Anfrage Anzahl an versendeten E-Mails, Briefen und Faxnachrichten im Jahr 2019 gesamt

im Rahmen einer Recherche benötigen wir folgende Informationen gestaffelt nach Bundesministerium:

Anzahl versendeter E-Mails gesamt 2019

Anzahl versendeter Faxe gesamt 2019

Anzahl verschickter Briefe gesamt 2019

Wir bedanken uns für Ihre Mühen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Februar 2020
  • Frist
    31. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: im Rahmen einer Rec…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage Anzahl an versendeten E-Mails, Briefen und Faxnachrichten im Jahr 2019 gesamt [#181595]
Datum
28. Februar 2020 11:49
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Rahmen einer Recherche benötigen wir folgende Informationen gestaffelt nach Bundesministerium: Anzahl versendeter E-Mails gesamt 2019 Anzahl versendeter Faxe gesamt 2019 Anzahl verschickter Briefe gesamt 2019 Wir bedanken uns für Ihre Mühen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181595
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1278 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 28. Febr…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Anfrage Anzahl an versendeten E-Mails, Briefen und Faxnachrichten im Jahr 2019 gesamt [#181595]
Datum
3. März 2020 15:37
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1278 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 28. Februar 2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 28. Februar 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1278 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1278 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 28. F…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Anfrage Anzahl an versendeten E-Mails, Briefen und Faxnachrichten im Jahr 2019 gesamt [#181595]
Datum
25. März 2020 14:32
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1278 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 28. Februar 2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1278 vom 03.03.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 28. Februar 2020 (Bezug 1.), mit welchem Sie um Übermittlung der (1) "Anzahl versendeter E-Mails gesamt 2019" (2) "Anzahl versendeter Faxe gesamt 2019" (3) "Anzahl verschickter Briefe gesamt 2019" gebeten haben. Dazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: zu (1) und (2) Hierzu liegen keine amtlichen Informationen vor. zu (3) Das Gesamtaufkommen der Postausgänge für das Jahr 2019 belief sich auf 59.815. Mit freundlichen Grüßen