Anfrage auf Gesetztesentwurf zur Ausweitung der Kompetenzen des Bundespolizei

Den Gesetzentwurf zur Ausweitung der Kompetenzen der Bundespolizei wie auf Spiegel Online berichtet:

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/bundespolizei-gesichtserkennungssysteme-an-vielen-flughaefen-und-bahnhoefen-geplant-a-1303523.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Januar 2020
  • Frist
    8. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Gesetzentwurf z…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage auf Gesetztesentwurf zur Ausweitung der Kompetenzen des Bundespolizei [#173388]
Datum
5. Januar 2020 11:33
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Gesetzentwurf zur Ausweitung der Kompetenzen der Bundespolizei wie auf Spiegel Online berichtet: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/bundespolizei-gesichtserkennungssysteme-an-vielen-flughaefen-und-bahnhoefen-geplant-a-1303523.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173388 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 6/2020 Sehr geehrteAntragsteller/…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 5. Januar 2020 - Anfrage auf Gesetztesentwurf zur Ausweitung der Kompetenzen des Bundespolizei [#173388]
Datum
9. Januar 2020 13:45
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 6/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit nachstehender E-Mail bitten Sie unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz um "den Gesetzentwurf zur Ausweitung der Kompetenzen der Bundespolizei". Für den von Ihnen angesprochenen Gesetzentwurf ist innerhalb der Bundesregierung federführend das Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI), (Postanschrift: Alt-Moabit 140, 10557 Berlin, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>) zuständig. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Vielen Dank für die schnelle Antwort, Mir ist bekannt, dass der Entwurf aus dem Hause des Innenministeriums stamm…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 5. Januar 2020 - Anfrage auf Gesetztesentwurf zur Ausweitung der Kompetenzen des Bundespolizei [#173388]
Datum
9. Januar 2020 16:06
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Vielen Dank für die schnelle Antwort, Mir ist bekannt, dass der Entwurf aus dem Hause des Innenministeriums stammt. Ich habe diesbezüglich auch bereits beim Innenministerium angefragt, aber leider noch keine Antwort erhalten. Da das Justizministerium aber an dem Entwurf mitarbeitet, hatte ich gehofft den Entwurf auch bei Ihnen anfragen zu können. Da die großen Pressestellen den Entwurf ja bereits haben und diesen auch in Teile veröffentlichen bzw. daraus zitieren, scheint der Entwurf ja sowieso bereits im Umlauf zu sein. ... Mit vielen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173388
Bundesministerium der Justiz
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. Januar 2020
Status
Warte auf Antwort

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Bundesministerium der Justiz
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. Februar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
984,8 KB