Anfrage bezüglich "GATE - Galileo Test- und Entwicklungsumgebung" und deren Projektnamen und Projektkosten seit dem Start 2002

wie viele Mitteln sind seit dem 1. Projektantrag von GATE im Jahre 2002 in diese vom DLR und BMWi geförderten GATEs bereits geflossen?

Welche konkreten GATE Projekte hat das DLR gefördert? --- Alle Projektmitteln, die bis heute in GATE(s) geflossen sind und Teilprojekte, die von IFEN (http://www.ifen.com/) gesteuert wurden, sind hierbei bitte zu berücksichtigen sowie die zuständigen Projektpartnern. Wünschenswert wäre, wenn Sie das Antwortschreiben via Email senden könnten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Oktober 2016
  • Frist
    15. November 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wie viele Mittel…
An Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage bezüglich "GATE - Galileo Test- und Entwicklungsumgebung" und deren Projektnamen und Projektkosten seit dem Start 2002 [#18075]
Datum
13. Oktober 2016 11:10
An
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie viele Mitteln sind seit dem 1. Projektantrag von GATE im Jahre 2002 in diese vom DLR und BMWi geförderten GATEs bereits geflossen? Welche konkreten GATE Projekte hat das DLR gefördert? --- Alle Projektmitteln, die bis heute in GATE(s) geflossen sind und Teilprojekte, die von IFEN (http://www.ifen.com/) gesteuert wurden, sind hierbei bitte zu berücksichtigen sowie die zuständigen Projektpartnern. Wünschenswert wäre, wenn Sie das Antwortschreiben via Email senden könnten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Anfrage bezüglich "GATE- Galileo Test- und Entwicklungsumgebung" und deren Projektnamen und Projektkoste…
Von
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Betreff
Anfrage bezüglich "GATE- Galileo Test- und Entwicklungsumgebung" und deren Projektnamen und Projektkosten seit dem Start 2002
Datum
27. Oktober 2016 15:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigt das Raumfahrtmanagement des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.V. den Eingang Ihres Antrags nach dem IFG/UIG/VIG am 13.10.2016. Mit freundlichen Grüßen

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Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
[BETREFF]Information über [BEZUG] „GATE – Galilleo Test- und Entwicklungsumgebung“ und deren Projektnamen und Proj…
Von
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Betreff
Anfrage bezüglich "GATE - Galileo Test- und Entwicklungsumgebung" und deren Projektnamen und Projektkosten seit dem Start 2002
Datum
3. November 2016 09:45
Status
Anfrage abgeschlossen
[BETREFF]Information über [BEZUG] „GATE – Galilleo Test- und Entwicklungsumgebung“ und deren Projektnamen und Projektkosten seit dem Start 2002 Ihre Anfrage vom 13.10.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in mit Email vom 13.10.2016 haben Sie Informationen zu den „GATE“ Projekten beantragt. Hierzu ergeht folgende Entscheidung: 1. Ihr Antrag wird abgelehnt. 2. Der Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei. Begründung: 1.Mit Email vom 13.10.2016 haben Sie die Übersendung folgender Informationen beantragt: „wie viele Mitteln sind seit dem 1. Projektantrag von GATE im Jahre 2002 in diese vom DLR und BMWi geförderten GATEs bereits geflossen? Welche konkreten GATE Projekte hat das DLR gefördert? --- Alle Projektmitteln, die bis heute in GATE(s) geflossen sind und Teilprojekte, die von IFEN (http://www.ifen.com/) gesteuert wurden, sind hierbei bitte zu berücksichtigen sowie die zuständigen Projektpartnern. Wünschenswert wäre, wenn Sie das Antwortschreiben via Email senden könnten.“ Das Raumfahrtmanagement des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR-RFM) hat den Eingang des Antrags am 27.10.2016 per Email bestätigt. 2. Ein Anspruch ergibt sich nicht aus dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) oder dem Umweltinformationsgesetz (UIG), da der Anwendungsbereich des jeweiligen Gesetzes nach §§ 1 Absatz 1, 2 Absatz 3 UIG bzw. § 1 VIG nicht eröffnet ist. 3. Ein Anspruch auf Informationszugang gemäß § 1 Absatz 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) besteht im vorliegenden Fall gemäß § 9 Absatz 3 IFG nicht, da Sie die begehrten Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen können: Ihr Antrag vom 13.10.2016 ist nach §§ 133, 157 BGB auszulegen. Es ist daher zu fragen, wie ein objektiver Dritter den Antrag versteht (objektiver Empfängerhorizont). Die verwendeten Begriffe„ gefördert“ und „Projektantrag“ sind Zuwendungen zuzuordnen. Daher ist der Antrag so zu verstehen, dass sich die begehrten Informationen auf die erteilten Zuwendungen beziehen. Zu den allgemein zugänglichen Quellen im Sinne des § 9 Absatz 3 IFG rechnet die Gesetzesbegründung in erster Linie das Internet. Ein pauschaler Verweis auf das Internet kann mit der Zumutbarkeitsklausel unvereinbar sein. Die vom DLR-RFM geförderten GATE Projekte, sowie Zuwendungsempfänger und Fördersumme sind im Förderkatalog des Bundes unter http://foerderportal.bund.de/foekat/jsp/SucheAction.do?actionMode=searchlist frei zugänglich nachzuvollziehen. Durch Angabe der allgemein zugänglichen Fundstelle ist das Suchen der Informationen auf diesem Portal auch zumutbar. Als Projektträger ist das DLR-RFM in der Suchmaske einzugeben. Das Zusammentragen aller Zuwendungsempfänger, Laufzeit und Fördersummen aller Zuwendungen, die im Zusammenhang mit aviationGATE, railGATE, automotiveGATE stehen, also den GATE-Projekten, in denen Zuwendungen durch das DLR-RFM erteilt wurden, stellt für das DLR-RFM zudem einen unverhältnismäßig großen Arbeits- und Zeitaufwand dar. Ein erhebliches Interesse, das der Ablehnung entgegensteht, ist nicht ersichtlich. 4. Die Kostenentscheidung beruht auf § 10 IFG i.V.m. § 1 Absatz 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Raumfahrtmanagement des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.V., Königswinterer Str. 522-524, 53227 Bonn erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen