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Anfrage bzgl. des Falles: ESTHER KIOBEL, ET AL., v. ROYAL DUTCH PETROLEUM CO., ET AL.,

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Der US Supreme Court verhandelt aktuell einen Fall mit großen Auswirkungen auf die weltweite Durchsetzbarkeit von Menschenrechten, den sog. Kiobel Case. Es geht darum, inwieweit Shell in den USA wegen Menschenrechtsverstößen in Nigeria gegen die Ogoni auf Schadensersatz verklagt werden kann.

Der Fall hat weltweite Bedeutung, weil mit ihm auch geklärt werden wird, ob sich multinationale Unternehmen für Menschenrechtsverstöße, die in anderen Ländern als den USA begangen wurden, weiterhin vor US Gerichten verantworten müssen.

Während die Obama Regierung und die Vereinten Nationen im Kiobel Case die Partei der Ogoni Volksgruppe ergriffen, hat sich die Bundesregierung in einer völlig unerwarteten Stellungnahme auf die Seite von Shell gestellt. Der US Supreme Court hat nun den Fall auf September 2012 vertagt.

Daher beantrage ich die Zusendung folgender Informationen:

1.)Sämtlichen Schriftverkehr, Stellungnahmen, Berichte, Gutachten oder sonstige Informationen, die die Bundesregierung von der Firma Royal Dutch Petroleum Co, Shell Transport sowie von Dritten (z.B. Verbänden oder anderen Firmen) oder ihren Vertretern, in Bezug auf den von US Gerichten anhängigen Fall „Kiobel et al v Royal Dutch Petroleum & Co et al (den „Kiobel Fall“) erhalten hat.

2.)Sämtlichen Schriftverkehr, Stellungnahmen, Berichte, Gutachten oder sonstige Dokumente, die die Bundesregierung von den britischen, holländischen oder anderen Regierungen und Behörden mit Bezug auf den Kiobel Fall erhalten hat.

3.)Sämtlichen Schriftverkehr, Stellungnahmen, Berichte, Gutachten oder sonstige Dokumente, die die Bundesregierung an die britischen, holländische oder die Regierung bzw. Behörden anderer Länder gesendet hat.

4.)Sämtliche Protokolle von Besprechungen, die zwischen der Bundesregierung bzw. ihren Vertretern und Vertretern der Firma Royal Dutch Petroleum Co, Shell Transport and Trading Company PLC and/or Shell Petroleum Development Company of Nigeria Ltd oder ihren Anwälten stattgefunden haben und in welchem die Intervention / Stellungnahme im Kiobel Fall diskutiert wurde und zwar unabhängig davon, ob diese Besprechungen in Deutschland oder woanders stattgefunden haben.

5.)Sämtliche Protokolle von Besprechungen, in welchem die Intervention im Kiobel Fall diskutiert wurde und an denen Vertreter der Bundesregierung teilgenommen haben und zwar unabhängig davon, ob diese Besprechungen oder woanders stattgefunden haben.

6.)Sämtliche Informationen, Stellungnahmen, Gutachten oder sonstige Korrespondenz, die an die Bundesregierung oder andern Behörden, den Bundestag, Bundestagsausschüsse oder Bundestagsabgeordnete mit Bezug auf den Kiobel Fall weitergeleitet wurde.

Verweise: Stellungnahme der Bundesregierung im Kiobel Case: http://ccrjustice.org/files/2012.02%20Federal%20Republic%20of%20Germany%20Amicus%20Brief.pdf

