Anfrage bezügl. des belegten Verdachtes über unglaubliche Rechtsbrüche Ihnen unterstellter Justizbehörden und über die Vertuschungsversuche der NRW-Politik/Verdacht der Strafvereitelung im Amt/Die Auferstehung der Stasi-Methoden:

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrter Herr Laschet,
bitte senden Sie mir Folgendes zu, wobei gleichzeitig auch als Grundlage dieses Antrages die Erkenntnisse der Interessengemeinschaft zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Vereins KONTRA hier verwertet werden:
In den Vergangenheit haben Sie ausdrücklich persönlich/vertraulich an Sie vom Unterzeichner hier direkt an Sie gerichtete Informationen über den belegten Verdacht der Einbindung Ihnen unterstellter regionaler Justizbehörden in NRW in den Diebstahl einer Beschwerde an den Europ. Gerichtshof f. Menschenr. in Strasbourg gegen die BRD wegen der Wertung einer sanften Satire als Beleidigung durch die Staatsanwaltschaft Duisburg und das Amtsgericht Dinslaken erhalten.
Ihnen gingen am 9.03.21 und 23.03.21 zwei Einschreiben/Einwurf (mit Beleg) und per Fax auch am 1.06.21 die Informationen über die o.g. Vorfälle zu. Ihr Schreiben v. 11.05.21 an das LG DU, indem Sie Unkenntnis über diese unglaubliche Tat vorgegeben haben, das an mich in Kopie ging und mich beeindrucken sollte, wurde adäquat mit Nennung der tatsächlichen Fakten und Ihrer Kenntnisse dorthin am 18.05.21 an Herrn Timm beantwortet.
Wir fordern Sie auf, uns Ihre gesamten Informationen über diesen Vorgang und die daraus bei Ihnen veranlassten Untersuchungen in jeder Form, also alle Dokumente – auch elektronische wie E-Mail, Fax sowie Gesprächsnotizen und weiteres in Kopie mit allen Beteiligten - zu überlassen.
Sowie alle Informationen über jeden Kontakt zwischen Ihnen bzw. dem Justizministerium mit DHL/Deutscher Post und dem Vorstandsvors. Dr. Appel.
Die Auferstehung der Stasi-Methoden!
Wir, die Mitglieder von FDS, sind ja gehalten, uns in unseren Anfragen und Argumentationen sachlich, höflich und wahrheitsgemäß zu äußern.
In diesem Sinne schreiben wir Ihnen höflich, sachlich und wahrheitsgemäß, dass durch Justizbehörden in NRW dafür die aus früheren Zeiten gut bekannten Stasi-Methoden eingesetzt wurden und werden. Einschl. der Abhörung unserer Fernmelde- und Internet-Anschlüsse, einschl. des praktizierten Hacker-Angriffs auf unsere Webseiten.
Wir konnten diese Stasimethoden auch leicht identifizieren, nachdem uns von einem Mann aus der ehem. DDR geschildert wurde, wie er nach 30 Jahren im Berliner Stasi-Archiv die Fotos vorfand, die er seinem Vater als Jugendlicher aus einem Ferien-Camp an der Ostsee geschickt hatte, die aber nie ankamen, sondern von der Stasi abgefangen worden waren. Da war uns klar, womit wir es in unserem Fall zu tun haben! Ganz einfach: Teile der westdeutschen Justiz unterscheiden sich nicht im Geringsten von der Stasi und ihren Machenschaften! Und Sie decken das!!!
In diesem Sinne schreiben wir Ihnen höflich, sachlich und wahrheitsgemäß, dass die vorgenannten Vorgänge im historischen Kontext der Stasiverbrechen stehen und von Ihnen – aus unserer Sicht – adaptiert worden sind!

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Juli 2021
  • Frist
    14. August 2021
  • Ein:e Follower:in
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Anfrage bezügl. des belegten Verdachtes über unglaubliche Rechtsbrüche Ihnen unterstellter Justizbehörden sowie üb…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage bezügl. des belegten Verdachtes über unglaubliche Rechtsbrüche Ihnen unterstellter Justizbehörden sowie über die Vertuschungsversuche der NRW-Politik/Verdacht der Strafvereitelung im Amt/Die Auferstehung der Stasi-Methoden
Datum
12. Juli 2021
Status
Warte auf Antwort
Angebliche Unterstellungen werden zurückgewiesen. Antwort von mir kommt kurzfristig.
