Anfrage bzgl der Nutzung der ehemaligen "Wilhelm Kopf Kaserne" in Cuxhaven (Niedersachsen)

Die ehemalige Liegenschaft "Hinrich-Wilhelm-Kopf-Kaserne" in Cuxhaven (Niedersachsen) wurde im IV. Quartal 2014 an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zurückgegeben.
Der Standort wurde 2014 geschlossen und dann zur Flüchtlingskrise zur
Flüchtlingsunterkunft umgebaut.
Wie viele Flüchtlinge leben zur Zeit in der ehemaligen Kaserne und wie
sieht die Planung der kurz- mittel- und langfristige Nutzung der Liegend
Haft aus?
Ich wende mich an Sie auf Anraten des Bundesministeriums für Verteidigung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juni 2019
  • Frist
    30. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die ehemalige Liege…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage bzgl der Nutzung der ehemaligen "Wilhelm Kopf Kaserne" in Cuxhaven (Niedersachsen) [#152611]
Datum
26. Juni 2019 17:28
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die ehemalige Liegenschaft "Hinrich-Wilhelm-Kopf-Kaserne" in Cuxhaven (Niedersachsen) wurde im IV. Quartal 2014 an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zurückgegeben. Der Standort wurde 2014 geschlossen und dann zur Flüchtlingskrise zur Flüchtlingsunterkunft umgebaut. Wie viele Flüchtlinge leben zur Zeit in der ehemaligen Kaserne und wie sieht die Planung der kurz- mittel- und langfristige Nutzung der Liegend Haft aus? Ich wende mich an Sie auf Anraten des Bundesministeriums für Verteidigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 26. Juni 2019 Anliegendes Schreiben nebst Anlage erha…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 26. Juni 2019
Datum
3. Juli 2019 15:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Anliegendes Schreiben nebst Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Hinweis: Das Bundesministerium der Finanzen stellt auf seiner Internetseite www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html allgemeine Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) zur Verfügung. Außerdem finden Sie dort auch ein Kontaktformular zum IFG, über das Sie künftig Anträge stellen können. Mit Ihren Anliegen, die kein IFG-Antrag im Sinne des Gesetzes sind, können Sie sich gern über den gleichen Link an das Bürgerreferat des Bundesministeriums der Finanzen wenden.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Finanzen
WG: "Hinrich-Wilhelm-Kopf-Kaserne" in Cuxhaven Dok 2019/0581231 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Da…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: "Hinrich-Wilhelm-Kopf-Kaserne" in Cuxhaven Dok 2019/0581231
Datum
4. Juli 2019 18:00
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26. Juni 2019 an das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Wie die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mitgeteilt hat, wurde Ihre Anfrage von dort bereits mit E-Mail vom 27. Juni 2019 beantwortet. Insoweit gehe ich davon aus, dass Ihrem Anliegen damit zufriedenstellend Rechnung getragen ist. Nachrichtlich: Für das BMF ist es ein sehr wichtiges Anliegen, Ihre Privatsphäre und Ihre persönlichen Daten (nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) zu schützen. Die mit dem 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung, zu der Sie sich in einer FAQ auf der Webseite des BMI weiter informieren können, normiert europaweit einheitliche rechtliche Bedingungen, um diesen Schutz zu gewährleisten. Bitte nutzen Sie die Informationen unter folgendem Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Meta/Datenschutz/datenschutz.html Freundliche Grüße