Anfrage bei Begrünung ohne Erlaubnis auf Öffentlicher Straße

Ist es erlaubt eine Eigenständige Begrünung anzulegen an/auf einer öffentlichen Straße?
Es wurde dort zwei Büsche, jeder über einen Meter eingepflanzt. Das Problem ist, das dadurch Parkplätze entfallen, die besonders an Segel-Saison Tagen fehlen. Zudem kümmert sich der Eigentümer nicht um seine eigenwillig gepflanzten Sträuche und Gras, weshalb es dort heraus wuchert und es teilweise unübersichtlich wird. Zeitweise wurden dort Steine einfach abgelegt, welche durch das hohe Gras nicht sichtbar waren, was eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer ergab. Gibt es zu diesem Fall eine mögliche gesetzliche Regelung?

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen via Mail zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Mühe.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Juni 2021
  • Frist
    16. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
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Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
14. Juni 2021 07:11
Status
Anfrage abgeschlossen

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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Tiefbauamt Berlin-Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage bei Begrünung ohne Erlaubnis auf Öffentlicher Straße [#223356]
Datum
15. Juni 2021 08:28
An
Tiefbauamt Berlin-Treptow-Köpenick
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist es erlaubt eine Eigenständige Begrünung anzulegen an/auf einer öffentlichen Straße? Es wurde dort zwei Büsche, jeder über einen Meter eingepflanzt. Das Problem ist, das dadurch Parkplätze entfallen, die besonders an Segel-Saison Tagen fehlen. Zudem kümmert sich der Eigentümer nicht um seine eigenwillig gepflanzten Sträuche und Gras, weshalb es dort heraus wuchert und es teilweise unübersichtlich wird. Zeitweise wurden dort Steine einfach abgelegt, welche durch das hohe Gras nicht sichtbar waren, was eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer ergab. Gibt es zu diesem Fall eine mögliche gesetzliche Regelung? Bei Rückfragen stehe ich Ihnen via Mail zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Mühe.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223356/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Tiefbauamt Berlin-Treptow-Köpenick
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende Mitteilung vom 06.02.2021 in obiger Sache, welche mir…
Von
Tiefbauamt Berlin-Treptow-Köpenick
Betreff
WG: Bü-E 2021 JUNI 015 Tief - Anfrage bei Begrünung ohne Erlaubnis auf Öffentlicher Straße [#223356]
Datum
23. Juni 2021 18:12
Status
image001.jpg
2,8 KB


Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende Mitteilung vom 06.02.2021 in obiger Sache, welche mir zur weiteren Bearbeitung übergeben wurde. Der Vorgang wurde hier unter dem Geschäftszeichen TiefGrün GSO 09.15/04.06-01-05/21 registriert. Ganz offensichtlich unterstellen Sie mit Ihrer Anfrage, dass „Jemand“ eigenmächtig also unerlaubt Veränderungen an/auf einer öffentlichen Straße vorgenommen hat. Insofern ist Ihre Mitteilung eher als schlichte Beschwerde und weniger als Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu bewerten. Ich weise daher darauf hin, dass anonyme Anzeigeerstattungen von der Behörde für gewöhnlich überhaupt nicht beantwortet werden. Im Übrigen wäre im vorliegenden Fall ohnehin keine Einzelfallprüfung möglich, da von Ihnen nicht einmal konkrete Angaben zum Ort des Geschehens zur Verfügung gestellt wurden. Darüber hinaus wird darauf verwiesen, dass von der Behörde für die Bearbeitung von Anträgen auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Verwaltungsgebühren zu erheben sind (§ 16 IFG). Der Behörde muss es also möglich sein, im Ergebnis auch einen entsprechenden Gebührenbescheid an den jeweiligen Antragsteller zustellen zu können. Insofern ist vom Antragsteller eine zustellfähige Postanschrift anzugeben. Anonyme Anfragen, wie die Ihre, werden daher auch aus diesem Grunde nicht weiter verfolgt. Mit freundlichen Grüßen