Udo vom Bruch
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgende…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
Anfrage bezügl. des belegten Verdachtes über unglaubliche Rechtsbrüche Ihnen unterstellter Justizbehörden und über die Vertuschungsversuche der NRW-Politik/Verdacht der Strafvereitelung im Amt/Die Auferstehung der Stasi-Methoden: [#224831]
Datum
12. Juli 2021 17:11
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu, wobei gleichzeitig auch als Grundlage dieses Antrages die Erkenntnisse der Interessengemeinschaft zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Vereins Antragsteller/in hier verwertet werden: In den Vergangenheit haben Sie ausdrücklich persönlich/vertraulich an Sie vom Unterzeichner hier direkt an Sie gerichtete Informationen über den belegten Verdacht der Einbindung Ihnen unterstellter regionaler Justizbehörden in NRW in den Diebstahl einer Beschwerde an den Europ. Gerichtshof f. Menschenr. in Strasbourg gegen die BRD wegen der Wertung einer sanften Satire als Beleidigung durch die Staatsanwaltschaft Duisburg und das Amtsgericht Dinslaken erhalten. Ihnen gingen am 9.03.21 und 23.03.21 zwei Einschreiben/Einwurf (mit Beleg) und per Fax auch am 1.06.21 die Informationen über die o.g. Vorfälle zu. Ihr Schreiben v. 11.05.21 an das LG DU, indem Sie Unkenntnis über diese unglaubliche Tat vorgegeben haben, das an mich in Kopie ging und mich beeindrucken sollte, wurde adäquat mit Nennung der tatsächlichen Fakten und Ihrer Kenntnisse dorthin am 18.05.21 an Herrn Timm beantwortet. Wir fordern Sie auf, uns Ihre gesamten Informationen über diesen Vorgang und die daraus bei Ihnen veranlassten Untersuchungen in jeder Form, also alle Dokumente – auch elektronische wie E-Mail, Fax sowie Gesprächsnotizen und weiteres in Kopie mit allen Beteiligten - zu überlassen. Sowie alle Informationen über jeden Kontakt zwischen Ihnen bzw. dem Justizministerium mit DHL/Deutscher Post und dem Vorstandsvors. Dr. Appel. Die Auferstehung der Stasi-Methoden! Wir, die Mitglieder von FDS, sind ja gehalten, uns in unseren Anfragen und Argumentationen sachlich, höflich und wahrheitsgemäß zu äußern. In diesem Sinne schreiben wir Ihnen höflich, sachlich und wahrheitsgemäß, dass durch Justizbehörden in NRW dafür die aus früheren Zeiten gut bekannten Stasi-Methoden eingesetzt wurden und werden. Einschl. der Abhörung unserer Fernmelde- und Internet-Anschlüsse, einschl. des praktizierten Hacker-Angriffs auf unsere Webseiten. Wir konnten diese Stasimethoden auch leicht identifizieren, nachdem uns von einem Mann aus der ehem. DDR geschildert wurde, wie er nach 30 Jahren im Berliner Stasi-Archiv die Fotos vorfand, die er seinem Vater als Jugendlicher aus einem Ferien-Camp an der Ostsee geschickt hatte, die aber nie ankamen, sondern von der Stasi abgefangen worden waren. Da war uns klar, womit wir es in unserem Fall zu tun haben! Ganz einfach: Teile der westdeutschen Justiz unterscheiden sich nicht im Geringsten von der Stasi und ihren Machenschaften! Und Sie decken das!!! In diesem Sinne schreiben wir Ihnen höflich, sachlich und wahrheitsgemäß, dass die vorgenannten Vorgänge im historischen Kontext der Stasiverbrechen stehen und von Ihnen – aus unserer Sicht – adaptiert worden sind! Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224831 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224831/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Udo vom Bruch
AW: Anfrage bezügl. des belegten Verdachtes über unglaubliche Rechtsbrüche Ihnen unterstellter Justizbehörden und …
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
AW: Anfrage bezügl. des belegten Verdachtes über unglaubliche Rechtsbrüche Ihnen unterstellter Justizbehörden und über die Vertuschungsversuche [#224831]
Datum
28. Juli 2021 12:34
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr geehrte(r) Frau? (Herr)? Holtgrewe, vielen Dank für Ihr Antwortschreiben v. 21.07.21 auf unsere Anfrage nach dem IFG. Lassen Sie mich mal vorsichtig darauf so antworten: Wenn es Gründe für Staats- und Parteien-Verdruss in der Bevölkerung gibt, dann haben Sie mit Ihrem Brief aber auch alle Einschätzungen dazu bestätigt. Ich will das gerne begründen: Sie bestätigen selbst, dass die Staatskanzlei eine Reihe von Informationen erhalten hat, die den belegten Verdacht bestätigen, dass Teile Ihrer regionalen Justiz - die natürlich zuerst dem Justizminister unterstellt ist - im Stile der Stasi-Unrechtsaktivitäten (und ich wiederhole das gern noch einmal so deutlich!) eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht in Strasbourg gestohlen hat. Um ein für diese Behörden mehr als peinliches Urteil des EGMR zu verhindern, mit dem die Wertung einer sanften Satire als Beleidigung gegen einen dubiosen Anwalt durch ein beeinflusstes Gericht geurteilt wurde und vom EGMR als Verletzung der Meinungsfreiheit zutreffend abgeurteilt werden würde. Und DAS interessiert Ihr Haus anscheinend nicht, dessen MP und Kanzlerkandidat an