Anfrage Bunker

1. wie viele Luftschutzkeller, Luftschutzbunker sowie Bunkereinrichtungen befinden sich auf dem Stadtgebiet Gelsenkirchen?
2. wie viele der auf dem Stadtgebiet befindlichen Luftschutzbunker und Bunkereinrichtungen sind im Besitz des Landes NRW?
3. wie viele der Bunkereinrichtungen und Luftschutzbunker sind aktiv und können für den Zivilschutz und Katastrophenschutz verwendet werden?
4. wie viele Luftschutzbunker sind gegebenenfalls nicht mehr aktiv und wofür werden diese andersweitig genutzt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. März 2023
  • Frist
    22. April 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage Bunker [#273563]
Datum
20. März 2023 11:18
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. wie viele Luftschutzkeller, Luftschutzbunker sowie Bunkereinrichtungen befinden sich auf dem Stadtgebiet Gelsenkirchen?<< Antragsteller:in >> 2. wie viele der auf dem Stadtgebiet befindlichen Luftschutzbunker und Bunkereinrichtungen sind im Besitz des Landes NRW?<< Antragsteller:in >> 3. wie viele der Bunkereinrichtungen und Luftschutzbunker sind aktiv und können für den Zivilschutz und Katastrophenschutz verwendet werden?<< Antragsteller:in >> 4. wie viele Luftschutzbunker sind gegebenenfalls nicht mehr aktiv und wofür werden diese andersweitig genutzt? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273563/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
100-ACM-Ban B01-005-02 600-070-020-030 23-13 Sehr << Antragsteller:in >> Ihrem Antrag auf Informatio…
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
Anfrage Bunker [#273563]
Datum
20. März 2023 11:42
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,4 KB


100-ACM-Ban B01-005-02 600-070-020-030 23-13 Sehr << Antragsteller:in >> Ihrem Antrag auf Informationszugang vom 20.03.2023 komme ich gerne nach. Die Fachabteilung wird mit der Prüfung der Unterlagen beauftragt. Löst Ihr Antrag auf Grund des Verwaltungsaufwands Kosten für Sie aus, werde ich Sie im Voraus hierüber informieren. Die Datenschutzerklärung des BLB NRW können Sie unter https://www.blb.nrw.de/datenschutz einsehen. Mit freundlichen Grüßen

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Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
100-ACM-Ban B01-005-02 600-070-020-030 23-13 Sehr << Antragsteller:in >> ihren Antrag auf Informatio…
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
IFG Anfrage Bunker
Datum
21. März 2023 09:39
Status
smime.p7s
6,4 KB


100-ACM-Ban B01-005-02 600-070-020-030 23-13 Sehr << Antragsteller:in >> ihren Antrag auf Informationszugang zu Luftschutzkellern, Luftschutzbunkern sowie Bunkereinrichtungen beantworte ich wie folgt: Der BLB NRW verfügt über keine Aufzeichnungen über Luftschutzkeller, Luftschutzbunker sowie Bunkereinrichtungen in seinem Bereich. Sollten solche Einrichtungen im Bereich des BLB NRW vorhanden sein, gehören diese oft zu aufstehenden Gebäuden. Für weitere Auskünfte empfehle ich, sich an die Stadt Gelsenkirchen oder an das Ministerium des Innern des Landes NRW (Katastrophenschutz) zu wenden. Kontakt: Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Telefon +49 (0)211 / 871 - 01 Fax +49 (0)211 / 871 - 3355 E-Mail poststelle(at)im.nrw.de De-Mail poststelle(at)im-nrw.de-mail.de QES Dokumente <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen