-0289/010 - hier: Bitte um Mitteilung der ladungsfähigen Adresse
Datum
2. März 2020 08:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 28. Februar 2020, eingegangen im BMZ am selben Tag. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Bitte teilen Sie mir bis spätestens 06. März 2020 Ihre ladungsfähige Postanschrift mit. Begründung: Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben, sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens ist es erforderlich, dass die Identität der Beteiligten zweifelsfrei feststeht, weil es sich bei der Bescheidung eines IFG-Antrags um einen Verwaltungsakt handelt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bzw. derjenigen bekanntzugeben, für den oder die er bestimmt ist. Dies wird mit einer Beantwortung Ihres Informationsersuchens an die von Ihnen genannte E-Mail-Adresse nicht sichergestellt. Sobald die ladungsfähige Postanschrift vorliegt, wird Ihr Antrag weiterbearbeitet. Sollte ich keine Rückmeldung erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen wollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG Antrag; GZ: Z14 O4010-0289/010 - hier: Bitte um Mitteilung der ladungsfähigen Adresse [#181604] Sehr geehr…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Antrag; GZ: Z14 O4010-0289/010 - hier: Bitte um Mitteilung der ladungsfähigen Adresse [#181604]
Datum
9. März 2020 17:30
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in c/o Tonka Alt-Moabit 62/63 << Adresse entfernt >> Deutschland Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 181604 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181604
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihre IFG Anfrage - GZ: Z14 O4010-0289/010 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit teile ich Ihnen mit, dass Ihre lad…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihre IFG Anfrage - GZ: Z14 O4010-0289/010
Datum
11. März 2020 10:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit teile ich Ihnen mit, dass Ihre ladungsfähige Adresse beim BMZ eingegangen ist. Ich habe Ihren Antrag an das für die Beantwortung zuständige Fachreferat weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihre IFG Anfrage - GZ: Z14 O4010 - 0289/010 - hier: Bescheid Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ih…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihre IFG Anfrage - GZ: Z14 O4010 - 0289/010 - hier: Bescheid
Datum
9. April 2020 09:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 28. Februar 2020 und übersende Ihnen meinen Bescheid vom 09. April 2020 nebst Anlage. Mit freundlichen Grüßen