Anfrage bezüglich der Digitalisierung des Personalausweis-Antrags
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
ich wende mich an das Innenministerium mit einer Anfrage bezüglich der Digitalisierung des Personalausweis-Antrags gemäß dem Onlinezugangsgesetz (OZG).
Gemäß dem OZG hätten bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen auch online zugänglich sein sollen. Allerdings ist es derzeit nicht möglich, den Personalausweis online zu beantragen. Hierzu bitte ich um folgende Informationen:
(1) Wieso ist es derzeit nicht möglich, den Personalausweis online zu beantragen? Gibt es hierfür konkrete Gründe?
(2) Sind Sie nicht der Rechtsauffassung, dass der Personalausweis gemäß dem OZG digital beantragt werden sollte? Könnten Sie hierzu eine Rechtsbelehrung bereitstellen?
(3) Gedenken Sie, den Personalausweis-Antrag zu digitalisieren? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form?
(4) Wieso wurde der Personalausweis-Antrag bisher nicht digitalisiert?
Ich bitte Sie mir Dokumente zukommen zu lassen, die meine Fragen grundlegend beantworten. Alternativ würde ich mich auch über eine kurze Beantwortung meiner Fragen per E-Mail freuen.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen und ich stehe Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum7. Mai 2023
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10. Juni 2023
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