Anfrage bezüglich Daten zu Verlustmeldungen des Personalausweises

Statistiken über die Verlustmeldungen und Diebstahlmeldungen von Personalausweisen innerhalb Deutschlands für die Jahre 2021, 2020 und 2019. Wenn es für das Jahr 2021 noch keine Daten geben sollte, dann auch gerne für das Jahr 2018. Diese Daten wenn möglich aufgeschlüsselt pro Monat und ob es sich um Verlust oder Diebstahl handelte.

Falls ihre Behörde diese Daten nicht liefern kann, bitte ich sie mir mitzuteilen, welche Behörden diese daten vorliegen haben könnten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Dezember 2021
  • Frist
    15. Januar 2022
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Daniel Bautz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Statistiken über …
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Daniel Bautz
Betreff
Anfrage bezüglich Daten zu Verlustmeldungen des Personalausweises [#235569]
Datum
13. Dezember 2021 12:45
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Statistiken über die Verlustmeldungen und Diebstahlmeldungen von Personalausweisen innerhalb Deutschlands für die Jahre 2021, 2020 und 2019. Wenn es für das Jahr 2021 noch keine Daten geben sollte, dann auch gerne für das Jahr 2018. Diese Daten wenn möglich aufgeschlüsselt pro Monat und ob es sich um Verlust oder Diebstahl handelte. Falls ihre Behörde diese Daten nicht liefern kann, bitte ich sie mir mitzuteilen, welche Behörden diese daten vorliegen haben könnten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Daniel [geschwärzt] Anfragenr: 235569 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Daniel [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Daniel Bautz
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vo…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Anfrage bezüglich Daten zu Verlustmeldungen des Personalausweises (Az.: A34/1010001001-IF30520)
Datum
14. Dezember 2021 11:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 13.Dezember 2021. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30520 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]][geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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Statistisches Bundesamt
IFG-Bescheid: Daten zu Verlustmeldungen des Personalausweises (Az.: A34/1010001001-IF30520) Sehr geehrter Herr Bau…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Daten zu Verlustmeldungen des Personalausweises (Az.: A34/1010001001-IF30520)
Datum
5. Januar 2022 08:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bautz, Sie haben mit Nachricht vom 13. Dezember 2021 (unser Az.: A34/1010001001-IF30520) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen, wir zitieren: "Statistiken über die Verlustmeldungen und Diebstahlmeldungen von Personalausweisen innerhalb Deutschlands für die Jahre 2021, 2020 und 2019. Wenn es für das Jahr 2021 noch keine Daten geben sollte, dann auch gerne für das Jahr 2018. Diese Daten wenn möglich aufgeschlüsselt pro Monat und ob es sich um Verlust oder Diebstahl handelte. Falls ihre Behörde diese Daten nicht liefern kann, bitte ich sie mir mitzuteilen, welche Behörden diese daten vorliegen haben könnten." Hierzu teilen wir Ihnen nach Rücksprache das Folgende mit: Die gewünschten Daten zu Verlustmeldungen und Diebstahlmeldungen von Personalausweisen liegen im Informationsangebot der amtlichen Statistik nicht vor. Wir können Ihnen also hierzu leider nichts mitteilen. Möglicherweise könnte Ihnen die polizeiliche Kriminalstatistik vom Bundeskriminalamt weiterhelfen: https://www.bka.de/DE/AktuelleInforma... Ob dort sicher was vorliegt, ist uns leider nicht bekannt. Möglicherweise haben einzelne Städte dazu Zahlen veröffentlicht, aber das ist nur eine Vermutung. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und bedauern, Ihnen die gewünschten Informationen nicht zur Verfügung stellen zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen