Anfrage Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

1) nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) § 5 Arbeitsgelegenheiten sollen " Arbeitsgelegenheiten insbesondere zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden"

Warum werden alle Reinigungsarbeiten, Catering etc. dann extern vergeben? Saubermachen und Essen zubereiten ist doch Kernaufgabe der Asylbewerber. Zumal wäre es Kostensparend im Milliardenbereich.

2) "Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet. Bei unbegründeter Ablehnung einer solchen Tätigkeit besteht kein Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz."

In welchem Umfang werden die Asylbewerber und Flüchtlinge von staatlichen Stellen zur Arbeit herangezogen? Wenn nein, warum nicht?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Juli 2016
  • Frist
    9. August 2016
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Frank Heinze
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) nach Asylbewe…
An Ausländer- und Asylangelegenheiten in Erfurt Details
Von
Frank Heinze
Betreff
Anfrage Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) [#17258]
Datum
6. Juli 2016 10:08
An
Ausländer- und Asylangelegenheiten in Erfurt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) § 5 Arbeitsgelegenheiten sollen " Arbeitsgelegenheiten insbesondere zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden" Warum werden alle Reinigungsarbeiten, Catering etc. dann extern vergeben? Saubermachen und Essen zubereiten ist doch Kernaufgabe der Asylbewerber. Zumal wäre es Kostensparend im Milliardenbereich. 2) "Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet. Bei unbegründeter Ablehnung einer solchen Tätigkeit besteht kein Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz." In welchem Umfang werden die Asylbewerber und Flüchtlinge von staatlichen Stellen zur Arbeit herangezogen? Wenn nein, warum nicht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Frank Heinze <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Frank Heinze << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Frank Heinze

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