Anfrage bezüglich Infektionszahlen in Pirmasens und Rheinland Pfalz in Parteiinteresse

Anfrage an: Robert Koch-Institut

ich frage im Interesse unserer Partei nach der aktuellen nachgewiesenen Anzahl der Covid-19-Infektionen in Rheinland Pfalz.
Ich habe schon beim zuständigen Gesundheitsamt angefragt wo ich heute Antwort bekam. Diese verwiesen wegen Verwaltungsaufwand an Sie, das RKI.
Wir würden gerne die bewiesenen Infektionszahlen im Raum Pirmasens und Rheinland Pfalz wissen und nicht die Test-Positiven die immer und überall erwähnt werden und beziehen uns diesbezüglich auf den neuen §28a Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes.
Wir möchten Sie bitten uns diese Frage innerhalb der nächsten 7 Tage zu beantworten, damit wir ganz aktuelle Zahlen haben.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. November 2020
  • Frist
    29. Dezember 2020
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Christian Polony
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich frage im Int…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Christian Polony
Betreff
Anfrage bezüglich Infektionszahlen in Pirmasens und Rheinland Pfalz in Parteiinteresse [#204366]
Datum
24. November 2020 13:27
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich frage im Interesse unserer Partei nach der aktuellen nachgewiesenen Anzahl der Covid-19-Infektionen in Rheinland Pfalz. Ich habe schon beim zuständigen Gesundheitsamt angefragt wo ich heute Antwort bekam. Diese verwiesen wegen Verwaltungsaufwand an Sie, das RKI. Wir würden gerne die bewiesenen Infektionszahlen im Raum Pirmasens und Rheinland Pfalz wissen und nicht die Test-Positiven die immer und überall erwähnt werden und beziehen uns diesbezüglich auf den neuen §28a Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes. Wir möchten Sie bitten uns diese Frage innerhalb der nächsten 7 Tage zu beantworten, damit wir ganz aktuelle Zahlen haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Polony Anfragenr: 204366 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204366/ Postanschrift Christian Polony << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Polony
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 24.11.2020 Sehr geehrter Herr Polony, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir I…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 24.11.2020
Datum
25. November 2020 12:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Polony, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2020-233. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage auf Informationszugang vom 24.11.2020 [#204366] Sehr geehrter Herr Polony, zu Ihrer o. g. Anfrage au…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage auf Informationszugang vom 24.11.2020 [#204366]
Datum
26. November 2020 15:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Polony, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die aktuellen Fallzahlen zum Bundesland Rheinland Pfalz und Landkreis Pirmasens werden täglich aktualisiert unter https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4 veröffentlicht. Die Fallzahlen entsprechen dabei der Falldefinition des Robert Koch-Institut (RKI). Die Falldefinition ist unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Falldefinition.pdf?__blob=publicationFile veröffentlicht. Bei den veröffentlichten Zahlen handelt es sich dementsprechend um labordiagnostisch nachgewiesene Infektionen. Eine Individuelle Abfrage der Meldedaten ist unter https://survstat.rki.de/Content/Query/Create.aspx möglich. Mit freundlichen Grüßen