Anfrage Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
1) nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) § 5 Arbeitsgelegenheiten sollen " Arbeitsgelegenheiten insbesondere zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden"
Warum werden alle Reinigungsarbeiten, Catering etc. dann extern vergeben? Saubermachen und Essen zubereiten ist doch Kernaufgabe der Asylbewerber. Zumal wäre es Kostensparend im Milliardenbereich.
2) "Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet. Bei unbegründeter Ablehnung einer solchen Tätigkeit besteht kein Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz."
In welchem Umfang werden die Asylbewerber und Flüchtlinge von staatlichen Stellen zur Arbeit herangezogen? Wenn nein, warum nicht?
Anfrage eingeschlafen
-
Datum6. Juli 2016
-
9. August 2016
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!