Anfrage auf Dokumente/Schriftstücke des 19.Okt.2019

-alle polizeilichen Informationen über die Einsätze der Polizei am 13.Oktober.2019 am bzw. im Hambacher Forst?
-wurden Beamte eingesetzt die für den Bürger nicht als solche zu erkennen waren (Zivilpolizei)?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    27. Oktober 2019
  • Frist
    30. November 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage auf Dokumente/Schriftstücke des 19.Okt.2019 [#[geschwärzt]]
Datum
27. Oktober 2019 22:24
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: -alle polizeilichen Informationen über die Einsätze der Polizei am [geschwärzt] am bzw. im Hambacher Forst? -wurden Beamte eingesetzt die für den Bürger nicht als solche zu erkennen waren ([geschwärzt])? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt]

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
IFG-Antrag vom 27. Oktober 2019 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG-Antrag vom 27. Oktober 2019 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in
Datum
30. Oktober 2019 11:59
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
13,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW). Mit diesem begehren Sie Dokumente/Schriftstücke des 19. Oktober 2019 bzw. alle polizeilichen Informationen über die Einsätze der Polizei am 13. Oktober 2019 am bzw. im Hambacher Forst. Um Ihren Antrag zielgerichtet bearbeiten zu können, bitte ich um Ihre Mitteilung, ob Sie sowohl Informationen über Polizeieinsätze im/am Hambacher Forst am 13. Oktober 2019 als auch am 19. Oktober 2019 begehren. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass für die mit Ihrem Antrag auf Informationszugang in Zusammenhang stehenden Amtshandlungen Gebühren entsprechend der Bestimmungen der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen erhoben werden können. Freundliche Grüße