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Anfrage bezüglich der Digitalisierung des Personalausweis-Antrags

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

ich wende mich an das Innenministerium mit einer Anfrage bezüglich der Digitalisierung des Personalausweis-Antrags gemäß dem Onlinezugangsgesetz (OZG).

Gemäß dem OZG hätten bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen auch online zugänglich sein sollen. Allerdings ist es derzeit nicht möglich, den Personalausweis online zu beantragen. Hierzu bitte ich um folgende Informationen:

(1) Wieso ist es derzeit nicht möglich, den Personalausweis online zu beantragen? Gibt es hierfür konkrete Gründe?

(2) Sind Sie nicht der Rechtsauffassung, dass der Personalausweis gemäß dem OZG digital beantragt werden sollte? Könnten Sie hierzu eine Rechtsbelehrung bereitstellen?

(3) Gedenken Sie, den Personalausweis-Antrag zu digitalisieren? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form?

(4) Wieso wurde der Personalausweis-Antrag bisher nicht digitalisiert?

Ich bitte Sie mir Dokumente zukommen zu lassen, die meine Fragen grundlegend beantworten. Alternativ würde ich mich auch über eine kurze Beantwortung meiner Fragen per E-Mail freuen.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen und ich stehe Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Mai 2023
  • Frist
    10. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, ich wende mich an das Innenministerium mit einer Anfrage bezüglich der Di…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage bezüglich der Digitalisierung des Personalausweis-Antrags [#278281]
Datum
7. Mai 2023 20:08
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, ich wende mich an das Innenministerium mit einer Anfrage bezüglich der Digitalisierung des Personalausweis-Antrags gemäß dem Onlinezugangsgesetz (OZG). Gemäß dem OZG hätten bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen auch online zugänglich sein sollen. Allerdings ist es derzeit nicht möglich, den Personalausweis online zu beantragen. Hierzu bitte ich um folgende Informationen: (1) Wieso ist es derzeit nicht möglich, den Personalausweis online zu beantragen? Gibt es hierfür konkrete Gründe? (2) Sind Sie nicht der Rechtsauffassung, dass der Personalausweis gemäß dem OZG digital beantragt werden sollte? Könnten Sie hierzu eine Rechtsbelehrung bereitstellen? (3) Gedenken Sie, den Personalausweis-Antrag zu digitalisieren? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form? (4) Wieso wurde der Personalausweis-Antrag bisher nicht digitalisiert? Ich bitte Sie mir Dokumente zukommen zu lassen, die meine Fragen grundlegend beantworten. Alternativ würde ich mich auch über eine kurze Beantwortung meiner Fragen per E-Mail freuen. Vielen Dank für Ihre Bemühungen und ich stehe Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278281/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4.13002/28#366 Sehr << Antragsteller:in >> das Informationsfreiheitsgesetz sieht eine anonyme Antr…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Anfrage bezüglich der Digitalisierung des Personalausweis-Antrags [#278281] (28#366)
Datum
8. Mai 2023 09:52
Status
Warte auf Antwort

Persönliche E-Mail Adresse

Das Bundesinnenministeriums verlangt derzeit eine private E-Mail-Adresse von Antragsteller*innen. Das ist aus unserer Sicht rechtswidrig. Bis ein dazu laufendes Gerichtsverfahren zwischen Ministerium und Bundesdatenschutzbeauftragtem geklärt wird, können Sie dem Ministerium eine andere E-Mail-Adresse angeben. Die Antworten können Sie anschließend über den Button "Post erhalten?" hochladen und veröffentlichen.

ZII4.13002/28#366 Sehr << Antragsteller:in >> das Informationsfreiheitsgesetz sieht eine anonyme Antragstellung nicht vor. Dies ist jedoch der Fall, wenn von dem Antragsteller lediglich der Vorname bekannt ist. Für die weitere Bearbeitung eines IFG-Antrages ist die Mitteilung Ihres Nachnamens sowie Ihrer vollständigen Postanschrift erforderlich Sollten Sie daher die Bearbeitung Ihrer Anfrage als IFG-Antrag wünschen, bitte ich, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Nachnamen und Postanschrift mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Postanschrift aussetze. Eine gebührenfreie Bearbeitung von IFG-Anfragen erfolgt bei Bearbeitungszeiten von bis zu 30 Minuten. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Anfragen, die nicht auf die Übersendung von Unterlagen gerichtet sind und auf allgemeine Auskünfte oder auf eine Erläuterung / Erörterung von Sachfragen abzielen, können Sie gerne an unsere Bürgerkommunikation unter https://www.bmi.bund.de/DE/service/kontakt/buergerkommunikation/buergerkommunikation-formular-node.html richten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anfrage bezüglich der Digitalisierung des Personalausweis-Antrags“ [#278281]
Datum
8. Mai 2023 19:07
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/278281/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil anonyme Anfragen im IFG vorgesehen sind: https://netzpolitik.org/2022/informationsfreiheit-innenministerium-darf-bei-ifg-anfragen-nicht-standardmaessig-adressen-verlangen/#netzpolitik-pw Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 278281.pdf Anfragenr: 278281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278281/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. Mai 2023 10:40
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-725/002 II#0735 [#278281] Guten Tag, vielen Dank für die schnelle und…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-725/002 II#0735 [#278281]
Datum
16. Mai 2023 17:51
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278281/

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-725/002 II#0735 [#278281] Sehr geehrte Damen und Herren, ich vertrete…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-725/002 II#0735 [#278281]
Datum
16. Mai 2023 18:04
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich vertrete eine abweichende rechtliche Position und habe daher den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit kontaktiert. Die entsprechende Antwort habe ich als Anhang beigefügt. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 44161-2023schreibenanpetent-geschwaerzt.pdf Anfragenr: 278281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278281/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.