Anfrage bezüglich der Parkgaragen in Würzburg

1. Eine Auflistung aller Parkgaragen und Parkhäuser im Besitz der Stadt Würzburg und, falls vorhanden, deren Pächter.
2. Bei verpachteten Parkgaragen und Parkhäusern die Pachtverträge.
3. Alle Straßen, die als Zufahrt zu den Parkgaragen und Parkhäusern innerhalb des Ringparks (nicht nur denen im städtischen Besitz) dienen und deshalb für den Autoverkehr befahrbar bleiben müssen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Oktober 2019
  • Frist
    16. November 2019
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Frederik Pilz
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Würzburg Sehr geehrte<< Anrede >> bitte sende…
An Stadtverwaltung Würzburg Details
Von
Frederik Pilz
Betreff
Anfrage bezüglich der Parkgaragen in Würzburg [#168553]
Datum
14. Oktober 2019 14:33
An
Stadtverwaltung Würzburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Würzburg Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine Auflistung aller Parkgaragen und Parkhäuser im Besitz der Stadt Würzburg und, falls vorhanden, deren Pächter. 2. Bei verpachteten Parkgaragen und Parkhäusern die Pachtverträge. 3. Alle Straßen, die als Zufahrt zu den Parkgaragen und Parkhäusern innerhalb des Ringparks (nicht nur denen im städtischen Besitz) dienen und deshalb für den Autoverkehr befahrbar bleiben müssen.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Würzburg (Informationsfreiheitssatzung Würzburg). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Frederik Pilz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Frederik Pilz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Frederik Pilz

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Stadtverwaltung Würzburg
Sehr geehrter Herr Pilz, das Direktorium hat uns Ihre Anfrage bezüglich der Parkgaragen in Würzburg weitergeleitet…
Von
Stadtverwaltung Würzburg
Betreff
Anfrage bezüglich der Parkgaragen in Würzburg (#168553)
Datum
15. November 2019 11:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Pilz, das Direktorium hat uns Ihre Anfrage bezüglich der Parkgaragen in Würzburg weitergeleitet. Diese beantworten wir Ihnen nachfolgend. Folgende Parkhäuser und Parkgaragen gibt es innerhalb des Ringparks: • Kranengarage • Parkhaus Mitte • Contipark Parkhaus Franziskanergasse • Parkhaus Pleich • Parkhaus am Theater • Parkhaus Haugerkirchplatz • Seinsheimgarage • Wöhrl Plaza • Marktgarage • Parkhaus Juliusspital Im Besitz der Stadt Würzburg befindliche Parkhäuser: • Rathausgarage (Teil der Marktgarage) • Parkhaus Bahnhof am Quellenbach • Parkhaus Congresscentrum • Parkhaus Alte Mainbrücke (Teilbereich) • Parkhaus Grombühlstr. 51 (Teilbereich) • Tiefgarage Ulmer Hof Dass es noch weitere öffentlich zugängliche Parkmöglichkeiten innerhalb des Ringparkes gibt, ist nicht auszuschließen. Die Straßen die als Zufahrt zu den Parkhäusern dienen, lassen sich nicht so einfach eingrenzen. Das gesamte Straßennetz innerhalb des Ringparks dient der Erschließung. Sowohl die privaten Stellplätze und Parkhäuser als auch die öffentlichen Parkmöglichkeiten sind über das öffentliche Straßennetz angebunden. Der Verkehr, der die Parkmöglichkeiten anfährt, kommt aus etlichen Richtungen und fließt auch wieder in unterschiedliche Richtungen ab. Einzelne Straßen, welche zur Erschließung der Parkhäuser notwendig sind, können deshalb nicht formuliert werden. Vielmehr ist das Straßennetz als Ganzes erforderlich, um die unterschiedlichen Quell- und Zielverkehre innerhalb der Stadt abwickeln zu können. Die städtischen Parkhäuser, ausgenommen ist die Tiefgarage Ulmer Hof, befinden sich in der Verwaltung der Würzburger Stadtverkehrs GmbH (SVG). Da die Pachtverträge persönliche Daten enthalten, können diese natürlich nicht zur Verfügung gestellt werden, wir bitten um Ihr Verständnis hierfür. Mit freundlichen Grüßen