Anfrage Auflistung von herrenlosen Liegenschaften nach §928 BGB in NRW

Informationen über herrenlose land- und forstwirtschaftliche Flächen, auch aufgegebene Industriestandort oder ähnliches. Gibt es solche Objekte, wenn ja, können Sie mir bitte detaillierte Auskünfte zur Lage, evtl. Grundstücksbelastungen und evtl. Verfügbarkeit für einen Investor zukommen lassen.

Ergebnis der Anfrage

Umfangreiche Auskunft erhalten!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. August 2021
  • Frist
    18. September 2021
  • 61 Follower:innen
Udo vom Bruch
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
Anfrage Auflistung von herrenlosen Liegenschaften nach §928 BGB in NRW [#226776]
Datum
14. August 2021 14:44
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über herrenlose land- und forstwirtschaftliche Flächen, auch aufgegebene Industriestandort oder ähnliches. Gibt es solche Objekte, wenn ja, können Sie mir bitte detaillierte Auskünfte zur Lage, evtl. Grundstücksbelastungen und evtl. Verfügbarkeit für einen Investor zukommen lassen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Udo vom Bruch Anfragenr: 226776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226776/ Postanschrift Udo vom Bruch << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Udo vom Bruch
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
100-ACM-Ban 600-070-020-030 21_vom_Bruch Sehr geehrter Herr vom Bruch, Ihrem Antrag auf Informationszugang vom …
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
Anfrage Auflistung von herrenlosen Liegenschaften nach §928 BGB in NRW [#226776]
Datum
16. August 2021 07:47
Status
Warte auf Antwort
100-ACM-Ban 600-070-020-030 21_vom_Bruch Sehr geehrter Herr vom Bruch, Ihrem Antrag auf Informationszugang vom 14.08.2021 komme ich gerne nach. Die Fachabteilung wird mit der Prüfung der Unterlagen beauftragt. Löst Ihr Antrag auf Grund des Verwaltungsaufwands Kosten für Sie aus, werde ich Sie im Voraus hierüber informieren. Die Datenschutzerklärung des BLB NRW können Sie unter https://www.blb.nrw.de/datenschutz einsehen. Mit freundlichen Grüßen
Udo vom Bruch
Sehr << Anrede >> ...für die schnelle und freundliche Antwort auf unsere Anfrage bedanken wir uns! M…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
AW: Anfrage Auflistung von herrenlosen Liegenschaften nach §928 BGB in NRW [#226776]
Datum
16. August 2021 09:58
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ...für die schnelle und freundliche Antwort auf unsere Anfrage bedanken wir uns! Mit freundlichen Grüßen Udo vom Bruch Anfragenr: 226776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226776/
Udo vom Bruch
Sehr << Anrede >> leider haben wir noch keine weiteren Antworten auf unsere Anfrage bekommen. Lassen S…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
AW: Anfrage Auflistung von herrenlosen Liegenschaften nach §928 BGB in NRW [#226776]
Datum
26. August 2021 16:32
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> leider haben wir noch keine weiteren Antworten auf unsere Anfrage bekommen. Lassen Sie uns diese doch bitte kurzfristig zukommen. ... Mit freundlichen Grüßen Udo vom Bruch Anfragenr: 226776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226776/ Postanschrift Udo vom Bruch << Adresse entfernt >>

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Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
100-GR-Ban 600-070-020--30 21_vom_Bruch Sehr geehrter Herr vom Bruch, Ihre Anfrage nach Informationen über herre…
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
AW: Anfrage Auflistung von herrenlosen Liegenschaften nach §928 BGB in NRW [#226776]
Datum
6. September 2021 14:29
Status
Anfrage abgeschlossen
100-GR-Ban 600-070-020--30 21_vom_Bruch Sehr geehrter Herr vom Bruch, Ihre Anfrage nach Informationen über herrenlose land- und forstwirtschaftliche Flächen beantworte ich wie folgt: In der Anlage erhalten Sie eine Auflistung der bei uns bekannten herrenlosen Grundstücken nach §928 BGB in NRW. Hier steht dem BLB NRW nach § 928 Abs. 2 BGB das Aneignungsrecht zu. Weitere Informationen liegen mir nicht vor. Eventuelle Grundstückbelastungen müssen Sie bei den jeweiligen Grundbuchämtern erfragen. Haftungsausschluss: Die inhaltliche Richtigkeit der zu erteilenden Information ist gemäß § 5 II S.2 IFG NRW von der die Auskunft erteilenden Stelle nicht zu überprüfen. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der erteilten Information wird dementsprechend nicht übernommen. Die Information wird nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Unberührt bleibt eine Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Kosten: Die Information wird kostenfrei erteilt. Das Recht für zukünftige Anfragen, das heißt auch die vorliegende Anfrage ändernde oder ergänzende Anfragen, Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) oder Auslagenersatz für Umweltinformationen nach Tarifstelle 15c der Allgemeinen Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW), zu beanspruchen, bleibt vorbehalten. Der Gebührentarif beträgt für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Verwaltungsaufwand nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW 10 € bis 500 € und bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand 10 € bis 1.000 €. Ihre Rechte: Sie haben das Recht, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen. Sollten Sie zur Wahrung Ihrer Rechte einen formellen Bescheid benötigen, bitte ich Sie, mir Ihre zustellfähige Postanschrift mitzuteilen. Gegen einen formellen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Mit freundlichen Grüßen