die Spitze der BRD will. Was ist das für ein Verständnis von Demokratie in Ihrem Hause? Selbstverständlich ist zuerst das Justizministerium in dieser Angelegenheit gefragt - aber die Staatskanzlei hat genau die gleichen Informationen und wenn mich nicht alles täuscht, gehören JM Biesenbach und Herr Laschet der gleichen Partei an? Ich gebe Ihnen mal einen Tipp: Diese kleine Teil, was man Telefon nennt, hätte mit Sicherheit die Aktivitäten des Justizministers auslösen können - der übrigens genau wie Sie im Focus unserer IFG-Anfragen steht! Natürlich ist die Landesregierung arbeits- und wahlkampfmäßig mit Corona und Flutkatastrophe belastet. Aber meine 1. Informationen an die Landesregierung sind mittlerweile fas ein Jahr alt - ohne dass es die geringsten Antworten gegeben hat. Von daher habe ich kein Probleme damit, Ihnen zu widersprechen, dass Ihre Landesregierung in diesem Punkt genau solche Praktiken anwendet wie von Ihnen zurückgewiesen. Und es ist natürlich - verzeihen Sie - ein ziemlicher Unsinn, dass es innerhalt der Landesregierung und mit den beteiligten Behörden keinerlei Austausch gegeben habe. Vielleicht wird Sie irgendwann mal jemand auf Ihren Diensteid zu dieser Aussage festlegen? Ich fordere Sie hiermit noch einmal auf, uns die Informationen zu überlassen. Übrigens: Fragen sie doch mal bei der Polizei in Berlin zu unserer (außerhalb FDS) angemeldeten Demo am Wahltag vor der CDU-Parteizentrale und bei der Düsseldorfer Polizei zu der eine Woche vorher stattfindenden Demo vor dem Landtag statt. Nur so als Tipp. Ach ja: Wir von unserem sozialen Verein gehen z.Zt. die Anzeigen gegen JM und MP wegen des Verdachtes der Strafvereitelung im Amt an. Bis zu den Demos werden wir dann schon sicherlich Reaktionen vorliegen haben - auch wenn natürlich die Staatsanwaltschaft DU kaum gegen sich selbst ermitteln wird..... ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224831 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224831/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Udo vom Bruch
AW: Anfrage bezügl. des belegten Verdachtes über unglaubliche Rechtsbrüche Ihnen unterstellter Justizbehörden und …
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
AW: Anfrage bezügl. des belegten Verdachtes über unglaubliche Rechtsbrüche Ihnen unterstellter Justizbehörden und über die Vertuschungsversuche [#224831]
Datum
19. August 2021 17:35
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage bezügl. des belegten Verdachtes über unglaubliche Rechtsbrüche Ihnen unterstellter Justizbehörden und über die Vertuschungsversuche der NRW-Politik/Verdacht der Strafvereitelung im Amt/Die Auferstehung der Stasi-Methoden:“ vom 12.07.2021 (#224831) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Udo Antragsteller/in Anfragenr: 224831 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224831/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Udo vom Bruch
AW: Anfrage bezügl. des belegten Verdachtes über unglaubliche Rechtsbrüche Ihnen unterstellter Justizbehörden und …
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
AW: Anfrage bezügl. des belegten Verdachtes über unglaubliche Rechtsbrüche Ihnen unterstellter Justizbehörden und über die Vertuschungsversuche [#224831]
Datum
19. Februar 2022 17:00
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage bezügl. des belegten Verdachtes über unglaubliche Rechtsbrüche Ihnen unterstellter Justizbehörden und über die Vertuschungsversuche der NRW-Politik/Verdacht der Strafvereitelung im Amt/Die Auferstehung der Stasi-Methoden:“ vom 12.07.2021 (#224831) wurde von Ihnen immer noch nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 190 Tage überschritten. Bedingt durch Corona und die Bildung der neuen Landesregierung haben wir uns zurückgehalten. Aber möglicherweise hat der vorherige Ministerpräsident Ihnen entweder diese Anfrage nach dem IFG verschwiegen, vielleicht bewusst Ihnen bei Amtsübergabe diesen handfesten Justizskandal nicht benannt? Es geht um die Mitwisserschaft von Teilen der Landesregierung über die Unterschlagung/den Diebstahl einer Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224831 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224831/

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Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
WG: Anfrage bezügl. des belegten Verdachtes über unglaubliche Rechtsbrüche Ihnen unterstellter Justizbehörden und …
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Anfrage bezügl. des belegten Verdachtes über unglaubliche Rechtsbrüche Ihnen unterstellter Justizbehörden und über die Vertuschungsversuche [#224831]
Datum
21. März 2022 17:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag ist bereits mit Bescheid vom 21. Juli 2021 beantwortet worden. Der Bescheid ist am gleichen Tag zur Post gegeben worden. Ein Rückbrief ist hier nicht eingegangen. Zu Ihrer Information habe ich Ihnen den Bescheid nochmals per Post übersandt. Mit freundlichen Grüßen