Anfrage bezüglich der Verwaltungspraxis bei der Anwendung von §10 StAG

Bitte senden sie mir sämtliche Dokumente (Verwaltungsanweisungen, Gesetzesauslegungen, Rundschreiben, Anwendungshinweise, Anwendungshilfen, Dienstanweisungen und ähnliche), welche bei der Anwendung des §10 StAG im Einbürgerungsverfahren verwendet werden. Da es sich um eine einfache Anfrage hinsichtlich vorhandener Dokumente handelt sollten keine besonderen Gebühren anfallen. Sollten Gebühren anfallen, bitte ich Sie mich vorab darüber zu informieren. Sie können mir die entsprechenden Unterlagen auch gerene in elektronischer Form per E-Mail zu senden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. November 2018
  • Frist
    25. Dezember 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage bezüglich der Verwaltungspraxis bei der Anwendung von §10 StAG [#34845]
Datum
22. November 2018 22:09
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden sie mir sämtliche Dokumente (Verwaltungsanweisungen, Gesetzesauslegungen, Rundschreiben, Anwendungshinweise, Anwendungshilfen, Dienstanweisungen und ähnliche), welche bei der Anwendung des §10 StAG im Einbürgerungsverfahren verwendet werden. Da es sich um eine einfache Anfrage hinsichtlich vorhandener Dokumente handelt sollten keine besonderen Gebühren anfallen. Sollten Gebühren anfallen, bitte ich Sie mich vorab darüber zu informieren. Sie können mir die entsprechenden Unterlagen auch gerene in elektronischer Form per E-Mail zu senden.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weiterge…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Anfrage bezüglich der Verwaltungspraxis bei der Anwendung von §10 StAG [#34845]
Datum
27. November 2018 12:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage bezüglich der Verwaltungspraxis bei de…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage bezüglich der Verwaltungspraxis bei der Anwendung von §10 StAG [#34845]
Datum
7. Januar 2019 18:23
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage bezüglich der Verwaltungspraxis bei der Anwendung von §10 StAG“ vom 22.11.2018 (#34845) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage bezüglich der Verwaltungspraxis bei de…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage bezüglich der Verwaltungspraxis bei der Anwendung von §10 StAG [#34845]
Datum
7. Januar 2019 19:26
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage bezüglich der Verwaltungspraxis bei der Anwendung von §10 StAG“ vom 22.11.2018 (#34845) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage bezüglich der Verwaltungspraxis bei de…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage bezüglich der Verwaltungspraxis bei der Anwendung von §10 StAG [#34845]
Datum
7. Januar 2019 19:27
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage bezüglich der Verwaltungspraxis bei der Anwendung von §10 StAG“ vom 22.11.2018 (#34845) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Stadtverwaltung München
Anfrage bezüglich der Verwaltungspraxis bei der Anwendung von § 10 StAG Sehr geehrtAntragsteller/in Anträge nach…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Anfrage bezüglich der Verwaltungspraxis bei der Anwendung von § 10 StAG
Datum
17. Januar 2019 08:56
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrtAntragsteller/in Anträge nach der Informationsfreiheitssatzung betreffen nur den eigenen Wirkungskreis der Stadt München. Bei dem angefragten Rechtsgebiet, Staatsangehörigkeitsrecht, wird die Stadt München jedoch im übertragenen Wirkungskreis tätig. Mit freundlichen Grüßen