Antwort verspätet

  • Datum
    10. Mai 2012
  • Frist
    19. Juni 2012
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage bzgl. des Falles: ESTHER KIOBEL, ET AL., v. ROYAL DUTCH PETROLEUM CO., ET AL.,
Datum
10. Mai 2012 12:56
An
Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Der US Supreme Court verhandelt aktuell einen Fall mit großen Auswirkungen auf die weltweite Durchsetzbarkeit von Menschenrechten, den sog. Kiobel Case. Es geht darum, inwieweit Shell in den USA wegen Menschenrechtsverstößen in Nigeria gegen die Ogoni auf Schadensersatz verklagt werden kann. Der Fall hat weltweite Bedeutung, weil mit ihm auch geklärt werden wird, ob sich multinationale Unternehmen für Menschenrechtsverstöße, die in anderen Ländern als den USA begangen wurden, weiterhin vor US Gerichten verantworten müssen. Während die Obama Regierung und die Vereinten Nationen im Kiobel Case die Partei der Ogoni Volksgruppe ergriffen, hat sich die Bundesregierung in einer völlig unerwarteten Stellungnahme auf die Seite von Shell gestellt. Der US Supreme Court hat nun den Fall auf September 2012 vertagt. Daher beantrage ich die Zusendung folgender Informationen: 1.)Sämtlichen Schriftverkehr, Stellungnahmen, Berichte, Gutachten oder sonstige Informationen, die die Bundesregierung von der Firma Royal Dutch Petroleum Co, Shell Transport sowie von Dritten (z.B. Verbänden oder anderen Firmen) oder ihren Vertretern, in Bezug auf den von US Gerichten anhängigen Fall „Kiobel et al v Royal Dutch Petroleum & Co et al (den „Kiobel Fall“) erhalten hat. 2.)Sämtlichen Schriftverkehr, Stellungnahmen, Berichte, Gutachten oder sonstige Dokumente, die die Bundesregierung von den britischen, holländischen oder anderen Regierungen und Behörden mit Bezug auf den Kiobel Fall erhalten hat. 3.)Sämtlichen Schriftverkehr, Stellungnahmen, Berichte, Gutachten oder sonstige Dokumente, die die Bundesregierung an die britischen, holländische oder die Regierung bzw. Behörden anderer Länder gesendet hat. 4.)Sämtliche Protokolle von Besprechungen, die zwischen der Bundesregierung bzw. ihren Vertretern und Vertretern der Firma Royal Dutch Petroleum Co, Shell Transport and Trading Company PLC and/or Shell Petroleum Development Company of Nigeria Ltd oder ihren Anwälten stattgefunden haben und in welchem die Intervention / Stellungnahme im Kiobel Fall diskutiert wurde und zwar unabhängig davon, ob diese Besprechungen in Deutschland oder woanders stattgefunden haben. 5.)Sämtliche Protokolle von Besprechungen, in welchem die Intervention im Kiobel Fall diskutiert wurde und an denen Vertreter der Bundesregierung teilgenommen haben und zwar unabhängig davon, ob diese Besprechungen oder woanders stattgefunden haben. 6.)Sämtliche Informationen, Stellungnahmen, Gutachten oder sonstige Korrespondenz, die an die Bundesregierung oder andern Behörden, den Bundestag, Bundestagsausschüsse oder Bundestagsabgeordnete mit Bezug auf den Kiobel Fall weitergeleitet wurde. Verweise: Stellungnahme der Bundesregierung im Kiobel Case: http://ccrjustice.org/files/2012.02%20Federal%20Republic%20of%20Germany%20Amicus%20Brief.pdf
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesregierung
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail zu einem Thema der Auswärtigen Politik. Nach der Aufgab…
Von
Bundesregierung
Betreff
Re: Anfrage bzgl. des Falles: ESTHER KIOBEL, ET AL., v. ROYAL DUTCH PETROLEUM CO., ET AL.,- BPA-ID: [7cjxacyTnic=]
Datum
16. Mai 2012 11:37
Status
Unbekannt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail zu einem Thema der Auswärtigen Politik. Nach der Aufgabenverteilung innerhalb der Bundesregierung ist das Ministerium für die Bearbeitung von Anfragen und Stellungnahmen zuständig, in dessen Aufgabenbereich das Anliegen fällt. Ich möchte Sie deshalb bitten, sich mit Ihrem Anliegen direkt an das Auswärtige Amt (AA) zu wenden. Sie können das Ministerium per E-Mail über <<email address>> erreichen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Heinrichmartin Kreye ___________________________ Bürgerservice Presse- und Informationsamt der Bundesregierung __________________________ ---- Ursprüngliche Nachricht ---- Von: <<email address>> Gesendet: Donnerstag, 10. Mai 2012 12:57:49
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.