Anfrage bzgl der Nutzung der "Wilhelm Kopf Kaserne" in Cuxhaven (Niedersachsen)

Die ehemalige Liegenschaft "Hinrich-Wilhelm-Kopf-Kaserne" in Cuxhaven (Niedersachsen) wurde im IV. Quartal 2014 an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zurückgegeben.
Der Standort wurde 2014 geschlossen und dann zur Flüchtlingskrise zur
Flüchtlingsunterkunft umgebaut.
Wie viele Flüchtlinge leben zur Zeit in der ehemaligen Kaserne und wie
sieht die Planung der kurz- mittel- und langfristige Nutzung der Liegend
Haft aus?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juni 2019
  • Frist
    30. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die ehemalige Liege…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage bzgl der Nutzung der "Wilhelm Kopf Kaserne" in Cuxhaven (Niedersachsen) [#152610]
Datum
26. Juni 2019 17:26
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die ehemalige Liegenschaft "Hinrich-Wilhelm-Kopf-Kaserne" in Cuxhaven (Niedersachsen) wurde im IV. Quartal 2014 an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zurückgegeben. Der Standort wurde 2014 geschlossen und dann zur Flüchtlingskrise zur Flüchtlingsunterkunft umgebaut. Wie viele Flüchtlinge leben zur Zeit in der ehemaligen Kaserne und wie sieht die Planung der kurz- mittel- und langfristige Nutzung der Liegend Haft aus?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne teile ich zu Ihrer mit nachstehender E-Mail über das Internet-Portal „Frag den…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
WG: Anfrage bzgl der Nutzung der "Wilhelm Kopf Kaserne" in Cuxhaven (Niedersachsen) [#152610]
Datum
27. Juni 2019 14:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne teile ich zu Ihrer mit nachstehender E-Mail über das Internet-Portal „Frag den Staat“ gerichteten Anfrage Folgendes mit: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hatte die ehem. Hinrich-Wilhelm-Kopf-Kaserne in Cuxhaven ab dem 09.09.2015 dem Land Niedersachsen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden überlassen. Dieses Überlassungsverhältnis wurde zum 28.02.2017 beendet. Flüchtlinge oder Asylsuchende sind daher auf der Liegenschaft derzeit nicht untergebracht. Wie die ehem. Hinrich-Wilhelm-Kopf-Kaserne zukünftig genutzt wird, ist derzeit nicht absehbar. Mit freundlichen Grüßen