Anfrage Aufwendungen des Rektorats der Universität Greifswald 2021

eine Aufstellung der Aufwendungen des Rektorats der Universität Greifswald für das Jahr 2021 zu, die ihm im Rahmen seiner Amtsführung entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Kosten für Dienstreisen sämtlicher Mitglieder des Rektorats, Empfänge, Veranstaltungen aller Art und Bewirtungen externer Personen. Aufzuführen ist der jeweilige Zweck der Ausgabe.

Personenbezogene Daten, sofern es sich hierbei nicht um die Namen von Personen in ihrer Amtsfunktion handelt, und Geschäftsgeheimnisse können geschwärzt werden.

Die Informationen sind an die angegebene E-Mail (<<E-Mail-Adresse>>) bereitzustellen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. August 2022
  • Frist
    17. September 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Universität Greifswald Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage Aufwendungen des Rektorats der Universität Greifswald 2021 [#257002]
Datum
13. August 2022 14:48
An
Universität Greifswald
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Aufstellung der Aufwendungen des Rektorats der Universität Greifswald für das Jahr 2021 zu, die ihm im Rahmen seiner Amtsführung entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Kosten für Dienstreisen sämtlicher Mitglieder des Rektorats, Empfänge, Veranstaltungen aller Art und Bewirtungen externer Personen. Aufzuführen ist der jeweilige Zweck der Ausgabe. Personenbezogene Daten, sofern es sich hierbei nicht um die Namen von Personen in ihrer Amtsfunktion handelt, und Geschäftsgeheimnisse können geschwärzt werden. Die Informationen sind an die angegebene E-Mail (<<E-Mail-Adresse>>) bereitzustellen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257002 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257002/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Universität Greifswald
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mail ist bei uns angekommen, ich muss Sie allerdings darauf hinweise…
Von
Universität Greifswald
Betreff
AW: Anfrage Aufwendungen des Rektorats der Universität Greifswald 2021 [#257002]
Datum
16. August 2022 09:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mail ist bei uns angekommen, ich muss Sie allerdings darauf hinweisen, dass Ihr Antrag nicht der von § 10 Abs. 1 IFG M-V verlangten Form entspricht. Ein formal korrekter IFG-Antrag "muss schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde" gerichtet werden (§ 10 Abs. 1 IFG M-V), d. h. es bedarf eines Schreibens, das die eigenhändige Namensunterschrift des Antragstellers trägt (§ 126 Abs. 1 BGB), Mit freundlichen Grüßen